Medizinische und befundsichernde Akutversorgung nach Vergewaltigung – ohne vorausgegangene Anzeige

Von PD. Dr. H. Lilly Graß, Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf/Institut für Rechtsmedizin Düsseldorf
Angela Wagner, Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt am Main

Seit 2013 haben Opfer von Sexualstraftätern in Frankfurt am Main die Möglichkeit, sich vorsorglich zur Beweissicherung untersuchen zu lassen, ohne dass die Polizei automatisch eingeschaltet wird. Auf Wunsch der Frauen sichern die Kliniken in Verbindung mit einer medizinischen Versorgung etwaige Befunde und Spurenmaterial (z.B. Abstriche, Blutproben). Diese Beweismittel werden zunächst für ein Jahr im Institut für Rechtsmedizin verwahrt.
Einige Opfer sexualisierter Gewalt sind nach der Tat noch unsicher, ob sie Strafanzeige erstatten und sich an der strafrechtlichen Aufklärung beteiligen wollen. Hatten sie sich in der Vergangenheit erst nach einer Bedenkzeit zur Strafanzeige durchgerungen, waren oft die objektiven Beweismittel bereits unwiderruflich verloren. Dies soll das neu konzipierte Frankfurter Modell verhindern. Die Opfer erhalten nun eine Bedenkzeit, ohne dass damit ein Beweismittelverlust verbunden ist.
Möglich machte dies ein Beschluss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung im September 2011. Dieser hatte das Ziel, die medizinische und psychosoziale Versorgung und Beratung von Frauen und Mädchen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, signifikant zu verbessern. An dem neu konzipierten Frankfurter Verbund-Modell beteiligen sich Akteure aus sozialen, juristischen und medizinischen Arbeitsfeldern: engagierte ÄrztInnen und RechtsmedizinerInnen, sieben Frankfurter Kliniken, das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt der Goethe-Universität, das Frauenreferat, das Amt für Gesundheit, das Jugend- und Sozialamt, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Landesärztekammer und die Werbeagentur Y&R. Von Beginn an wurden sowohl die Kriminalpolizei als auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft in die Planungen des Projektes einbezogen.
Zielsetzung des bundesweit einmaligen Modells der Stadt Frankfurt ist es, dass alle Betroffenen nach einer Vergewaltigung schnellen Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung erhalten sollen – unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten oder nicht.

Unterschiedliche Vorgehensweisen nach einem Sexualdelikt

Anzeige wird erstattet. Das medizinische und befundsichernde Vorgehen nach einer angezeigten Vergewaltigung ist bundesweit weitgehend standardisiert geregelt. Die zuständige Kriminalpolizei bringt die Frau in ein Krankenhaus, mit dem eine vertragliche Regelung für diese Untersuchungen besteht. Zudem beauftragt und finanziert sie die notwendigen Untersuchungen sowie die Spurensicherung. Sie steuert den Ablauf und erleichtert so das Prozedere sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Krankenhäuser.
Anzeige momentan nicht erwünscht. Die medizinische Versorgung und eine eventuelle Sicherung von Spuren werden jedoch in Erwägung gezogen. Aus der Arbeit der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt ist bekannt, dass für viele vergewaltigte Frauen eine Anzeigeerstattung nach einer Vergewaltigung zunächst, oder sogar generell, nicht in Betracht kommt. Viele Frauen fühlen sich direkt nach der Tat nicht dazu in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen. Diese Frauen gehen nicht zur Polizei. Sie gehen auch nur höchst selten in ein Krankenhaus oder in eine gynäkologische Praxis. Denn oft befürchten sie, dass Dritte eine Anzeige über ihren Kopf hinweg erstatten könnten.
Betroffene Frauen finden oftmals keinen Zugang zum medizinischen und psychosozialen Hilfesystem und bleiben deshalb unversorgt. Auch Befunde (im Sinne einer rechtsverwertbaren Spurensicherung) für eine rückwirkende Anzeige können so nicht erhoben werden. Leider werden auch immer wieder Fälle bekannt, in denen Frauen aufgrund der fehlenden Versorgungsstruktur im Krankenhaus oder aus Unkenntnis (medizinische Versorgung inkl. mögliche Spurensicherung am Körper ginge nur im Kontext mit einer Strafanzeige) nicht behandelt und gar abgewiesen wurden.


