„Black Axe“ und die deutsche Prostitutionsgesetzgebung

Von EKHK a.D. Manfred Paulus, Ulm¹

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) stellte bereits im Jahr 2014 im Bundeslagebild Menschenhandel fest: „Der nigerianische Menschenhandel ist ein europäisches Problem. Täter und Opfer sind netzwerkartig über Europa verteilt“. Und der Bundesnachrichtendienst (BND) warnte im Jahr 2019 ausdrücklich vor den kriminellen und gefährlichen nigerianischen Geheimbünden, die sich zunehmend (auch) in Deutschland ausbreiten. Doch noch immer denkt man in Deutschland selbst in verantwortlichen Bereichen vor allem an die italienische Mafia, an die südamerikanische Drogenkartelle oder auch an Clankriminalität, wenn von Organisierter Kriminalität (OK) die Rede ist. Das hoch-kriminelle nigerianischen Netzwerk, das sich über Deutschland spannt, wird dagegen noch immer nicht so richtig wahrgenommen. Nicht zuletzt deshalb, weil diese Nigeria-Connection unter der Oberfläche agiert und nur sehr selten auf sich aufmerksam macht.

 

1 Nigeria-Connection


Man weiß, dass diese als „Black Axe“ bezeichneten nigerianischen Tätergruppierungen im Bereich des Drogen- und Menschenhandels aktiv sind, dass sie sich mit digitalen Betrugsmaschen wie „romance scam“ (Vortäuschen einer Liebesbeziehung in betrügerischer Absicht) befassen und dass sie Geldwäsche im großen Stil betreiben, dass sie also die Lebensadern des globalen Verbrechens bedienen und erweitern. Ignoriert oder verkannt aber wird noch immer, mit welch beängstigender Macht dieses komplexe, mafiaähnliche Netzwerk in Europa, nicht zuletzt in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz Platz ergriffen hat. Dass gegenwärtig allein in Deutschland zehn- bis zwanzigtausend (und vielleicht noch viel mehr) nigerianische Mädchen und Frauen als Sexsklavinnen ausgebeutet werden, wird zum Beispiel anhaltend als „Prostitution“ gesehen, bedenkenlos hingenommen und allenfalls von den Ermittlungsbehörden mit Organisierter Kriminalität (OK) in Verbindung gebracht.


Die Schweizer Bundespolizei (FedPol) geht davon aus, dass gegenwärtig über 100 Mitglieder dieser kriminellen nigerianischen Organisation im Land der Eidgenossen aktiv sind. Und die Behörde warnt: Diese Bedrohung wächst weiterhin an. Auch wird darauf hingewiesen, wie schwierig es für die Ermittler ist, Informationen über diese gefährlichen Tätergruppierungen zu erhalten. Von denen, die gewisse Einblicke haben, also von Polizisten, Justizbeamten, Angehörigen von Nichtregierungsorganisationen, Betroffenen und Detektiven, werden Informationen oft nur widerwillig und wenn, dann zumeist nur anonym erteilt, weil Vergeltungsmaßnahmen zu befürchten sind.


Drohungen und brutale Gewalt sind das Geschäft dieser nigerianischen Tätergruppierungen und sie betreiben keine Spielchen, sie machen ernst. In der Stadt Zürich wurden von der Schweizer Polizei etwa 150 Nigerianerinnen in der (Zwangs-)Prostitution gezählt und es wurde errechnet, dass diese täglich etwa 18.000 SFr. an Einnahmen erzielen. Da den Mädchen aus Nigeria davon so gut wie nichts bleibt, erzielt die Nigeria-Connection mit den von ihr kontrollierten Sexsklavinnen allein in Zürich jährliche Einnahmen von etwa 6,5 Millionen Schweizer Franken.

 

2 Hohe Einnahmen aus kriminellen Geschäften


Überträgt man das auf Deutschland und auf die geschätzten zehn- bis zwanzigtausend, im Rahmen der Flüchtlingsströme ins Land geschleusten und der Sexsklaverei zugeführten Mädchen und Frauen (es könnten inzwischen noch viel mehr sein), so dürfte die „Nigerianische Mafia“ auf den deutschen Sexmärkten Jahr für Jahr Einnahmen von 400 bis 800 Millionen Euro erwirtschaften. Einnahmen aus anderen kriminellen Geschäften kommen noch hinzu. Die Geldwäsche im großen Stil zum Beispiel, die dadurch ermöglicht wird, weil in Deutschland noch immer nahezu alles in bar bezahlt werden kann. Dabei werden unter anderem gebrauchte Pkw aufgekauft, von Rotterdam aus nach Nigeria verschifft und dort gewinnbringend verkauft. Und wenn in der Schweiz über 100 Angehörige dieser Verbrecherorganisation aktiv sind, so ist zu befürchten, dass es in Deutschland tausende sind.


