Umbruchprozesse und Polizeiarbeit –

Mit einem Ausblick auf die 2018er Herbsttagung des BKA

Von LKD Ralph Berthel, Frankenberg/Sa.1

Die nunmehr 64. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes wird am 21. und 22. November 2018 in Wiesbaden stattfinden. Mit dem Thema „Sicherheit in einer offenen und digitalen Gesellschaft“ setzt das BKA die Tradition dieser Veranstaltungsreihe fort und wird aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen im Kontext der Herausforderungen an moderne Polizeiarbeit abbilden. Der Betrag greift Themen auf, die im Rahmen der letztjährigen Herbsttagung in Ingelheim am Rhein thematisiert wurden, verfolgt die aktuelle Fortentwicklung der dort aufgestellten Thesen und leitet damit zu den Erwartungen an die 2018er Ausgabe der Herbsttagung über.

1 Polizei im Umbruch

In der Einladung an die Vertreter der Medien zur BKA-Herbsttagung 2017 formulierte das Bundeskriminalamt den Anspruch an die Veranstaltung wie folgt: „Globalisierung, Migration, Digitalisierung und digitale Vernetzung sind Entwicklungen, die unsere Gesellschaft beschäftigen und die Polizei mit neuen Aufgaben und Herausforderungen konfrontieren. Dabei wird Kriminalität immer internationaler und nutzt den technischen Fortschritt. Hier muss die Polizei in Bund und Ländern mit ihren Mitteln der Kriminalitätsbekämpfung Schritt halten. Um als moderne und flexible Organisation auch künftig schlagkräftig gegen Terrorismus, aber auch Organisierte Kriminalität, Cybercrime und andere Kriminalitätsphänomene vorgehen zu können, muss sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Was bedeutet dies konkret? Wo steht die Polizei im Bund, in den Ländern und international? Wo will und muss die Polizei hin, um auch künftig mit Blick auf neue und sich wandelnde Herausforderungen gut aufgestellt zu sein und reaktionsfähig zu bleiben? Welche Weichenstellungen und Veränderungen stehen auf der Agenda?“

Die damalige Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber2 nahm auf der letztjährigen Herbsttagung zunächst Bezug auf das Programm „Polizei 2020“, das der ehemalige Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière bereits 2016 auf der 62. Herbsttagung in Mainz vorgestellt hatte. Mit diesem Programm waren weitreichende Veränderungen, nämlich nicht weniger als die Neuordnung der polizeilichen IT-Architektur verbunden. Sie verwies auch auf die „Saarbrücker Agenda der Innenministerkonferenz“ vom November 2016, in der sich neben dem Bund alle Länder zu den mit dem Programm verbundenen Zielen bekannt hatten. Kern dieser Agenda ist die Schaffung einer gemeinsamen, modernen, einheitlichen Informationsarchitektur, die alle relevanten Daten und Informationen in einem fachlichen, technischen und organisatorischen Gesamtsystem für die Polizeien in Bund und Ländern nutzbar macht und die die Grundlage für eine digitale, medienbruchfreie Vernetzung der Polizeien mit ihren nationalen und internationalen Partnern bildet.3

Unter der Überschrift „digitale Sicherheit“ hob die Staatssekretärin seinerzeit folgende 3 Elemente besonders hervor:

  1. Das erste Element sei dadurch gekennzeichnet, dass der Staat neben ausreichendem und gut qualifiziertem Personal gegenüber anderen Akteuren auch gleichwertige Befugnisse im Internet haben müsse. Wörtlich erklärte sie: „Wenn Kriminelle digitale Instrumente nutzen, warum sollte der Staat nicht auch gleichwertige Instrumente nutzen dürfen? Wie kann es eine Technologieoffensive von Straftätern und Terroristen geben, ohne dass ihr eine Technologieoffensive von Sicherheitsbehörden folgt?“ Und weiter führte sie in diesem Kontext aus: Deswegen arbeiten wir daran, in den nächsten Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen:
    • bei der biometrischen Gesichtserkennung,
    • bei der besseren Nutzung der DNA-Analyse und
    • bei der weiteren Vernetzung von vorhandenen Daten und Informationen der Sicherheitsbehörden.“
  2. Das zweite Element verband Frau Haber mit der Frage „Warum organisieren wir die Abwehr von Cyberangriffen auf öffentliche Infrastrukturen, die unser Land insgesamt bedrohen, nicht in einer zentralen Zuständigkeit?“ Das würde, so die Rednerin, Kompetenzen, Personal und auch Ressourcen sparen. Im Bund habe man mit der Errichtung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)4 bereits einen ersten großen Schritt bei der Bündelung der Kräfte getan. Im nächsten Schritt werde es um den Ausbau von ZITiS gehen.
  3. Das dritte Element, das der „digitalen Sicherheit“, bezeichnete Frau Haber als das bedeutsamste. Sie verband damit die Überlegung, dass man bestehenden Risiken nicht mehr nur mit Gesetzgebung beikommen könne, (So wie es seitens der Politik in der Vergangenheit viel zu oft getan und damit Probleme, die die Praxis aufgeworfen hatte, nicht selten abgetan wurden. [d. Verfasser]) sondern immer mehr mit konkreten Entscheidungen zu Personal, Technik und Organisation.

