Vergewaltigt oder vorgetäuscht?

Über Kachelmann, Strauss-Kahn und die Misstrauensproblematik bei Vergewaltigungsdelikten


Der populäre Wettermoderator und der ehemalige IWF-Chef rückten die Misstrauens-problematik bei Vergewaltigungsdelikten wieder einmal in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Der Aufarbeitung des jeweiligen Geschehens durch die Ermittlungs- und strafverfolgungsbehörden kam größte Aufmerksamkeit zu.

Vergewaltigt oder vorgetäuscht?

Die Frage stellt sich in beiden Fällen und sie stellt sich immer wieder. Hierzulande, in den USA und dazu in vielen anderen Regionen dieser Welt. Die Frage ist auch kein Phänomen unserer Tage; sie beschäftigt die Menschen seit uralter Zeit und wird schon im Alten Testament thematisiert:

Manfred Paulus
Erster Kriminalhaupt-
kommissar a.D.Ulm/Donau


Josef wurde nach Ägypten gebracht und dort als Sklave an den Hofbeamten Potiphar verkauft. Josef war schön von Gestalt und Aussehen und schon bald warf die Frau des Potiphar einen Blick auf ihn und sagte: Schlaf mit mir! Obwohl sie Tag für Tag auf ihn einredete, hörte er nicht auf sie. Eines Tages kam er ins Haus, um seiner Arbeit nachzugehen. Niemand vom Hausgesinde war anwesend. Sie packte ihn an seinem Gewand und sagte: Schlaf mit mir! Er beließ sein Gewand in ihrer Hand und lief hinaus. Sie rief nach dem Hausgesinde und sagte zu den Leuten: Seht nur! Er hat uns einen Hebräer ins Haus gebracht, der seinen Mutwillen mit uns treibt. Er ist zu mir gekommen und wollte mit mir schlafen; da habe ich laut geschrien. Als er hörte, dass ich laut aufschrie, ließ er sein Gewand bei mir liegen und floh ins Freie. Sie ließ sein Kleid dann bei sich liegen, bis der Herr nach Hause kam. Ihm erzählte sie die gleiche Geschichte… Als dieser das hörte, packte ihn der Zorn. Er ließ Josef ergreifen und in den Kerker bringen …