Wie die Angehörigen dieses verbrecherischen Netzwerks nigerianischer Herkunft arbeiten und wie brandgefährlich sie sind, beschreibt einer der renommiertesten, in der Schweiz lebenden Menschenhandelsexperten Europas wie folgt: Das Wort „Stasi“ ist sicher ein großes Wort, ein belastendes Wort in ganz anderem Zusammenhang. Aber es kommt dem Geflecht dieser „Nigeria-Connection“ sehr nahe. Es ist ein Spitzelnetzwerk, ein Informationsnetzwerk, dem man nicht entkommen kann, auf keine Art und Weise. Was die nigerianischen Mädchen in der Zwangsprostitution betrifft, stellte er fest: „Mitglieder dieser Geheimbünde überwachen jede einzelne Frau und das lückenlos.“

 

3 Ursprung liegt in Benin City


Die „Black Axe“ (mit dem Symbol einer schwarzen Axt, die eine Kette zwischen zwei Armen zerschlägt auf gelbem Hintergrund) entspringt dem „Neo Black Movement“ (NBM), einer studentischen Bruderschaft in Benin City. Der Name gilt heute als Oberbegriff und Tarnbezeichnung des global agierenden, nigerianischen Netzwerkes, das viele Namen trägt – am häufigsten „Black Axe“.


Benin City ist mit etwa 3 Millionen Einwohnern die drittgrößte Stadt Nigerias und liegt im Süden des Landes am gleichnamigen Fluss. Es ist heiß, sehr heiß in Benin City und das Thermometer fällt selten unter die die Marke von 30 Grad. Schattenplätze sind rar, die Schattenwirtschaft aber blüht. Die Stadt ist das Zentrum von „Hawala-Agenten“ (das arabische „hawala“ bedeutet „wechseln oder überweisen“), von Hinterhof-Bankern und von Geldwäschern. Auch kommen 80% und mehr der nigerianischen Mädchen, die vorwiegend in Italien, Deutschland, Österreich und der Schweiz als Sexsklavinnen ausgebeutet werden, deren Aufpasser und Aufpasserinnen (die „Madames“ genannten Zuhälterinnen) und die als „Züchtiger“ eingesetzten Bandenmitglieder aus Benin City und Umgebung.


Die zumeist sehr junge „Ware“ wird in und um Benin City von den „Madames“ oder (zahlreichen) Helfern angeworben und von dort aus westwärts gehandelt. Weil viele der von Armut und Perspektivlosigkeit geplagten Mädchen von einem Aufenthalt in Europa träumen, werden dem entsprechende, verlockende Angebote gemacht. Nachdem sie dann ihre Ersparnisse für die in Aussicht gestellte Reise nach Europa abgeliefert haben, werden sie einem ebenfalls im Dienst der Nigeria-Connection stehenden „Voodoo-Priester“ zugeführt. Noch wissen sie zumeist nicht, wohin genau die Reise hingehen soll und welche Tätigkeit für sie in Europa vorgesehen ist. Dennoch haben sie dem Voodoo-Priester gegenüber in einem als dunkel und schaurig beschriebenen, mit Tierfellen, Blut und Knochen ausgestatteten Raum den „Juju-Eid“ abzulegen und zu schwören, dass sie den „Madames“ in Europa bedingungslos folgen werden. Dass sie niemals bei der Polizei oder gegenüber anderen Personen oder Institutionen Aussagen machen und den geforderten Geldbetrag für die Dienste der Organisation (50.000 bis 70.000 Euro) erwirtschaften und den „Madames“ bzw. der Organisation aushändigen werden. Auch werden sie im Rahmen dieses Voodoo-Rituals eindringlich darauf hingewiesen, dass jede Verfehlung und jedes Nichtbefolgen der Anweisungen unweigerlich schwere Krankheiten, den Wahnsinn oder aber den eigenen Tod oder den Tod naher Angehöriger zur Folge haben wird. Im Rahmen des Rituals werden den Mädchen Kopf- und Schamhaare sowie, Finger- und Fußnägel abgeschnitten und zusammen mit ihrem Slip einem Voodoo-Pac beigegeben, der mit ihrem Namen versehen wird. Wer im Besitz dieses Voodoo-Pacs ist (er bleibt im Besitz des Priesters), so wird den Mädchen suggeriert, übt die Macht über die jeweils Betroffene aus und erfährt, wenn diese gegen die erteilten Anweisungen verstößt. So eingeschüchtert werden sie dann auf eine abenteuerliche Reise über die unendlichen Wüstengebiete Libyens mit Aufenthalten in Militärlagern und Militärpuffs bis nach Tripolis verbracht. Von dort aus geht es auf „Flüchtlingsbooten“ weiter übers Mittelmeer bis nach Italien, wo es in Bergamo so etwas wie eine Verteilerstation gibt.