Durchaus ermutigend war die in diesem Kontext von Frau Haber getroffene Aussage: „Ich bin dafür, dass wir Neues erproben und erst dann überlegen, welches die Konsequenzen sind, die wir daraus ziehen können. Ich denke auch, wir sollten Ritualisierungen in Debatten meiden. Ritualsierungen, die reflexhaft fordern oder reflexhaft ablehnen.“ Sollte diese Aussage in der Praxis der Polizeien der Ländern und des Bundes tatsächlich dazu führen, dass aufgrund fachlich fundierter Analyse der Lage und Bewertungen von Erfordernissen deutlich rascher als bisher und vor allem deutlich weniger abhängig von (haushalt-)politischen Abwägungen entschieden werden sollte, könnte diese Aussage der Staatssekretärin tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel in der Arbeit der deutschen Polizeien beitragen. 

2 Rechtsstaat im Umbruch

Sowohl Staatssekretärin Dr. Haber als auch weitere Redner der 2017’er Herbsttagung widmeten sich Herausforderungen an den Rechtsstaat, die die aktuellen und prognostizierten Umbrüche mit sich bringen würden. Umbrüche könnten genutzt werden, um ein Land zu modernisieren und die Anpassungsfähigkeit an neue Situationen zu verbessern. Ob das von ihr genannte Feld der Abschmelzung baurechtlicher Standards aufgrund der durch politisches Handeln verursachten Defizite beim Bau bzw. Erwerb von Gebäuden für „Flüchtlingsunterkünfte“5 als besonders geeignetes Beispiel für die Modernisierung eines Staates taugt, bleibt der Bewertung durch den Leser überlassen. Ganz grundsätzlich ist ihr jedenfalls zuzustimmen. Handlungsbedarf erkannte Frau Haber auch bei der „echten Vernetzung zwischen der Justiz und allen sicherheitsrelevanten Behörden, etwa Polizei, BAMF oder Ausländerbehörden“.

Fraglos sind krisenhafte Geschehen in der Menschheitsgeschichte auch immer Chancen für Veränderungen gewesen.6 Ob und inwieweit das gegenwärtige krisenhafte Geschehen tatsächlich für zukunftsweisende Umbrüche auch mit Blick auf die Fortentwicklung des Rechtsstaates genutzt wird, bleibt abzuwarten. Für überschäumenden Optimismus, gar Euphorie allein aufgrund der mutigen Worte der Staatssekretärin scheint jedoch beim Blick auf aktuelle Diskussionsprozesse der deutschen politischen Eliten zu sicherheitsrelevanten Fragen nur bedingt Grund zu sein.

3 „Migration hält uns vor Augen, wie sehr die Welt in Unordnung geraten ist“

In den meisten Redebeiträgen auf der Herbsttagung 2017 spielten die Elemente Digitalisierung und Migration als sicherheitsrelevante Elemente eine mehr oder weniger dominierende Rolle. Als bemerkenswert darf in diesem Kontext sicher die Behauptung von Prof. Dr. Armin Nassehi7 gelten, dass die Migration die Menschen in Deutschland mit nachgerade sichtbaren Informationen darüber versorge, wie sehr die Welt in Unordnung geraten sei. Die zweite hervorhebenswerte Feststellung, lässt sich aus einer von ihm gestellten Frage ableiten. „Die Frage ist, wie sich solches Vertrauen wiedergewinnen lässt.“ Gemeint war das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden. Allerdings blieb der Redner belastbare Befunde für die These, dass dieses Vertrauen – wenn auch partiell – verloren gegangen sei, schuldig. Gleichwohl konnten sicher viele Zuhörer zumindest dem Gefühl des Vertrauensverlustes, etwa mit Blick auf die Preisgabe von Elementen staatlicher Souveränität in der jüngeren Vergangenheit, beipflichten. Der Verfasser hält es allerdings für geboten, an dieser Stelle auf ein belastbares Datum hinzuweisen. Der Global Trust Report 2017 der GFK konstatierte, dass das Vertrauen der deutschen Bevölkerung in die Polizei hoch wie nie zuvor sei.8 Die nachfolgende Grafik ist der Presseerklärung des Vereins vom 15. März 2017 entnommen.9