Erstes Buch Mose 39, 1–39


Diese verschmähte Liebe, die gekränkte Ehre, die unerfüllten Hoffnungen, die verletzende Zurückweisung, die als Tatmotiv der liebeshungrigen Frau des Potiphar zu vermuten sind, gelten bis zum heutigen Tage als mögliches Vortäuschungsmotiv. Und wer könnte schon ausschließen, dass es auch heute noch so tapfere wie bedauernswerte Opfer, wie den Josef gibt!?
Auch während der Jahrhunderte nach Christus begegnete man Vergewaltigungsopfern mit größtem Misstrauen und nur all zu häufig glaubte man betroffenen Frauen nicht.
Im Mittelalter hatten die Frauen nur wenig Rechte. Das Recht an dem Mann, der mit ihr geschlechtlich verkehrte, stand einer Frau jedoch zu. Daraus ergab sich für eine vergewaltigte Frau die Möglichkeit, ihren Peiniger zu verklagen und ihn auf diese Weise zu zwingen, sie zu ehelichen.
Weil damit die Grundversorgung gesichert oder ein vermeintlich besseres Leben erreicht werden konnte, wurden Vergewaltigungen nicht selten vorgetäuscht – aus einem Motiv heraus, das wir dank veränderter Rechtsverhältnisse heute nicht mehr kennen.
Anfang des 19. Jahrhunderts nahm sich der französische Schriftsteller Honore de Balzac in seinen „Ergötzlichen Geschichten“ des ewigen Problems an und stellte fest, dass man nicht einfädeln könne, wenn eine Nadel nicht stillhält. Der Franzose erkannte zudem, dass man mit hoch geschobenem Rock immer noch schneller laufen könne, als mit heruntergelassener Hose. Eine Vergewaltigung sei also schlichtweg nicht möglich, so wollte er uns mit seinen zum Schmunzeln anregenden und doch zynischen Beispielen wohl sagen, wenn die jeweils betroffene Frau nicht ihren Teil dazu beiträgt.
Ein Jahrhundert nach Balzac ließ sich selbst der anerkannte US-amerikanische Sexologe Alfred Kinsey zu einer Aussage hinreißen, mit der solche Denkweisen unterstützt und das grundsätzliche Misstrauen gegenüber vergewaltigten Frauen gerechtfertigt wurde: „Der einzige Unterschied zwischen einer Vergewaltigung und einem schönen Erlebnis liegt darin“, so Kinsey, „ob die Eltern noch wach sind, wenn die Tochter nach Hause kommt.“
Und dieser klammheimliche Verdacht und Mythos von weiblicher Raffinesse und Boshaftigkeit wird weiterhin gepflegt.
Mit dem nicht nur an bundesdeutschen Stammtischen immer wieder zu hörenden Begriff „Vergewohltätigung“ wird die Vergewaltigung sogar zur Wohltat für das Opfer erklärt und ihm wird damit nicht nur eine gewisse Bereitschaft sondern auch ein klammheimlicher Genuss am Geschehen unterstellt. Dazu passt, dass verbaler wie körperlicher Widerstand der Opfer gelegentlich als typisch weibliches Geziere abgetan werden, das es männlicherseits selbstverständlich zu überwinden und zu brechen gilt, denn auch eine Frau, die nein sagt, so weiß man doch, meint in Wirklichkeit ja!
Selbst aus professionellen Kreisen heraus werden solche Klischeevorstellungen bis in die heutigen Tage hinein immer wieder einmal bedient. Rund die Hälfte aller von ihm bearbeiteten Vergewaltigungen seien vorgetäuscht, ließ ein angeblich erfahrener Ermittler erst vor wenigen Wochen wissen und seine Aussage fand prompt mediales Interesse.
Menschheitsgeschichte und Literatur sind reich an Beispielen des Misstrauens gegenüber vergewaltigten Frauen. Und auch heute ist der in Betracht zu ziehende, klammheimlich vermutete oder offen geäußerte Verdacht der Vortäuschung noch immer fester Bestandteil und nicht selten wesentliches Element bei der Betrachtung und Aufarbeitung entsprechender Vorkommnisse sowie bei einschlägigen Ermittlungs- und Strafverfahren.
Diesem grundsätzlichen, allgemeinen wie professionellen Misstrauen gegenüber der vergewaltigten Frau stehen heute allerdings empirische Untersuchungen gegenüber, mit denen sehr geringe Vortäuschungsquoten von nicht mehr als 2 – 5 % nachgewiesen werden (Michael C. Baurmann, Wanke, Kröhn).
