Messergewalt

Ein wachsendes Sicherheitsrisiko mit vielen Facetten

 

Von Ass. jur. Karina Jakubowski, Berlin1


„Deutschland hat ein Messerproblem“ – mit diesen deutlichen Worten bringt Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die zunehmende Bedrohung durch Messerkriminalität auf den Punkt. Was im täglichen Einsatz vieler Kolleginnen und Kollegen längst als beunruhigende Realität erlebt wird, bestätigt sich auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024: Messergewalt ist nicht mehr Ausnahme, sondern alltäglicher Bestandteil polizeilicher Arbeit.


Im vergangenen Jahr wurden 29.014 Straftaten als sog. „Messerangriffe“ registriert. Diese Zahl umfasst Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wurde. Das bloße Mitführen eines Messers reicht für eine Registrierung als „Messerangriff“ hingegen nicht aus. In über der Hälfte dieser Fälle (54,3 Prozent) handelte es sich um Gewaltkriminalität. Besonders besorgniserregend ist dabei der signifikante Anstieg von Messerangriffen im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung. Deren Anteil stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent. Raubdelikte mit Messerbeteiligung gingen zwar leicht zurück, ihr prozentualer Anteil ist jedoch ebenfalls gestiegen. Ein Hinweis auf die zunehmende Rolle des Messers als Tatmittel.


Dieser Trend muss auch im Kontext einer insgesamt steigenden Gewaltkriminalität gesehen werden. Im Berichtsjahr 2024 wurden 217.277 Fälle registriert, ein Plus von 1,5 Prozent. Noch markanter ist die Entwicklung im Fünfjahresvergleich: Seit 2019 ist die Gewaltkriminalität um 20 Prozent angestiegen. Vor diesem Hintergrund erscheint es kaum überraschend, dass sich auch die Zahl der Polizei- und Vollzugsbeamten, die Opfer einer Straftat wurden, deutlich erhöht hat von 106.296 auf 111.496. Das entspricht einem Anstieg von 4,9 Prozent.


Diese Zahlen zeigen nicht nur eine besorgniserregende Entwicklung, sie werfen auch zentrale Fragen der Ausstattung, Vorbereitung und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf. Die Polizei ist auf Situationen mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen vorbereitet und trainiert. Dennoch häufen sich Einsatzlagen, in denen die Bedrohungslage plötzlich eskaliert. In solchen Momenten entscheidet nicht selten die Qualität der Ausrüstung und Ausbildung über die Sicherheit der Einsatzkräfte und der Bürgerinnen und Bürger.


Aus Sicht der GdP ist es deshalb unerlässlich, die Debatte über die Ausrüstung der Polizei neu zu führen. Neben bewährter Schutzausrüstung müssen auch moderne Technologien eine stärkere Rolle spielen: Künstliche Intelligenz zur frühzeitigen Erkennung von Bedrohungslagen, intelligente Videoüberwachung zur besseren Lageeinschätzung und präventive Einsatzmittel. All das sind Bausteine für eine zeitgemäße Sicherheitsarchitektur.


Mit dem sog. Sicherheitspaket hat die Ampelregierung in der vergangenen Legislatur erste Schritte unternommen. Die im Oktober beschlossenen Verschärfungen des Waffenrechts – insbesondere das explizite Messerverbot bei Volksfesten und Sportveranstaltungen – sind ein wichtiges Signal. Doch es fehlt an einer flächendeckenden Durchsetzbarkeit. Effektive, verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffenverbotszonen können ohne ausreichendes Personal nicht in zufriedenstellendem Maße bewerkstelligt werden. Hier zeigt sich ein strukturelles Defizit: Es reicht nicht, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Man muss sie auch mit Personal und Ressourcen unterfüttern.


Mit Blick auf den Anstieg der Gewaltkriminalität insbesondere bei Kindern und Jugendlichen setzt sich die GdP für ein bundesweites Präventionskonzept ein, das insbesondere junge Männer in den Blick nimmt. Gewaltprävention muss früh ansetzen: in der Schule, in der Jugendhilfe, in der digitalen Welt. Messergewalt ist Ausdruck eines komplexen gesellschaftlichen Problems. Die GdP wird weiterhin konsequent für die Sicherheit der Einsatzkräfte, für den Schutz der Bevölkerung und für eine sachorientierte Debatte eintreten. Der Weg ist klar: mehr Personal, moderne Technik, klare gesetzliche Grundlagen und ein gemeinsamer Wille, dieses Problem nicht weiter wachsen zu lassen.

 

 

Anmerkungen


1Ass. jur. Karina Jakubowski ist Referentin beim Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei.