Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,


mit der vorliegenden Kriminalpolizei 3/2019 präsentieren wir Ihnen erneut aktuelle und für die Aufgabenfelder der Kriminalitätsbekämpfung relevante Fachaufsätze. Dabei geht es um wissenschaftliche, sicherheitspolitische und polizeipraktische Themen, die durch unsere renommierten Autorinnen und Autoren professionell für Sie aufbereitet worden sind.

Im Titelbeitrag nimmt Prof. Dr. Rita Bley eine kriminologisch-viktimologische Betrachtung der Sexualdelinquenz vor. Die im Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow lehrende und forschende Kriminologin gibt zunächst einen Überblick zum Viktimisierungsprozess sowie zu den Opferbedürfnissen und -rechten nach einer Straftat. In weiteren Abschnitten widmet sie sich dann dem polizeilichen Umgang mit Opfern von Sexualdelikten sowie den Perspektiven der Opferunterstützung. In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf die Opferschutzkonzeption der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ein, die das Ziel verfolgt, Opferbedürfnisse professionell zu berücksichtigen, die Vernetzung aller am Strafverfahren beteiligten Stellen zu fördern, sekundäre Viktimisierungen zu verringern sowie die Betroffenen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte im Strafverfahren umfassend wahrnehmen zu können.

Auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrungen aus dem kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienst, der Lehre und der fachspezifischen Gewerkschaftsarbeit beschreibt KHK a.D. Rolf Strehler die Grundbedingungen einer überzeugenden polizeilichen Arbeit am Ereignisort. Er geht auf die Bedeutung des Sachbeweises ebenso ein wie auf das Erfordernis eines qualifizierten „Ersten Angriffs“, zwingend notwendige Einsatzmittel, störende Einflüsse sowie wichtige Begleit- und Folgemaßnahmen. Durch den Autor wird auch der besondere Stellenwert des Tatortbefundberichtes mit seinen objektiven und subjektiven Inhalten herausgestellt. Rolf Strehler schreibt unter Bezugnahme auf die aktuelle Literatur der gründlichen Tatortarbeit und folgerichtigen Versionsbildung eine entscheidende Bedeutung für den Erfolg kriminalpolizeilicher Ermittlungen zu. Er fordert daher ein hohes persönliches Engagement aller eingesetzten Kräfte nicht nur bei herausragenden Fällen, sondern auch bei Routineeinsätzen und appelliert in diesem Zusammenhang an die Ehre der Beamtinnen und Beamten.

Dr. Peter Karfeld erläutertin seinem Fortsetzungsbeitragdas neue Recht der Vermögensabschöpfung und stellt die damit verbundenen Auswirkungen auf die tägliche Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden dar. Nachdem durch den Dezernenten der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und früheren Kriminalbeamten bereits in den ersten beiden Beiträgen in der Kriminalpolizei 3/2018 und 4/2018 die Grundzüge und Problemfelder des materiellen Rechts betrachtet worden sind, geht es nunmehr um die prozessuale Seite der Vermögensabschöpfung und hier um vorläufige Sicherungsmaßnahmen. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang insbesondere die gerade für den Polizeivollzugsdienst wichtigen Befugnisnormen und Verfahrensbestimmungen der §§ 111b ff. StPO. Durch gut verständliche und praxisnahe Beispiele werden die rechtstheoretischen Ausführungen verdeutlicht.

In weiteren Fachbeiträgen geht es unter dem Titel „Auferstanden aus den Ruinen?“ um die dritte Generation der RAF, um neueste Erkenntnisse über Eindrucksbildung und Stereotype bei Studierenden im Polizeivollzugsdienst und die besonderen Gefährdungspotenziale der Clankriminalität. In einem Gespräch zwischen unserem Redakteur Frank Wimmel und EKHK Bernd Becker vom Polizeipräsidium Koblenz wird die hohe Bedeutung einer qualifizierten Leichenschau thematisiert. Berechtigt weist der stellvertretende GdP-Vorsitzende des Landes Rheinland-Pfalz Becker darauf hin, dass in Deutschland jedes Jahr aufgrund einer unzulänglichen Leichenschau viele nichtnatürliche Todesfälle unentdeckt bleiben. Er fordert eine zwingende Leichenschau durch hierfür besonders qualifizierte Ärzte am Sterbe- bzw. Fundort, verweist auf die positiven Erfahrungen in Österreich sowie die Einsetzung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe in Rheinland-Pfalz und wirbt für die Teilnahme an einem GdP-KriPo-Forum am 15. Oktober 2019 in Mainz.

Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Buchbesprechungen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden die Zeitschrift schließlich ab.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen viel Freude und neue Erkenntnisse beim Studium der aktuellen Kriminalpolizei. Zugleich möchten wir Sie bereits jetzt auf eine Sonderausgabe der Fachzeitschrift aufmerksam machen, die im Oktober erscheinen und sich dem Thema „Wirtschaftskriminalität“ widmen wird.


Für das Redaktionsteam


Ihr


Hartmut Brenneisen