Quoten also, die nicht höher sind als bei angezeigten Pkw-Diebstählen oder anderen Schadensmeldungen auch. Quoten, die das grundsätzliche, allgegenwärtige und ausgeprägte Misstrauen gegenüber Vergewaltigungsopfern nicht (mehr) rechtfertigen und nicht (mehr) erlauben.
Freilich befreien die äußerst geringen Vortäuschungsquoten die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht vor der umfassenden Untersuchung eines entsprechenden Sachverhalts und vor der Wahrheitsfindung. Und dazu gehört eben auch und vor allem die Klärung der Frage, vergewaltigt oder vorgetäuscht.
Dieses Ergebnis ist nicht selten von existenzieller Bedeutung. So ging es beim Schweizer Wetterexperten Kachelmann um mehrere Jahre Knast oder alternativ um die Fortsetzung seines renommierten Unternehmens und seiner (Fernseh-)Karriere.
Und dem ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn drohte eine Höchststrafe von über 70 Jahren Gefängnis wegen Versuchter Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und eines „kriminellen, sexuellen Aktes“ (Oralverkehr). Alternativ dazu winkte ihm der Einzug in den Elyssee-Palast als Präsident der Grande Nation.
Und mögen die Folgen eines Ermittlungsergebnisses bei der Auseinandersetzung zwischen Otto Normalbürger und Lieschen Müller auch nicht ganz so gravierend erscheinen – von größter und nicht selten existenzieller Bedeutung sind sie für die Betroffenen allemal.
Jede vergewaltigte und damit zutiefst verletzte, erniedrigte und gedemütigte Frau wird erschüttert und nicht selten in ihrer Identität vollkommen zerstört sein, wenn ihr nicht geglaubt wird und wenn ihr Peiniger am Ende eines für das Opfer oft qualvollen Verfahrens freigesprochen wird, obwohl er Täter ist.
Und ein zu Unrecht verdächtiger und beschuldigter, weiblicher Raffinesse, Rachsucht, einer üblen Intrige oder anderen Motiven zum Opfer gefallener und möglicherweise unschuldig inhaftierter „Vergewaltiger“, der keiner ist, hat nicht weniger unter einer solchen Falschbeurteilung zu leiden. Einer solchen, geschickt gestrickten Falschbezichtigung hilflos ausgeliefert zu sein, das ist die Horrorvorstellung für jeden Mann schlechthin.
Polizei und Justiz stehen bei entsprechenden Ermittlungs- und Strafverfahren also ganz besonders in der Pflicht, zu richtigen, sach- und opfergerechten Ergebnissen zu kommen. Das erscheint häufig schon deshalb schwierig, weil den Tathandlungen in aller Regel keine Zeugen beiwohnen und nicht selten Aussage gegen Aussage steht.
Dennoch lassen sich Sachverhalte dieser Art zumeist unzweifelhaft klären. Der jeweilige, objektive wie subjektive Tatbefund führt in aller Regel zu eindeutigen Ergebnissen, ohne dass, wie vielfach geglaubt wird, Dritte als Zeugen oder tattypische, äußere Verletzungsbilder zwingend erforderlich wären.
Allein die psychischen Folgen, die „inneren Verletzungen“ einer vergewaltigten Frau sind zumeist so gravierend und dazu so deliktstypisch, dass sie eine zutreffende Beurteilung des jeweiligen Geschehens ermöglichen und Antwort auf die Frage, vergewaltigt oder vorgetäuscht, geben.
Es erscheint zudem kaum vorstellbar, dass eine Frau einen Mann zu Unrecht eines Sexualverbrechens bezichtigen und diesen Vorwurf über die kriminalpolizeilichen Ermittlungen und das Gerichtsverfahren hinweg aufrecht erhalten kann, ohne dass das von professioneller Seite aus nicht zu erkennen wäre.
Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint auch die Erkenntnis, dass die wenigen Frauen, die eine Vergewaltigung vortäuschen, häufig nicht nur Täterinnen sondern auch Opfer sind – Opfer eines Ereignisses oder Geschehens, das sie veranlasst oder dazu bringt, eine solche Tat vorzutäuschen. Solche Situationen und Motive gibt es vorwiegend bei sehr jungen Frauen.

