Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

am 6./7. Dezember 2017 haben wir an einer Fachveranstaltung der GdP in Potsdam zum Thema „Wird der föderative Staatsaufbau Deutschlands den Herausforderungen der Inneren Sicherheit noch gerecht?“ mitgewirkt (siehe dazu auch gewerkschaftspolitische Nachrichten in dieser Zeitschrift und Bericht in der Deutschen Polizei 1/2018). Im Rahmen dieses Seminars wurde unser Redaktionsteam durch den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow der Fachöffentlichkeit vorgestellt und es kam zu einem ausgesprochen zielführenden Treffen mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern der Zeitschrift. Die Rückmeldungen waren im Übrigen durchweg sehr positiv, so dass es auch künftig Veranstaltungen dieser Art sowie Kooperationen zwischen dem Bundesvorstand der GdP und unserer Redaktion geben soll.

Vor Ihnen liegt nun die erste Ausgabe der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“ des Jahres 2018, in der wir erneut spannende Fachthemen mit relevanten wissenschaftlichen und polizeipraktischen Bezügen aufgreifen.

Polizeidirektor Frank Ritter setzt sich am Beispiel des Heavy-Metal-Festivals „Wacken-Open-Air“ mit der Bewältigung von Großveranstaltungen und der damit verbundenen Festival-Kriminalität auseinander. Dabei stellt der erfahrene Polizeibeamte und Lehrbeauftragte für das Studienfach Einsatzlehre die internationalen Dimensionen durch reisende Tätergruppen heraus und geht in diesem Zusammenhang gerade auch auf die kriminalpolizeilichen Aufgabenfelder ein. Als besonders wichtig wird von ihm eine intensive nationale und internationale Vernetzung der Sicherheitsbehörden beschrieben, um Informationsdefizite zu verhindern.

Die Zulässigkeit „legendierter Kontrollen“ wird durch Dr. Christopher Sievers im Lichte der viel beachteten Entscheidung des BGH vom 26.4.2017 (Az. 2 StR 247/16) untersucht. Es handelt sich um gezielte präventiv-polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen, obwohl bereits der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt und gegen den Betroffenen strafrechtlich ermittelt wird. Im Gegensatz zu Teilen der fachspezifischen Literatur begrüßt unser Autor die mit der aktuellen Rechtsprechung verbundene Klarheit über die Verwertbarkeit der so gewonnen Erkenntnisse im Strafverfahren. In diesem Zusammenhang geht der Staatsanwalt beim Landgericht Kiel und Lehrbeauftragte für das Studienfach Strafrecht auf die Bedeutung des § 161 Abs. 2 StPO sowie der dort verankerten Rechtsfigur des „hypothetischen Ersatzeingriffs“ ein und ruft zugleich dazu auf, mit dem Instrument sorgsam und zurückhaltend umzugehen. Zudem verweist er auf das Gebot der Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit und plädiert dafür, auf die exakte Erfüllung aller Voraussetzungen der gewählten Ermächtigungsnorm ein besonderes Augenmerk zu richten.

In einem Beitrag von Prof. Dr. Holger Roll geht es um die methodischen Grundlagen der Tatortarbeit. Der Fachhochschulprofessor, der im Fachbereich Polizei der FHöVPR Mecklenburg-Vorpommern lehrt, schließt damit an seine Abhandlung in der „Kriminalpolizei“ 4/2017 an und beschreibt die gedankliche Tätigkeit sowie das methodische Vorgehen am Tatort. Dabei geht es zunächst um die Tatortsicherung von einer ersten Situationsanalyse und Bestimmung der Tatortgrenzen bis hin zum Schutz des objektiven Tatort- und subjektiven Tatbefundes sowie um Grundüberlegungen zur Tatortbesichtigung, einschließlich einer Rekonstruktion des Sachverhalts als Grundlage für weitere Ermittlungshandlungen.

Während der genannten Fachveranstaltung in Potsdam kam es auch zu einem Treffen mit dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und heutigen Vorsitzenden der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) Peter Schaar. Ich habe mit ihm über sein aktuelles Buch „Trügerische Sicherheit“ gesprochen, in dem er eindrucksvoll darstellt, wie Terrorangst zu einer Erosion der offenen Gesellschaft führen kann. Unter dem Titel „Keine hoheitliche Maßnahme kann eine vollkommene Sicherheit gewährleisten!“ sind die wesentlichen Teile des Interviews in dieser Zeitschrift abgedruckt.

In weiteren Aufsätzen geht es schließlich um den Sinn und Unsinn von Strafrechtsverschärfungen am Beispiel des § 114 StGB, den 50. Geburtstag der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ sowie den Massenanfall von Verletzten bei Terroranschlägen (TerrorMANV). Hinzu kommen eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Hinweise aus dem Netz, gewerkschaftspolitische Nachrichten und Buchbesprechungen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und neue Erkenntnisse beim Lesen der Zeitschrift und sehen Ihren Rückmeldungen gespannt entgegen.

Für das Redaktionsteam

 

Ihr

 

Prof. Hartmut Brenneisen