Hessenkit der Firma Prionics


An dieser Ausgangslage setzt das Frankfurter Modell ein. Ziel des Projektes ist der Ausbau der medizinischen Versorgungsstruktur für betroffene Frauen und Mädchen in Frankfurt am Main, die (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Bis heute konnte die Akutversorgung in sieben Frankfurter Kliniken implementiert werden. Betroffene finden dort kompetente und geschulte AnsprechpartnerInnen, die eine medizinische Versorgung gewährleisten und auf Wunsch Befunde sichern. Das Vorgehen ist standardisiert und transparent.
In der Vergangenheit hatte es sich als Problem erwiesen, Krankenhäuser vor Ort für eine Spuren- und Befundsicherung (ohne vorangegangene Anzeige) zu gewinnen. Dem konnte mit der Ansprache über die medizinische Versorgung („Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Im Krankenhaus erhalten Sie Hilfe.“) und einem Qualifizierungsangebot mit Inhouse-Schulungen, zentralen jährlichen Fortbildungen, Schulungs- sowie Spurensicherungsmaterialien begegnet werden.
Vorgehensweise im Frankfurter Modell. Die Frauen nehmen Kontakt mit einem der am Modell beteiligten Krankenhäuser auf (gelistet unter www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de). Sie suchen die Klinik nach ihren persönlichen Kriterien aus (z.B. Wohnortnähe, gute Erfahrungen, Empfehlung etc.). Im Gespräch über das Geschehene kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche sowie psychische Folgen verschaffen, entsprechend betreuen und medizinisch im Sinne einer Akutbehandlung versorgen. Im Anschluss an die Untersuchung wird die Frau an niedergelassene Fachpraxen und Unterstützungseinrichtungen überwiesen.
Vertrauliche Befundsicherung. Im Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt wird allen Frauen angeboten, dass Spuren (z.B. Blut oder Urin, Abstriche für mögliche DNA-Untersuchungen) gesichert werden können. Jede Frau entscheidet selbst, ob sie dies möchte oder nicht. Dieser Wunsch wird respektiert und sie wird entsprechend untersucht. Eine grundlegende Maxime des Modells ist, dass die Frauen zu nichts überredet werden: weder zu bestimmten Untersuchungen noch zu einer Spuren- und Befundsicherung, eine Anzeige zu erstatten oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Es gilt, ihren Willen wieder zu stärken und nicht erneut, wie in der Situation der Vergewaltigung, zu übergehen – auch wenn es im Einzelfall durchaus schwer sein kann, diese Entscheidung von außen zu akzeptieren.
Zur Befundsicherung steht die „Befundhilfe“ (Leitfaden für Anamnese, Untersuchung, Dokumentation und Spurensicherung) zur Verfügung, die 2007 mit einer Expertengruppe, bestehend aus VertreterInnen von Rechtsmedizin, Ärzteschaft, Staatsanwaltschaft, Polizei, Rechtsanwaltschaft und Beratungsstellen, erstellt wurde. Sie trägt aktuellen juristischen, rechtsmedizinischen, medizinischen und psychologischen Erfordernissen Rechnung, ohne die Belange nur einer Profession in den Mittelpunkt zu stellen. Dieses Instrument bildet in Verbindung mit einem Spurensicherungsset die Basis für die notfallmäßige Betreuung.

DIE BEFUNDHILFE ZIELT PRIMÄR AUF:

  • sorgfältige medizinische Untersuchung und ggf. Behandlung von Verletzungsfolgen sowie qualifizierte gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen, einschließlich Spurensicherung;
  • Erleichterung und Optimierung der Arbeit der untersuchenden Ärztinnen und Ärzte, indem der Dokumentationsbogen ihre Kompetenz für diese spezielle Untersuchungssituation um rechtsmedizinisches Wissen ergänzt;
  • optimale Ausformulierung der medizinischen Befunderhebung, wenn nach einer späteren Strafanzeige ein ärztliches Gutachten von der Ermittlungsbehörde angefordert wird;
  • umfangreiche Befundung: Mit dieser ist die durchführende Ärztin/der durchführende Arzt auch für den Fall der späteren Ladung vor Gericht adäquat vorbereitet.