Sandra (16) kommt erst spät in der Nacht nach Hause und die Eltern machen ihr Vorwürfe. Was diese nicht wissen: Sie hat ihre erste, große Liebe kennengelernt. Wenige Tage später kommt Sandra schon wieder zu spät nach Hause. Die Vorwürfe von Seiten der Eltern werden heftiger. Wiederum einige Tage später drängt sie ihre große Liebe erneut, doch noch etwas länger zu bleiben und Sandra kommt abermals zu spät nach Hause. Ihre Eltern aber will sie nicht schon wieder und nicht noch einmal enttäuschen. Sie sieht sich gezwungen, nach einer Ausrede zu suchen. In gedanklicher Anknüpfung an (einvernehmliche) sexuelle Handlungen, die sie mit ihrem neuen Freund erlebte, kommt ihr die Idee, der Mutter zu erzählen, dass sie von einem Unbekannten festgehalten, zu sexuellen Handlungen gezwungen und deshalb zu spät nach Hause gekommen sei. Dass die Mutter daraufhin aufgebracht den Vater über die am Töchterlein begangene Vergewaltigung informiert, dass der Vater unverzüglich die Polizei anruft, dass sich die Kripo der Sache annimmt – damit rechnet die 16-Jährige nicht.

Sandra wurde „Opfer“ einer Zwangssituation, die sich aus ihrer ersten Liebe und aus den Erwartungen ihrer Eltern ergab und die entstand, weil sie beide Seiten –Freund wie Eltern- nicht enttäuschen wollte.
Kriminalistisch ist bei der Aufarbeitung eines solchen Sachverhalts oder Verdachts zu berücksichtigen, dass sich Täterinnen bzw. Opfer dieser Art im Verlauf der Ermittlungen immer mehr dazu gezwungen sehen, am jeweils vorgetäuschten Sachverhalt festzuhalten. Während es der Mutter gegenüber noch relativ einfach wäre, zur Wahrheit zurückzufinden, fällt es dem Vater gegenüber schon schwerer, dem Polizisten vom Revier gegenüber noch schwerer und der Kripo oder dem Gericht gegenüber schon fast nicht mehr möglich, die Vortäuschung zuzugeben, weil immer schwerwiegendere Konsequenzen zu befürchten sind. Daraus ergibt sich, dass baldmöglichst geeignete „Brücken“ gebaut werden sollten, über die solche „Opfer“ dann erfahrungsgemäß auch gehen.
Nun gibt es neben solchen, alterstypischen Situationen freilich viele andere, denkbare und manchmal auch nur schwer denkbare Ursachen und Gründe für eine Vortäuschung. Unabhängig von der jeweiligen Situation fühlen sich die Täterinnen zumeist dazu genötigt oder gezwungen, die Tat vorzutäuschen. (Vermeintliche) Ausweglosigkeit oder Not, Demütigungen, Verletzungen, fehlende Aufmerksamkeit… So vielfältig solche Motivlagen auch sein mögen, es wird immer auch Bestandteil entsprechender Ermittlungen sein, mögliche Hintergründe dieser Art aufzuhellen. Nur so lässt sich die Frage klären, ob vergewaltigt wurde oder aber vorgetäuscht?


Das breite, öffentliche Interesse, die Sensationsgier und der Medienrummel, sind grundsätzlich äußerst opferfeindlich (Foto: Redaktion)