Im Übrigen: Davon, dass der „Oba“, der König und das spirituelle Oberhaupt des einstigen Königreichs Benin im März 2018 alle Eide des Stillschweigens vor Juju-Pristern für nichtig erklärte, erhoffte man sich bei den deutschen Ermittlungsbehörden vermehrt Aussagen von nigerianischen Opfern des Menschenhandels zu ihrer tatsächlichen Lebenssituation. Das aber dürfte kaum der Fall sein. Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Aufhebung dieser Eide allein auf den Bereich des einstigen Königreichs Benin, also einem kleinen Teil des nigerianischen Bundesstaates Edo, bezieht, viele Opfer aber aus anderen Regionen Nigerias kommen.

 


Themenbezogene Bücher von Manfred Paulus, die im ProMedia Verlag Wien erschienen sind

 

 

4 Isolation und Abhängigkeiten


Hier werden die Mädchen von den „Madames“ in Empfang genommen und bevorzugt in Italien (die in Italien als „Glühwürmchen“ bezeichneten Straßenprostituierten sind inzwischen mehrheitlich Nigerianerinnen), in Deutschland, Österreich und in die Schweiz der Zwangsprostitution zugeführt. Ob sie an ein Bordell vermittelt werden oder auf dem Straßenstrich tätig werden, sie sind in dem für sie fremden Land, von der jeweiligen als „Madame“ bezeichneten Zuhälterin abgesehen, vollkommen isoliert. Sie sprechen die Sprache nicht, kennen den Wert des Geldes, die Gesetze und Gepflogenheiten nicht, sie haben keinerlei soziale Kontakte, sondern sind der für sie zuständigen „Madame“ hilflos ausgeliefert. Die Zuhälterinnen nutzen diese totale Abhängigkeit aus und lassen sich fürstlich entlohnen. Die zunächst von der Organisation erhobenen Forderungen erhöhen sich dadurch beträchtlich – nicht selten auf einen sechsstelligen Gesamtbetrag. Vom nicht selten luxuriösen Leben der „Madames“ wissend, haben die einer brutalen Ausbeutung ausgelieferten Mädchen oft nur noch einen Wunsch und nur ein Ziel: Selbst einmal „Madame“, also Zuhälterin zu werden. Das System ernährt sich auf diese Weise selbst.

 

5 Bevorzugte Zielländer


Deutschland gilt neben Österreich und der Schweiz deshalb als bevorzugtes Zielland dieser nigerianischen Menschenhändler(banden), weil die Mädchen und Frauen der deutschen Prostitutionsgesetzgebung entsprechend als „Prostituierte“ bezeichnet und behandelt werden, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, wie das in § 2 Abs. 2 des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgegeben ist. Die Ausbeutung der Betroffenen wird auf diese Weise legalisiert und gilt so lange als unverdächtig, bis das Gegenteil nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist jedoch so gut wie nie zu erbringen.

 

6 Polizeiliche Ermittlungen


Polizeiliche Ermittlungen scheitern nicht selten schon bei der Identitätsfeststellung. Denn die Daten im Pass sind längst nicht immer mit der Passinhaberin identisch. So werden zum Beispiel Pässe nigerianischer Frauen mit einem Aufenthaltsstatus in Deutschland gegen Bezahlung verliehen, so dass mit diesem Papier eine weitere Nigerianerin einreisen und sich damit ausweisen kann. Zudem stoßen die deutschen Ermittler regelmäßig auf Granit, wollen sie eines dieser Mädchen aus Nigeria zu einer wahrheitsgemäßen Aussage bewegen. Vom „Voodoo-“ oder „Juju-Ritual“ eingeschüchtert und verzaubert, Tod und Teufel fürchtend, sind sie selbst in größter Not nicht bereit, wahrheitsgemäß auszusagen. Auch die in § 7 ProstSchG vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgespräche prallen an diesen Mädchen und Frauen – sofern sie überhaupt jemals an einem solchen Gespräch teilnehmen – aufgrund des abgelegten Eides und der Angst vor den in Aussicht gestellten Repressalien ab und sind ein untaugliches Instrument, um ihre sexuelle Ausbeutung zu verhindern.