Die Verwendung der Befundhilfe ist in Hessen und einigen anderen Bundesländern implementiert. Sie wird in einer Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie empfohlen und wurde 2012 in das Qualitätsmanual der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgenommen.
Alle Kliniken in Frankfurt sind mit dieser Befundhilfe sowie mit Spurensicherungssets ausgestattet und dokumentieren in allen Fällen (ohne und mit vorausgegangener Anzeige, ohne und mit erfolgter Befundsicherung) nach diesem Leitfaden. Die Anamnese- und Untersuchungsdokumentation in Form der Befundhilfe verbleibt in der Patientenakte und unterliegt damit den regelhaften Archivfristen.
Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin. Per Kurier übersenden die Krankenhäuser die aus dem Spurensicherungskit eingesetzten Materialien (z.B. Abstriche oder Blutproben oder kleinere Kleidungsstücke) gesichert an das Institut für Rechtsmedizin am Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Dort werden die gesicherten Materialien für zwölf Monate gelagert. Dieser Transfer ist so organisiert, dass ein (aus sowohl logistischer als auch rechtlicher Sicht) sicherer Transport, inklusive Datenschutz, gewährleistet ist.
Wenn die Frau binnen eines Jahres keine Anzeige erstattet, werden die Befunde vernichtet. Die zeitlich absehbare Grenze für eine Entscheidung pro oder contra Anzeige soll den Frauen die Bewältigung der Tat erleichtern. Bei Minderjährigen beginnt die Frist mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Es erfolgt diesbezüglich eine entsprechende, datenschutzkonforme Kennzeichnung solcher Kits. Unabhängig davon ist eine Anzeige bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich.
Die Kapazitäten für die Lagerung der gesicherten Materialien sind begrenzt. Im Institut für Rechtsmedizin werden nur die eingesetzten Materialien aus dem Spurensicherungsset und alles, was in dieses hineinpasst, aufbewahrt (z.B. Unterwäsche oder Blut- bzw. Urinproben). Eine Analyse solcher Proben erfolgt nur in Verbindung mit einem entsprechenden Untersuchungsauftrag, z.B. im Kontext einer später erstatteten Strafanzeige.

ERFOLGE

  • Das Frankfurter Modell hat politische, medizinische, juristische, soziale und mediale AkteurInnen zusammengeführt und beispielhaft eine optimierte und standardisierte Versorgung für Betroffene geschaffen.
  • Ein niedrigschwelliger Zugang zur ärztlichen Betreuung, zu einer qualifizierten Spuren- und Befundsicherung sowie ins Hilfesystem wird ermöglicht.
  • Öffentlichkeitswirksam wird auf die Möglichkeiten im Gesundheitssystem hingewiesen, um so die Patientinnen-versorgung zu verbessern.
  • Die Grundprinzipien effektiver Gewaltprävention – ein interdisziplinäres, sorgfältig abgestimmtes Vorgehen und solide Kompetenzerweiterung – werden realisiert.


Notwendige psychosoziale Unterstützung. Oft suchen vergewaltigte Frauen kurz nach der Tat Unterstützung in ihrem privaten Umfeld. Ein Großteil wird von Freunden oder von Familienangehörigen zur Untersuchung begleitet und im Anschluss nach Hause gebracht. Materialien zur Weitergabe an die Patientin über das örtliche Unterstützungs- und Hilfeangebot für die Nachbetreuung stehen in Frankfurt zur Verfügung. Zur Entlastung der ÄrztInnen dient die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Frauennotruf. Diese informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens, klärt offene Fragen und Befürchtungen, so dass die Frau im besten Fall informiert und überzeugt die Entscheidung zur Anzeige treffen kann. Die Frauen erhalten zudem persönliche Beratung und Unterstützung bei der psychischen Bewältigung, dem Umgang mit Ängsten etc. Thematisiert werden der Schutz vor weiteren Angriffen und Handlungsmöglichkeiten.
Öffentlichkeitsarbeit. Das Angebot der medizinischen Akutversorgung wird nur angenommen, wenn Betroffene – und vor allem das Umfeld – von dieser Struktur wissen. Die Homepage www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de informiert Betroffene und MultiplikatorInnen über das Angebot. Sie enthält alle zentralen Informationen und beschreibt detailliert die Zugangswege in das vernetzte Hilfsangebot.

Neue Wege der Ansprache und Öffentlichkeitsarbeit

Die Fragen, die viele vergewaltigte Frauen primär beschäftigen, kreisen um ihre Gesundheit. ‚Bin ich verletzt? Infiziert? Kann eine Ärztin durch eine gute Versorgung das Gefühl der Beschmutzung mindern? Bin ich schwanger?‘ In Frankfurt werden die Frauen über dieses originäre Interesse an ihrer Gesundheit und dem Slogan medizinische Soforthilfe angesprochen. Die ebenfalls wichtige Befund- und Spurensicherung wird allen Frauen angeboten, steht aber nicht im Fokus der Ansprache.
Eine begleitende, durch städtische Ämter finanzierte Kampagne bewirbt das Angebot mit Plakaten, Flyern und einem Infoscreen-Spot. Die Materialien sind unter www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de  zu finden.