Unabdingbare Voraussetzung für die Wahrheitsfindung, für klare Ermittlungsergebnisse und für eine opfergerechte, polizeiliche wie justizielle Aufarbeitung eines solchen Geschehens sind qualifizierte und erfahrene Ermittler(innen) aber auch sachkundige und problembewusste Ankläger, Anwälte und Richter. Vergewaltigt oder vorgetäuscht?
Auf ein angemessenes Maß an professionellem Misstrauen können und dürfen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Klärung dieser Frage also nicht verzichten. Ohne gewisse Details zu hinterfragen und zu überprüfen, wird man der Sache und den Beteiligten nicht gerecht und ohne die Beleuchtung aller Fakten wird die Wahrheitsfindung zumeist nicht möglich sein.
Weil dieses Jahrhunderte alte Misstrauen aber so unausrottbar wie bedrohlich über den Vergewaltigungsopfern schwebt, ist es zwingend erforderlich, diesen den Sinn und Zweck der jeweils erforderlichen, kritischen Fragen und Überprüfungen im Vorfeld zu erklären und bei den Vernehmungen mit der gebotenen Sensibilität vorzugehen.
Die nackte Frage, „Warum haben Sie sich gegen die Tat nicht gewehrt?“ ist zum Beispiel geeignet, Schuldgefühle zu vermitteln, Misstrauen zu signalisieren und das für ein erfolgreiches Verfahren erforderliche Vertrauen zu zerstören. Wird dagegen, um die Folgen der Tathandlungen zu verdeutlichen, nach den Gefühlen und Empfindungen des Opfers während der einzelnen Tatphasen gefragt (die letztlich Auskunft darüber geben, ob sich das Opfer zu einer Gegenwehr in der Lage sah oder nicht), so lässt sich die Frage klären, ohne dass die Gefahr besteht, Sekundärschäden zu bewirken.
Wird im Vorfeld einer Befragung oder Vernehmung vermittelt, warum bestimmte Fragen gestellt werden müssen oder bestimmte Maßnahmen durchzuführen sind, wird eine vergewaltigte Frau Verständnis dafür haben und diese Fragen oder Maßnahmen akzeptieren.
Geschieht das nicht, kann sich ein fader Nachgeschmack festsetzen, der beim Opfer nicht nur Sekundärschäden verursachen sondern zum totalen Bruch und zum Scheitern eines entsprechenden Verfahrens führen kann.
Bei den richtungsweisenden und oft alles entscheidenden, polizeilichen Ermittlungen ist vor allem darauf zu achten, dass dieses professionelle Misstrauen niemals in der Anfangsphase oder in der Polizeisprache ausgedrückt, während des „Ersten Angriffs“ spürbar wird oder zum Ausdruck kommt.
Misstrauen oder Signale des Misstrauens sind zu Beginn eines solchen Verfahrens (nicht zuletzt aufgrund der empirisch nachgewiesenen, äußerst geringen Vortäuschungsquoten) immer unangebracht. Sie können eine fatale und zerstörende Wirkung haben und sind mit nichts zu begründen. Selbst dann, wenn sich gleich zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens –vermeintlich- klare Hinweise auf eine Vortäuschung ergeben, kann diesen zu jedem späteren Zeitpunkt immer noch nachgegangen werden, ohne dass dadurch Nachteile entstehen.
Dem Opfer ist in der Anfangsphase unvoreingenommen zu begegnen, was bedeutet, dass sich der oder die Ermittler(in) bewusst frei macht von den gängigen Vorurteilen und versucht, objektiv zu agieren.
Dem Opfer ist Verständnis und Mitgefühl entgegenzubringen, Vertrauen zu signalisieren, Hilfe anzubieten. Das ist und bleibt auch dann der einzig richtige Weg, wenn sich dann später doch einmal herausstellen sollte, dass eine Tat vorgetäuscht wurde.

KHK Maier, ein Mann mit Prinzipien, streng gescheitelt, adrett gekleidet, dem Recht und der Ordnung verpflichtet, hat im Laufe der Jahrzehnte so seine Erfahrungen gemacht.
Auch solche mit Punks und anderen, ausgeflippten Jugendlichen. Es waren oft negative Erfahrungen.
Ihm tritt am Schalter der K-Wache eine junge Frau aus der Szene gegenüber: Schmutzig, ungepflegt, übernächtigt. Nasenringe, Ohrringe, Tatoos, struppiges, blau gefärbtes Haar … Sie will eine an ihr begangene Vergewaltigung anzeigen.

Stellen wir uns vor, was in Moment dieser Begegnung im Kopf der jungen Punkerin vorgehen könnte:

Ausgerechnet auf einen solchen Spießer muss ich hier treffen! Dem soll ich das schreckliche und peinliche Geschehen erzählen!? Dem soll ich meine Gefühle offenlegen!? Dem soll ich Intimstes berichten!? Der hasst mich doch, der glaubt mir doch nicht …

Stellen wir uns auch vor, was die Gedanken von KHK Maier sein könnten:

So, so, vergewaltigt hat man dich!? Ausgerechnet dich soll man vergewaltigt haben!? Dich kann man doch gar nicht vergewaltigen!

