Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

in der Ausgabe 3/2025 der „Kriminalpolizei“ haben wir uns zunächst der Produkt- und Markenpiraterie angenommen, von der keinesfalls nur Luxus- und Lifestyle-Produkte betroffen sind. Gefälscht wird vielmehr alles, was gefragt ist und daher Profit verspricht – von Uhren, Sonnenbrillen, T-Shirts, Handtaschen, Parfüm und Medikamenten bis hin zu Möbeln, Autoersatzteilen und Halbleitern.


Der Vorsitzende des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) Volker Bartels führt dazu aus, dass es sich bei rund 4,7 Prozent aller in die Europäische Union eingeführten Waren um Fälschungen handelt. Dies entspricht einem Warenwert von fast 100 Mrd. Euro. Unser Autor bezieht sich dabei auf Aussagen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Er stellt zudem klar, dass es neben dem wirtschaftlichen Schaden weitere Risiken gibt und die Zollbehörden in der Vergangenheit regelmäßig bis zu 40 Prozent der beschlagnahmten Produkte als potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft haben. Gefälschte Kugellager, Airbags, Medikamente oder Kosmetika könnten schlimmstenfalls sogar zur tödlichen Falle werden.


Darauf aufbauend setzt sich Prof. Dr. Dennis Bock mit der Strafbarkeit von Produkt- und Markenpiraterie auseinander. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auf die §§ 143 ff. MarkenG, aber auch auf weitere Delikte wie § 142 PatG, § 51 DesignG, § 16 UWG, §§ 370, 372 AO und §§ 263, 267 StGB ein. Dennis Bock ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften. Den Beitrag hat er gemeinsam mit dem an seinem Lehrstuhl tätigen studentischen Mitarbeiter Eliah Christian El Samadoni verfasst.


Der als Dezernent in der Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach tätige OStA Dr. Peter Karfeld geht schließlich auf das Nebenstrafrecht am Beispiel des Tabakrechts ein, das durchaus auch tabakfreie Produkte wie E-Zigaretten nebst Nachfüllbehältern und alternative Raucherzeugnisse umfasst. Dabei stellt er einschlägige Normverletzungen heraus, die in diesem Rechtsbereich relevant sind.


Neben Aspekten der Wirtschaftskriminalität geht es in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift aber auch noch um andere Themenbereiche.


So beschäftigt sich der ehemalige Schwerpunktleiter für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Würzburg Prof. Dr. Herbert Csef mit Tötungsdelikten durch Kinder. Unser Autor nimmt in seinen Ausführungen auf aktuelle Beispiele und bedeutende Forschungsprojekte Bezug. Unter der Kapitelüberschrift „Aus Opfern werden Täter – das Problem der Opfer-Täter-Transition“ stellt er die untrennbare Verbindung zwischen Opfer- und Täterrollen dar und zitiert unter anderem den Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer, der in seinen Publikationen ausdrücklich betont hat, dass niemand als Mörder geboren werde.


Im vierten Teil ihrer Beitragsreihe zu Diskrimi-nierungsrisiken gehen Prof. Dr. Claudius Ohder und Prof. Dr. Birgitta Sticher auf Risiken für LSBTIQ* ein. Dieses Akronym um-fasst Les-ben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen. Unsere Autoren stellen dar, dass insbesondere die fehlende Akzeptanz der Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten eine wesentliche Ursache für die Diskriminierung darstellt, die sich in Frotzeleien bis hin zu tödlichen Angriffen äußert. In diesem Zusammenhang gehen sie auch auf die Studie „Queer durch NRW“ und die darin untersuchte Diskriminierung durch Angehörige des Polizeivollzugsdienstes ein.


Der ehemalige Präsident eines Grenzschutzpräsidiums Bernd Walter kritisiert in seinem Fachaufsatz die unzureichenden Strafverfolgungskompetenzen der Bundespolizei und knüpft damit an den ersten Teil seiner Ausführungen in der „Kriminalpolizei“ 2/2025 an.


OStA Dr. Sören Pansa und StA Dr. Felix Doege setzen sich in einem ersten Teil ihres Beitrags mit strafprozessualen Problemen der Auswertung von Mobiltelefonen und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander. Sören Pansa ist bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein tätig, Felix Doege Angehöriger der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel, derzeit abgeordnet an den Generalbundesanwalt.


Der renommierte Politikwissenschaftler, Zeithistoriker und Buchautor Dr. Harald Bergsdorf zeigt in einem weiteren Aufsatz Gründe für die erschreckenden Wahlerfolge von rechtspopulistischen und -extremistischen Parteien auf.


Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Buchbesprechungen, ein Veranstaltungshinweis der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt.


Für das Redaktionsteam


Ihr

Hartmut Brenneisen

 


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