DEUTSCHLAND: Vertrauen* in Institutionen

(*Ich vertraue voll und ganz/überwiegend)

in %

 

2017

 

2015

 

2013

 

Polizei

 

85

 

80

 

81

 

Justiz/Gerichte

 

67

 

64

 

65

 

Verwaltung, Ämter

und Behörden

65

 

60

 

58

 

Militär/Armee

 

64

 

55

 

57

 

Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

 

64

 

63

 

59

 

Währung (EURO)

 

58

 

57

 

38

 

Medien

(TV, Radio, Zeitung)

45

 

47

 

43

 

Kirche

 

40

 

35

 

39

 

Regierung

 

38

 

40

 

34

 

Internet

 

35

 

31

 

34

 

Große Unternehmen,

internationale Konzerne

30

 

27

 

26

 

Politische Parteien

 

18

 

19

 

16

 

Weder soll die GFK-Bezugnahme die Thesen von Nassehi in Frage stellen, allerdings auch nicht als eine Art Ruhekissen dienen. Gleichwohl ist es Chronistenpflicht diese Feststellungen nicht zu unterschlagen, zumal die GFK-Studie auch an anderer Stelle der Herbsttagung aufgegriffen wurde.

4 Die Perspektive des BKA auf die polizeilichen Herausforderungen unserer Tage

BKA-Präsident Holger Münch verdeutlichte im Rahmen der Tagung, welcher Art die Herausforderungen seien, denen sich die Polizeien im Allgemeinen und das BKA im Besonderen zu stellen habe. Er nannte dabei

  • Globalisierung,
  • technische Entwicklung und
  • digitale Vernetzung

als Trends, die die Gesellschaft in besonderer Weise verändern würden.10

Den aus seiner Sicht dringend notwendigen Schub bei der Kooperation zwischen den Polizeien, deutschland- und europaweit begründete Münch mit neu entstehenden Kriminalitätsphänomenen, neuen Modi Operandi, denen einzelne Länder der Bundesrepublik, ja oft auch ganze Staaten nur noch selten in alleiniger Zuständigkeit begegnen könnten. Darüber hinaus führten technische Neuerungen dazu, dass bislang bewährte Ermittlungsmethoden ins Leere liefen und neue Methoden und Instrumente entwickelt werden müssten. Polizeiliche Kooperation und Koordination müssten auf eine neue gemeinsame und einheitliche Grundlage gestellt werden. Dem ordnete er folgende Elemente zu:

  • Informationsmanagement
    Mit der Einführung des Systems „Polizei 2020“ finde ein grundlegender Wechsel statt. Es entstehe ein Informationssystem, das in einem gemeinsamen Datenhaus anstatt in verschiedenen Datentöpfen und Teilnehmersystemen angelegt sei, das auf modernen Technologien und technischen Strukturen basiere.
  • Schaffung gemeinsamer Standards und ein länderübergreifend abgestimmtes Vorgehen in der operativen Zusammenarbeit  
    Als Beispiel nannte der BKA-Präsident hier das neu eingeführte Verfahren zur einheitlichen Bewertung des von Personen des militant-salafistischen Spektrums ausgehenden Risikos.
  • Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen
    Der Beschluss der Innenministerkonferenz, an einem neuen Musterpolizeigesetz11 zu arbeiten, sei daher ausdrücklich zu begrüßen.12
  • Nutzung der Vorteile der Digitalisierung
    Hierunter fasste Münch insbesondere die Vereinheitlichung von Neu- und Weiterentwicklungen der Technik für Einsatz, Kommunikation und Auswertung.
  • Einrichtung eines gemeinsamen Investitionsfonds
    Mithilfe dieses Fonds, der von Bund und Ländern gespeist werden solle, könnten gemeinsame Projekte finanziert werden.

All das verfolge das Ziel, die Stärken des Föderalismus, insbesondere dezentrale Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, mit den Vorteilen von zentralen Organisationen zu verknüpfen.