Und spätestens dann, wenn KHK Maier seinen Kollegen bittet, die Anzeige aufzunehmen und ihm zuruft:

„Karl, da ist eine junge Dame, die behauptet, sie sei vergewaltigt worden, würdest du das bitte aufnehmen!?“

oder das Misstrauen auf andere Weise offenkundig wird, ist alles zerstört, was es zu zerstören gibt – noch bevor der Sachverhalt entgegengenommen und die Ermittlungen eingeleitet worden sind.
Vielleicht ist dieses Beispiel und vielleicht sind diese Gedankengänge etwas zugespitzt dargestellt, ganz auszuschließen sind solche Denk- und Handlungsweisen sicher nicht.
Und eines ist wohl unbestritten: Es kann und wird bei solchen Voraussetzungen niemals zu einer objektiven Aufnahme des Tatbefundes kommen können – selbst wenn sich beide Seiten noch so viel Mühe geben.
Dass eine junge Frau von der Straße eher mehr der Gefahr einer Vergewaltigung ausgesetzt ist als eine, die in geordneten Familienverhältnissen lebt, dass sie also eher mehr als weniger glaubwürdig sein könnte und zudem nicht weniger als jede andere Frau unter einer solchen Tat zu leiden hätte, das sei nur ergänzend und am Rande dieses Beispiels erwähnt.
Stellen wir uns aber weiterhin vor, was geschehen würde, wenn ein unauffälliger aber aufgebrachter Endvierziger bei KHK Maier den Diebstahl seines Lieblingsspielzeugs, eines Daimler-Benz der S-Klasse oder eines Porsche Cayenne, zur Anzeige bringen würde: KHK Maier würde sicher viel Verständnis für den herben Verlust zeigen, beruhigend auf den Geschädigten einwirken, die Anzeige aufnehmen oder von Karl, seinem Kollegen, aufnehmen lassen.
Er würde die Fahrzeugdaten unverzüglich in das Fahndungssystem eingegeben, die erforderlichen Ermittlungen einleiten und die Suche nach dem Fahrzeug würde anlaufen… Weder KHK Maier noch sein Kollege Karl kämen während der Entgegennahme der Anzeige auf die Idee, dem Anzeigeerstatter zu misstrauen, ihm gegenüber Misstrauen zu zeigen oder gar von einem versuchten Versicherungsbetrug zu sprechen.
Nicht nur dieses professionelle Misstrauen, auch anderes Fehlverhalten und andere Fehlbeurteilungen jeglicher Art sowie unvollständige oder zweifelhafte Ermittlungsergebnisse und daraus resultierende Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche mangels an Beweisen hinterlassen bei Vergewaltigungsdelikten in steter Regelmäßigkeit einen üblen Nachgeschmack, unter dem die Opfer zu leiden haben. Sie bewirken zudem nicht zu unterschätzende Vertrauensverluste für Polizei und Justiz und sind neben anderen Gründen wie

  • dem Bekanntheitsgrad Täter-Opfer,
  • dem Tatgeschehen (Bereitschaft, Mitwirken des Opfers)
  • Scham und vermeintliche Schande,