Plakate und Video-Spot werben dafür, nach einer Vergewaltigung in ein Krankenhaus zu gehen. Zielgruppe ist die Frankfurter Öffentlichkeit. Ihr soll vermittelt werden, dass in Frankfurt eine Versorgungsstruktur für Betroffene vorhanden ist. Die Worte Vergewaltigung und Krankenhaus sollen sich einprägen – bei Frauen und Männern, die dann im Bedarfsfall als MultiplikatorInnen für Freundinnen und Arbeitskolleginnen, Bekannte und Nachbarinnen fungieren können.
Die Plakatmotive sollen es den Betroffenen erleichtern, Vertrauen zur medizinischen Versorgung aufzubauen, da sich die Ärztinnen auf den Plakaten fachlich kompetent, aufmerksam und fürsorglich präsentieren.
Insbesondere Frauen und Mädchen mit beschädigtem Selbstbild benötigen Unterstützung durch Dritte, um aktiv zu werden. Es reicht nicht aus, die Versorgungsstruktur zu etablieren. Die Struktur bzw. ein solches Angebot muss fortwährend beworben werden.
Damit im Bedarfsfall auf die neue Versorgungsstruktur verwiesen werden kann, wurde allen gynäkologischen und hausärztlichen Arztpraxen, Ämtern, Beratungseinrichtungen, Schulen und Kirchen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Kinder: In Frankfurt wurde das Modell zunächst auf die Versorgung von Frauen und Mädchen ab 14 Jahren begrenzt. Kinder werden in Frankfurt bereits in zwei Kliniken versorgt. Vielerorts sind speziell für Kinder (im Zusammenhang mit Angeboten zur Prävention von Gewalt gegen Kinder einschließlich sexueller Gewalt) Strukturen der Versorgung aufgebaut bzw. lassen sich über Landkreise und Ländergrenzen hinweg nutzen.
Männer: Auch Männer werden vergewaltigt. Für sie gilt selbstverständlich ebenfalls das hier beschriebene Vorgehen, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse. Die Befundhilfe ist auch für die Versorgung von Männern nutzbar. Männer können sich an die Zentrale Notaufnahme oder an die chirurgische bzw. urologische Ambulanz einer Klinik wenden.
Im Fokus der Versorgung in Frankfurt am Main stehen aufgrund der hohen Betroffenenzahlen jedoch Frauen und Mädchen.
Das neue Angebot wird genutzt. Trotz der Hemmschwelle, sich nach einer Vergewaltigung im geschützten Rahmen einer ärztlichen Behandlung zu offenbaren, hat das Modell mit mindestens 55 behandelten Frauen (von denen wir wissen) bereits Ende 2014 seine Feuerprobe bestanden. Fünf über die Akutversorgung erreichte Frauen erstatteten im Nachhinein Anzeige. Die sicher immer noch hohe Barriere durch Schuld- und Schamgefühle kann mit Geduld und Fortsetzung der Aufklärungsarbeit sowie durch Information im Rahmen des Frankfurter Modells weiter gesenkt werden.
Frankfurt ist Vorreiter. Das Modellprojekt stellt einen Gewinn für Frankfurt dar: Die Stadt ist die erste Kommune Deutschlands, die das Thema so umfassend aufgreift und hat damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Bisher gibt es bundesweit kein vergleichbares Projekt, an dem sich fast alle Krankenhäuser unter einem einheitlichen Konzept an der Versorgung und Befundung nach Vergewaltigung beteiligen. Die Frankfurter Kliniken erhielten durch die Qualifizierungen einen Kompetenzgewinn. Die breite Unterstützung sowie auch die Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin (zur rechtssicheren Lagerung von Material) ist vorbildlich.
Transfer erwünscht. Die Verbindung von Vernetzung, Qualifizierung und Medienarbeit kann auf andere Kommunen übertragen werden. Das Frankfurter Modell der medizinischen Akutversorgung stößt auf großes Interesse: Inzwischen wird auch in anderen Bundesländern politisch die Notwendigkeit erkannt, eine medizinische und psychosoziale Betreuung von Gewaltopfern unabhängig von einem polizeilichen Ermittlungsverfahren zu gestalten. Es gibt bereits Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Übernahme des Modell- und Kampagnenmaterials.Das vorgestellte Konzept führt dazu, dass den Ermittlungsbehörden und Gerichten objektive Beweismittel zur Verfügung stehen, die ansonsten verloren wären. So lassen sich in entsprechenden Fällen, in denen oft Aussage gegen Aussage steht, Einstellung oder Freisprüche mangels ausreichender Beweismittel vermeiden.