5 Rahmenbedingungen in Bund und Ländern müssen verändert werden!

Weitere Referenten, so der Landespolizeipräsident Baden-Württemberg, Gerhard Klotter, und der Polizeipräsident von Hamburg, Ralf Martin Meyer, griffen mit ihren Redebeiträgen das Spannungsfeld der aktuellen Herausforderungen einerseits und der verfügbaren Ressourcen andererseits auf. Dabei wurde deutlich, dass sie, ähnlich wie zuvor auch Münch die phänomenologischen Schwerpunkte in den Bereichen Cybercrime und Terrorismus sahen. Das Erfordernis der Verfügbarkeit von Informationen einerseits und der Kooperation andererseits wurde auch in diesen Ausführungen deutlich.

Natürlich war kein sofortiges Umschwenken in den Denk- und Organisationsmustern der polizeilichen Zusammenarbeit in Deutschland allein aufgrund der Aussagen auf der letztjährigen Herbsttagung zu erwarten. Betrachtet man die föderalen Strukturen der deutschen Polizei allerdings im Alltag, das sich daraus abgeleitete schier unüberschaubare System der Gremien, die damit verbundenen Abhängigkeiten, Entscheidungswege und Zeitabläufe, wird einerseits die Schwerfälligkeit dieses „Dampfers” Polizei und andererseits der Umfang der Aufgabe deutlich.

6 Die Europäische Perspektive – sind wir richtig aufgestellt?

Die Herbsttagung des vergangenen Jahres ging auch auf die europäische Perspektive polizeilicher Zusammenarbeit ein. Das umgangssprachliche „richtig aufgestellt“ bedeutet ja nichts anderes, als die Frage zu stellen, ob die Polizeien in ihren Organisationsformen, ihren personellen und materiellen Ressourcen den ihnen gestellten Aufgaben und damit dem Anspruch, den die Gesellschaft an sie hat, gerecht werden können. Zu untersuchen sind dabei aus Sicht des Verfassers insbesondere folgende Faktoren:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Personelle und materielle Ressourcen
  • Aufbauorganisation
  • Ablauforganisation – intern und extern, d.h. insbesondere Formen der Kooperation

Und diese Faktoren korrespondieren in einem bedeutenden Umfang mit der Frage, welche gesellschaftliche Akzeptanz Recht und Gesetz und die sie „vollstreckenden“ Institutionen in einem Gemeinwesen haben. Darunter sind nun wiederum Einstellungen zu fassen, die wesentlich kulturell, religiös, historisch und nicht zuletzt medial determiniert werden.

Deutlich wurde im Rahmen der Tagung auch die Bedeutung gemeinsamer europäischer Standards und handhabbarer Kooperationsformen. Die Polizeien müssten sich dabei von einer Philosophie des Sammelns (Collect) hin zu der Philosophie des Verknüpfens bzw. Verbindens (Connect) entwickeln, betonten mehrere Redner, u. a. Wil
van Gemert, Stellvertretender Direktor von Europol. Der europäischen Polizeibehörde kommt dabei als Institution, die Menschen und Information zusammenführt, eine besondere Bedeutung zu.

Als Leiter einer Abteilung eines Landeskriminalamtes kann ich diese Bedeutung nur unterstreichen. Im Rahmen von umfangreichen Ermittlungs- und Einsatzmaßnahmen wegen des verdachtes des Computerbetruges, der Geldwäsche und des Ausspähen von Daten, die über zehn europäische Staaten berührten, konnten wir auf das Know How sowohl von Europol als auch von Eurojust zurückgreifen. Auch die Organisationsform des sog. Joint Inverstigation Teams (JIT)13 hat sich in diesem Zusammenhang bewährt.

7 Cyberfähigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden

Neben Herausforderungen an die Kooperationsfähigkeit der Polizeien auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene stellt die Cyberfähigkeit der Polizei und aller anderen Strafverfolgungs- und Sicherheitsakteure eine der wohl größten Herausforderungen dar. Auch hier lieferte die Herbsttagung des Vorjahres wichtige Impulse und darf man von der 2018er Tagung ein Fortsetzen und insbesondere einen Ausblick mit konkreten Maßnahmen erwarten.

Allerdings ist dieses Thema nicht neu. Die Forderung „Wir benötigen einer Kriminalistik der digitalen Welt“ artikulierte der ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke im Rahmen der Herbsttagung des Amtes bereits 2007.14

Zehn Jahre später konnte in Ingelheim konstatiert werden, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren bereits einige Anstrengungen unternommen hatten und Ergebnisse erzielen konnten. Dazu gehören u.a.:

  • die Schaffung eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums
  • die Einrichtung eines Nationalen IT-Lagezentrums/IT- Krisenreaktionszentrums             
  • die Bildung von Computer Emergency Response Team (CERT) für Bundes- und Länderbehörden
  • die Einrichtung Mobiler Einsatzteams (MIRT) und Quick-Reaction-Force (QRF)
  • die Cybercrime-Kompetenz-Zentren der Länder sowie
  • Spezialisierte Organisationseinheiten bei den Polizeien und Staatsanwaltschaften