Wie realitätsfremd und unwirksam die deutsche Prostitutionsgesetzgebung ist, um das zu regeln, was es in diesem Bereich zu regeln gilt, wird unter anderem auch in § 26 ProstSchG deutlich, wo Bordellbetreiber verpflichtet werden, den Prostituierten auf Verlangen ihr Betriebskonzept vorzulegen. Weder die nigerianischen „Prostituierten“ noch die „Madames“ oder die Ausbeuter von der „Black Axe“ haben jemals etwas von einem Betriebskonzept gehört und sie interessieren sich auch nicht im Entferntesten dafür.


Die Handelswege und Handelspraktiken der „Black Axe“ mit der „Ware Frau und Kind“ von Benin City bis hinein in die Bordellbetriebe von Frankfurt, Hamburg und Hannover und bis auf den Straßenstrich in Berlin sind inzwischen seit Jahren bekannt und liegen den Verantwortlichen wie ein offenes Buch vor. Es ist deshalb so unverständlich wie beschämend, dass diese gnadenlose Ausbeutung und Zerstörung unzähliger junger Menschen noch immer hingenommen wird, ohne dass geeignete und wirksame (politische und gesetzgeberische) Maßnahmen ergriffen werden, diese Verbrechen zu verhindern.

 

7 Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität


Es ist so ungerecht wie falsch, die betroffenen Nigerianerinnen als Prostituierte zu bezeichnen und zu behandeln, obwohl man weiß, dass nicht eine von ihnen freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen dürfte, sondern dass sie alle Opfer der „Nigerianischen Mafia“, der „Black Axe“ und Opfer eines verbrecherischen Menschenhandels und der Sexsklaverei sind. Es ist so ungerecht wie falsch, ihr Tätigwerden als „sexuellen Dienstleistung“ zu sehen, denn es ist keine Dienstleistung, sondern fortgesetzte sexuelle Gewalt. Und diese schmutzigen Geschäfte sind auch nicht Teil eines (Prostitutions-)Gewerbes sondern eines lukrativen und boomenden Geschäftsfeldes der Organisierten Kriminalität. Am Beispiel der „Nigerianischen Mafia“ und der Ausbeutung unzähliger junger, unbedarfter und unschuldiger Mädchen aus Nigeria inmitten des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland wird besonders deutlich, wie realitätsfremd und untauglich die deutsche Prostitutionsgesetzgebung ist und wie sehr das tatsächliche Geschehen bis heute ignoriert, verkannt und beschönigt wird.

 

8 Paradigmenwechsel erforderlich


Es ist deshalb auch nicht erfreulich, dass das ProstSchG – wie nach § 36 vorgesehen – wieder einmal evaluiert wird, dass an der Normierung wieder einmal herumgeflickt wird, ohne etwas Grundlegendes zu ändern. Allein ein Paradigmenwechsel kann bewirken, dass die anhaltenden, menschenverachtenden und als „Prostitution“ bezeichneten und behandelten Ausbeutungspraktiken inmitten des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland gestoppt werden und ein Fortschreiten der viel beschriebenen und zurecht gefürchteten Organisierten Kriminalität verhindert wird. Die „Black Axe“ und die vielen anderen Akteure auf dem Feld des Menschenhandels einem (Prostitutions-)Gewerbe zuzuordnen und Verbrechensopfer als Prostituierte zu bezeichnen und zu behandeln, sie zu Informations- und Beratungsgesprächen zu verpflichten oder mit dem Betriebskonzept eines Puffbetreibers vertraut zu machen, sind wahrlich keine wirksamen Maßnahmen und Mittel, um diese gefährlichen und hoch-kriminellen Netzwerke zu stören oder zu zerschlagen, die sich über Deutschland ausgebreitet haben und auf dem Geschäftsfeld Menschenhandel und Sexsklaverei aktiv sind. Man müsse aber doch zwischen der Prostitution und dem Menschenhandel unterscheiden, entgegnen kluge Menschen und „Experten“ in diesem Zusammenhang immer wieder. Das aber geht nicht, wie schon die deutsch-österreichische Frauenrechtlerin Bertha Pappenheim, die im Jahr 1902 den ersten in Deutschland stattfindenden Kongress gegen Menschenhandel in Frankfurt am Main organisierte und durchführte, erkannt hat. Denn Menschenhandel und Prostitution waren schon damals und sie sind bis heute untrennbar miteinander verbunden.