Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in der Ausgabe 2/2025 unserer Fachzeitschrift geht es zunächst um Messerangriffe, die nach folgenschweren und durch eine zum Teil emotionalisierte Medienberichterstattung begleiteten Attacken zum Beispiel in Brokstedt, Mannheim, Solingen, Duisburg, Aschaffenburg und Berlin nicht nur durch Politik, Polizei und Justiz aufmerksam beobachtet und analysiert werden, sondern auch zu einer Verunsicherung von Teilen der Bevölkerung geführt haben.
Messerangriffe werden auf der Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) seit Anfang 2020 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als „Phänomen“, das heißt als besondere Information zum Fall erfasst. In diesem Kontext sind nur solche Tathandlungen relevant, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. In der Anfang April 2025 durch die zu diesem Zeitpunkt noch geschäftsführende Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, den Innensenator der Freien Hansestadt Bremen und aktuellen Vorsitzenden der IMK Ulrich Mäurer sowie den Präidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch vorgestellten PKS für das Jahr 2024 wurden insgesamt 29.014 Messerangriffe erfasst. Von diesen entfielen 54,3 Prozent auf Fälle der Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohungsdelikte und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Unter Berücksichtigung dieser Zahlen und vorliegender Studien setzt sich der ehemalige Schwerpunktleiter für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Würzburg Prof. Dr. Herbert Csef mit der Psychologie der Messergewalt auseinander. Neben historischen Aussagen thematisiert er die aktuelle sicherheitspolitische Diskussion, das Messer als Tatmittel bei Intimiziden, die Opferrolle von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Messerangriffe durch Kinder und Jugendliche, Asylsuchende und Zuwanderer. Herbert Csef zeigt zudem mögliche Motive des Messerbesitzes bei Minderjährigen, psychologische und soziologische Risikofaktoren sowie erfolgversprechende Präventionsansätze auf. Polizeiliche Kontroll- und Zwangsbefugnisse zur Verhinderung von Messerangriffen bis hin zum Schusswaffengebrauch werden durch den im operativen Dienst der Polizeidirektion Kiel sowie als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (FHVD) tätigen PHK Martin Schardt vorgestellt. Die Perspektive der polizeilichen Aus- und Fortbildung wird durch den ehemaligen Einsatztrainer, Ausbilder für operative Einheiten und Schießausbilder für Spezialeinheiten an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) KHK a.D. Ralf Schmidt abgebildet. Der Titel lautet praxisnah: „Messerangriffe – Die tödliche Gefahr“. Schließlich gehen OStA Dr. Sören Pansa von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteinund StA Daniel Patrzyk von derStaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg im Rahmen einer juristischen Betrachtung der geänderten Rechtslage zum Strafantrag und der damit verbundenen Auswirkungen für die Polizei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Einsatz von Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen in verschiedenen Deliktsbereichen ein.
Neben Messergewalt geht es in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift aber auch um andere Themenbereiche. So setzen sich Prof. Dr. Birgitta Sticher und Prof. Dr. Claudius Ohder im dritten Teil ihrer Beitragsreihe zu Diskriminierungsrisiken bei psychisch auffälligen Menschen auseinander. Sie stellen in diesem Rahmen fest, dass der Umgang mit ihnen für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes regelmäßig eine besondere Herausforderung darstellt. Ein grundlegendes Verständnis für die Entstehung und Veränderung von psychischen Störungen sei daher geboten, um stereotypen Wahrnehmungsmustern erfolgreich entgegenzuwirken.
In weiteren Fachbeiträgen werden die Entwicklung und der Einsatz von „Mobilen Bearbeitungsstraßen“ im Einsatzabschnitt Folgemaßnahmen, eine viel beachtete Entscheidung des OLG Bremen vom 8.1.2025 – Az. 1 ORs 26/24 – zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen und in einem ersten Teil die Optimierung der Strafverfolgungskompetenzen der Bundespolizei durch den Gesetzgeber thematisiert. Für die Bearbeitung dieser Themen konnten LPD Frank Ritter und KHK Jan Kubelke, Dr. Monique Linnertz und der ehemalige Präsident eines Grenzschutzpräsidums Bernd Walter gewonnen werden.
Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Buchbesprechungen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre, weisen noch einmal darauf hin, dass Sie die Beiträge unserer Zeitschrift auch mit der App „DP DIGITAL“, die in den Stores als iOS- und Android-Version unter „DP DEUTSCHE POLIZEI“ zur Verfügung steht, jederzeit zur Hand haben und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt.
Für das Redaktionsteam
Ihr
Hartmut Brenneisen
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