Allerdings ist in der Praxis auch eine Reihe Hemmnisse und Defizite bei der sog. Cyberfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu konstatieren. Dazu zählen u.a. die Gewinnung geeigneter Fachleute für die Bekämpfung von Cyberkriminalität und die Beseitigung des Nadelöhrs Gerichte, bei denen eine zu geringe Spezialisierung in diesem Bereich festzustellen ist. Die Bekämpfung von Cybercrime muss fester Bestandteil der Ausbildungen der Polizei, an Universitäten und der Justiz werden. Und nicht zuletzt dürfte bei der Kooperation zwischen den Polizeien und universitären Einrichtungen, etwa bei der Implementierung von IT-Forensic-Studiengängen noch Raum für neue Wege.

8 Potenziale für die Polizei in Kooperation mit anderen Partnern

Nicht zuletzt gab die Herbsttagung 2017 auch Impulse, Zusammenarbeitsformen mit der Privatwirtschaft zu nutzen, um die Chancen der digitalen Welt für die Polizeiarbeit zu nutzen. Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)15 für die Polizeiarbeit dürfte dabei nur ein Themenfeld sein.

9 Zusammenfassung und Ausblick der Herbsttagung 2017

Die Kernaussagen der Herbsttagung 2017 fasste der Präsident des BKA, Holger Münch wie folgt zusammen: „Die Zeiten des »Jeder für sich« sind vorbei – wir müssen stärker zusammenarbeiten, uns abstimmen und Synergien erzeugen und nutzen.“ Sowohl Deutschland als auch Europa müssten sich, so der BKA-Präsident, als gemeinsame Gefahrenräume begriffen werden. Die föderalen Stärken müssten mit den Vorteilen zentraler Organisationen verbunden werden. Das bedeute, von gemeinsamen Systemen und Standards zu profitieren, ohne dabei den Bezug zum Lokalen, den Blick für örtliche Besonderheiten und den so wichtigen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verlieren.

Von besonderer Bedeutung erschienen dabei die nachfolgenden, von Münch vorgetragenen Thesen:

  • Die Aufbau- und Ablauforganisationen seien unbedingt den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Dabei müsste man sich notgedrungen auch von Prozessen und Methoden trennen, die zwar in der Vergangenheit gut waren, mit der aktuellen Dynamik aber nicht Schritt halten könnten. Man müsse Dinge in Frage stellen und sich auf Neues einlassen können
  • Entscheidungen müssten schneller als bisher getroffen werden. Anpassungsfähig zu sein, bedeute z.B. Entscheidungen treffen zu können, auf Basis klar festgelegter und abgestimmter Entscheidungsgrundlagen, allerdings ohne lähmende Mitzeichnungsparaphen und endlose Abstimmungsschleifen über alle Stufen der Hierarchieleiter hinweg.
  • Auch müssten getroffene Entscheidungen deutlich schneller umgesetzt werden, forderte der BKA-Präsident.
  • In seiner vierten These thematisierte Holger Münch die Personalgewinnung in den Polizeien. Auch hier müsse man sich fragen, welche Kräfte und Kompetenzen benötige man und wie können man für diese Aufgaben geeignete Bewerber erreichen. Ein Beispiel hierfür sei die sog. Cyberfähigkeit der Polizei. Hier bedürfe es neuer Wege, was sich etwa in modernen Einstellungskriterien niederschlagen müsse.

10 Herausforderungen und Impulse im Jahr 2018

Die geschilderte Unordnung, in der sich die Welt zu befinden scheint, spiegelt sich in den täglichen Herausforderungen für Sicherheitsbehörden und -dienstleister wider. Datenmengen im Terabyte-Bereich, die bei Strafverfahren etwa im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität intelligent aufzubereiten sind, bereiten den Ermittlungsbehörden ebenso Probleme wie verschlüsselte Kommunikation bei der Straftatenbegehung, die Nutzung von Kryptowährungen zur Verschleierung inkriminierter Gewinne, Straftaten unter Ausnutzung des Darknets oder das Ausspähen von Daten.

Aber auch die im Rahmen der Herbsttagung 2017 bereits beschriebenen Prozesse im Zusammenhang mit Migrationsströmen stellen die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Das BKA-OK-Symposium am 27. und 28. Februar 2018 befasste sich mit einer Reihe der sich daraus abzuleitenden Herausforderungen. Benannt wurden insbesondere

  • Strukturen zuwanderungsbedingter Organisierte Kriminalität
  • Straftatenbegehung durch ethnisch abgeschottete (meist arabisch stämmige) Familienclans
  • Verbindung organisiert krimineller Personen bzw. Gruppen mit solchen aus islamistischen Tätergruppen

11 Die Brücke von der 2017er Tagung zu der des Jahres 2018

Die 2017er Ausgabe der BKA-Herbsttagung leistete fraglos einen wichtigen Beitrag dazu, aktuelle wie auch künftige Herausforderungen, vor denen die Strafverfolgungsbehörden angesichts der anhaltenden weltweiten Krisen und Konflikte, der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, transnational agierender Cyberkriminelle und weltweit agierende organisierte Tätergruppierungen stehen, aufzuzeigen, zu analysieren und Handlungsbedarf zu beschreiben. Dabei wurden nationale wie auch internationale Konturen des Umbruchs, in dem sich die Polizeien derzeit befinden, dargestellt. Den Auswirkungen einer digitalisierten und vernetzten Welt wurde dabei ebenso wie der Bedrohung durch den Terrorismus besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Als erfolgskritische Faktoren wurden insbesondere jene mit Bezug auf die Kooperation der Akteure sowie der personellen, gesetzgeberischen und organisatorischen Rahmenbedingungen herausgearbeitet. Damit verband die Veranstaltung unausgesprochen die praktischen Herausforderungen, denen sich die Polizeien gegenüber sehen, mit den Megatrends, also den großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen unserer Zeit, die einen prägenden Einfluss auf Tiefenstruktur, Verhaltensweisen, Lebensweisen und Wertesysteme der Gesellschaft haben. Die Herbsttagung des Jahres 2018 wird dort ansetzen und konkreter werden müssen.

 

12 Ausblick auf die Herbsttagung des Jahres 2018

Unter dem Leitthema „Sicherheit in einer offenen und digitalen Gesellschaft“ werden sich in wenigen Wochen erneut renommierte Rednerinnen und Redner aus Politik, Polizei, Wissenschaft und Wirtschaft in mehreren Themenblöcken aus unterschiedlichen Perspektiven mit den gesellschaftlichen Herausforderungen an moderne Polizeiarbeit auseinandersetzen. Dass ist der mittlerweile traditionelle ganzheitliche Betrachtungsansatz, den die Besucher der Herbsttagungen schätzen und erwarten und der den Charakter dieses Fachforums für Besucher aus der Sicherheits- bzw. Kriminalpolitik, der Wissenschaft ebenso wie für sicherheits- bzw. kriminalstrategische Praktiker aus dem In- und Ausland ausmacht.

Mit der Verknüpfung der Inhalte von „offenen“ und „digitalen“ Gesellschaften spannt das Bundeskriminalamt einen großen inhaltlichen Bogen und es ist sicher nicht zu weit gegriffen, bereits im Vorfeld der Tagung auf die Erwarten, die sich allein aus der Findung des Titels ergeben, hinzuweisen.

In dem bereits 1945 erschienenen Buch „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ (Original: „The Open Society and Its Enemies“) setzt sich sein Verfasser, der Philosoph Karl Popper mit den Philosophien von Platon, Hegel und Marx, die seiner Meinung nach totalitäre Systeme wie den Faschismus, den Nationalsozialismus und den Kommunismus theoretisch mitbegründet hätten, auseinander. Als Gegenentwurf zu Geschlossenen Gesellschaften entwirft Popper das Modell Offener Gesellschaften, die nach seiner Überzeugung durch willensfreie Individuen charakterisiert seien, die den Lauf der eigenen Geschichte in einem pluralistischen und fortwährenden Prozess von Verbesserungsversuchen und Irrtumskorrekturen selbst bestimmen würden. Dem stünden Geschlossene Gesellschaften gegenüber, die ideologisch festgelegt seien und einen für alle verbindlichen Heilsplan verfolgten. Was Popper noch nicht wusste, ist die Tatsache, wie stark und wie erfolgreich Religionen in der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftsmodellen gegenwärtig instrumentalisiert werden und welche Konsequenzen, ja Gefahren für die äußere und innere Sicherheit von Gemeinwesen durch dieses explosive Gemisch von Konflikten Weltanschauung bzw. Religion entstehen. Eine der wesentlichen Thesen von Popper ist die, dass Rückzug und Abgrenzung die menschlichen Bedürfnisse ebenso bestimmten wie das Streben nach Freiheit. Es fällt nicht schwer, aktuelle Bezüge auch im sicherheitspolitischen Kontext herzustellen.

Die eine, allgemeingültige Definition für den Begriff „Digitale Welt“ zu finden, ist nicht leicht. Am ehesten bezeichnet der Begriff alles, was im Zusammenhang mit digitalen Sachverhalten steht. Der Begriff umfasst also die Gesamtheit aller Einzelerscheinungen, die mit Digitalsignalen beschrieben oder von diesen beeinflusst werden können. Die Begriffe „Digitale Revolution“ oder „Digitales Zeitalter“ kennzeichnen den mit der Erfindung des Mikrochips verbundenen Wandel der Technologien sowie entsprechende Veränderungen in nahezu allen Lebensbereichen seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert. Mittlerweile wird diese gesellschaftliche Veränderung mit den Umwälzungen durch die industrielle Revolution vor 200 Jahren verglichen. „Die digitale Revolution ist nicht nur Bestandteil der ökonomischen Ordnung geworden, wie es (der damalige Bundesinnenminister) Schäuble noch 2007 (auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes) erklärt hatte. Vielmehr hat sie mittlerweile alle Bereiche des Lebens erreicht. Sie hat den Menschen eine Vielzahl Erleichterungen gebracht, der Wirtschaft unvergleichliche Weiten eröffnet, die Kommunikation zwischen den Menschen auf ein ganz neues Niveau gehoben. Allerdings, wie andere Entwicklungen in der Menschheitsgeschichte, sei es Alfred Nobels Dynamit oder seien es die Erkenntnisse der Genforschung, können auch die Produkte dieser revolutionären Entwicklungen missbraucht werden. Und wenn die Möglichkeit besteht, durch den Missbrauch Vorteile, welcher Art auch immer, zu erzielen, werden sie auch missbraucht.“16

Aktuelle Herausforderungen mit Blick auf die Sicherheitsbehörden bzw. -dienstleister ergeben sich z.B. bei der Betrachtung kriminogener Faktoren im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge, also Smart-Home oder Smart-Car Anwendungen, Urheberrechtsverletzungen, Angriffen auf digitale Identitäten oder auch bei der Frage, ob bzw. wie sich Künstliche Intelligenz für polizeiliches Handeln nutzbar machen lässt.

Man darf gespannt sein, wie das BKA und die Teilnehmer der Herbsttagung 2018 vor dem Hintergrund dieser begrifflichen und inhaltlichen Einordnungen die eigene Rolle und die anderer Sicherheitsakteure definieren werden. Als jahrelanger Berichterstatter der Herbsttagungen freue ich mich bereits heute darauf und erwarte zwei anregende Tage in Wiesbaden.

Zur Tagung erwartet das BKA ca. 500 hochrangige nationale und internationale Gäste aus den Bereichen Polizei, Justiz, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Mit Blick auf zurückliegende Tagungen wird auch wieder mit einem beachtlichen Medieninteresse zu rechnen sein. Aktuelle Informationen sind über die Internetseite des Bundeskriminalamtes (www.bka.de) abrufbar. Ich werde in „Die Kriminalpolizei” darüber berichten.

Anmerkungen

  1. Leitender Kriminaldirektor Ralph Berthel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2001 bis 2005 war er Dozent für Kriminalistik an der damaligen Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup (heute: Deutsche Hochschule der Polizei). Von 2005 bis 2013 leitete er die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. und unterrichtete Kriminalistik im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Seit 2015 ist Ralph Berthel Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen. Er ist Ehrenprofessor (Pocetnyi Professor) der Belgoroder Juristischen Hochschule des Ministeriums des Innern Russlands. Der Autor ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. Erreichbarkeit: ralph-berthel@web.de.
  2. Dr. Emily Haber war von 2011 bis 2018 beamtete Staatssekretärin, von 2011 bis 2013 im Auswärtigen Amt und von 2014 bis 2018 im Bundesministerium des Innern. Seit Sommer 2018 ist sie Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in den USA.
  3. www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/download/110307; Zugriff: 4.7.2018.
  4. ZITiS ist die Forschungs- und Entwicklungsinstanz für technische Lösungen mit Cyberbezug. Sie versteht sich als Dienstleister der Sicherheitsbehörden in Deutschland und unterstützt diese, indem sie das technische Know-how bündelt. www.zitis.bund.de/DE/ZITiS/Ueber_Uns/ueber_uns_node.html, Abruf: 9.12.2017.
  5. Der in der Rede verwendete Begriff „Flüchtlingsunterkunft“ erscheint insoweit hinterfragbar, als dass die Unterkünfte für alle Zuwanderer, unabhängig vom Status genutzt wurden/werden.
  6. „Krise“ ist ein aus dem Griechischen stammendes Substantiv. Das entsprechende Verb krínein, bedeutet „trennen“ und „(unter-)scheiden“. Ebenfalls auf dieses Verb geht das auch das Substantiv „Kritik“ zurück. („Jede Krise nährt Kritik und bedarf ihrer, um sie generierende Problematiken, Widersprüche, Konflikte ebenso wie Potenziale notwendigen Wandels aufzuzeigen.“ Michalitsch, 1/2010, Krise und Kritik: Über-Arbeiten oder Über-Leben, In: Femina-Politica, S. 104. Das Substantiv wird beschrieben mit „(Ent-)Scheidung“, „entscheidende Wendung“ und bedeutet eine „schwierige Situation, Zeit, die den Höhe- und Wendepunkt einer gefährlichen Entwicklung darstellt“ (Duden). Dass es sich hierbei um einen Wendepunkt handelt, kann jedoch oft erst konstatiert werden, nachdem die Krise abgewendet oder beendet wurde. Nimmt die Entwicklung einen dauerhaft negativen Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe, wörtlich in etwa „Niedergang“ (Wikipedia).
  7. Prof. Dr. Armin ist seit 1998 Lehrstuhlinhaber für Soziologie an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit sind Kultursoziologie, Politische Soziologie, Religionssoziologie sowie Wissens- und Wissenschaftssoziologie.
  8. Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e. V. (GfK Verein), Vertrauen der Deutschen in Sicherheitskräfte wächst weiter, www.gfk-verein.org/presse/vertrauen-der-deutschen-sicherheitskraefte-waechst-weiter-automobilbranche-starken, Abruf: 18.12.2017.
  9. www.gfk-verein.org/sites/default/files/medien/359/dokumente/pm_gfk_verein _global_trust_ 2017_dt.pdf, Abruf: 18.12.2017.
  10. Weiterführende Darstellungen zu den (Mega-)trends vgl. u.a. Seiter/Ochs, 2014, Megatrends verstehen und systematisch analysieren, markeZin, S. 7 sowie die sicherheitsrelevante Bezüge der Megatrends vgl. Berthel, 2017, Megatrends und aktuelle Herausforderungen an die Kriminalistik, Die Kriminalpolizei, 3-2017, S. 8-15 und Berthel, Kriminalität in Deutschland unter dem Einfluss weltweiter Krisen und Konflikte? Mit einem Bericht zur 62. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes, 2017, Die Polizei, S. 66.
  11. Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, 2017, Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 206. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14.06.17 in Dresden, TOP 52: Gesetzgeberische Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus.
  12. Es bedeutet keinesfalls, Wasser in den Wein zu gießen und die begrüßenswerte Initiative in Frage zu stellen, wenn man erwähnt, dass dies in der Geschichte der Bundesrepublik nicht der erste Vorstoß zur Vereinheitlichung der Eingriffsbefugnisse der deutschen Polizeien ist. In den Jahren 1972 bis 1977, zuletzt am 25. November 1977 wurde mehrere Fassungen des sog. Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes (MEPolG) durch den Arbeitskreis II der Konferenz der Innenminister (IMK) vorgelegt und durch diese beschlossen. Rechtswirksamkeit im Sinnen einer tatsächlichen Vereinheitlichung erlangte der Entwurf aber nicht. Vgl. auch: Heise/Riegel, 1978, Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes mit Begründung und Anmerkungen.
  13. www.europol.europa.eu/activities-services/joint-investigation-teams, Abruf: 4.7.2018.
  14. Im Rahmen der BKA-Herbsttagung des Jahres 2007 hatte der damalige Präsident Ziercke mit einer Kriminalistik der digitalen Welt folgende Elemente verbunden: (1) technikoffene und flexible rechtliche Regelungen zur Strafverfolgung wie auch zur Gefahrenabwehr; (2) die Online-Durchsuchung als wirkungsvolle Maßnahme zur Aufhellung gespeicherter Daten und Informationen; (3) die Quellen-TKÜ als Maßnahme der Kommunikationsüberwachung sowie (4) die Bereitstellung technischer wie auch personeller Ressourcen.
  15. www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Grosse-Mehrheit-fuer-Kuenstliche-Intelligenz-in-der-Polizeiarbeit.html, Abruf: 4.7.2018.
  16. Berthel, Ralph, Cybercrime, Bedrohung, Intervention, Abwehr, Die Polizei, 2014, S. 30.