sehr wesentlich verantwortlich dafür, dass schon heute nicht mehr als 10 – 15 % der Vergewaltigungsdelikte zur Anzeige gebracht werden und immer weniger angezeigt werden.
Unklare, fragwürdige Ergebnisse signalisieren potenziellen Vergewaltigungsopfern zum einen, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage sind, entsprechende Sachverhalte zu klären und anschließend Recht zu sprechen und zum zweiten, dass sie den Belangen eines Opfers nicht gerecht werden und dass Vergewaltigungsopfer von ihnen keine Hilfe zu erwarten haben.
Zudem werden mit unklaren Ermittlungsergebnissen und Verfahrenseinstellungen zumeist auch noch wenig opferfreundliche, wenn nicht gar ausgesprochen opferfeindliche Verfahrensweisen transportiert und suggeriert.
Die Folge: Wenn sich bislang von zehn vergewaltigten Frauen möglicherweise nur eine dazu entschließt, sich den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden anzuvertrauen – was geradezu deprimierend erscheint und zwingenden Handlungsbedarf erkennen lässt – so wird die Quote dadurch noch weiter nach unten und damit in die Nähe eines vollkommenen Vertrauensverlustes gedrückt.
Zu dieser Negativentwicklung tragen so langwierige und strittige Verfahren wie die gegen Kachelmann und Strauss-Kahn nicht unwesentlich bei. Dabei ist davon auszugehen, dass den Gerichten in beiden Fällen weitestgehend klare Ermittlungsergebnisse vorgelegt wurden und vorliegen.
Strafverfahren und Prozesse gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, scheinen jedoch unter ganz besonderen Vorzeichen zu stehen. Das breite, öffentliche Interesse, die Sensationsgier, die Medienpräsenz und der Medienrummel, die mediale Aufarbeitung eines solchen Geschehens … Das alles ist grundsätzlich äußerst opferfeindlich und bewirkt –bewusst oder unbewusst- einen Prozessverlauf, der sich in seinem Verlauf sehr wesentlich von dem gegen Normalbürger unterscheidet.
Der Gerichtssaal gerät in Gefahr, zum Theatersaal zu werden, die tägliche Inszenierung zum Spektakel. Vieles wirkt auf die Gerichte und auf die Beteiligten ein. Vieles rückt in den Vordergrund, was nicht in den Vordergrund gehört. Strategien, Rechthabereien, Selbstdarstellungen, Profilierungssucht… Es wird verzögert, vertagt, taktiert Es geht, so scheint es, vor allem darum, sich gut zu verkaufen, erfolgreich zu sein, das Gesicht zu wahren, den Ruf nicht zu verlieren, eine „gute Presse“ zu haben, zu glänzen, zu siegen, zu triumphieren…
Die Gerichte, so scheint es, bemühen sich verzweifelt und das Eigentliche und Wesentliche – um die Wahrheitsfindung und um eine Antwort auf die Frage: Vergewaltigt oder vorgetäuscht?
Eine eindeutige Antwort fällt bei solchen Rahmenbedingungen mit immer wieder neu inszenierten, bewusst oder unbewusst herbeigeführten Irritationen und „Kämpfen auf Nebenkriegsschauplätzen“ trotz klarer und umfassender, polizeilicher Ermittlungsergebnisse aber sehr schwer. Manchmal –so im Fall Kachelmann- ist sie auch schlichtweg nicht möglich.
Wird diese Frage aber nicht eindeutig beantwortet, so ist das für den oder die jeweils unschuldig Beteiligte(n) nur schwer zu begreifen und zumeist folgenschwer. Das Recht, das einem der Beteiligten zusteht, wurde ihm nicht zugestanden, die Schuld, die einer der Beteiligten trägt, wird nicht gesühnt. Und die Strafverfolgungsbehörden haben in den Augen unbedarfter Beobachter wieder einmal ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt, einen Sachverhalt dieser Art zu klären.
Die logische Folge davon: Künftige Opfer einer Vergewaltigung werden noch weniger bereit und in der Lage sein, sich den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden anzuvertrauen.
Sie fühlen sich noch mehr allein und im Stich gelassen, als das ohnehin schon der Fall ist. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden haben weitere Vertrauensverluste zu beklagen.
Das dramatisch hohe Dunkelfeld wird sich dadurch weiter erhöhen. Und Vergewaltigungsdelikte werden dadurch zunehmen, denn Vergewaltiger sind nicht selten Wiederholungstäter. Ein Teufelskreis!Kachelmann und Strauss-Kahn, ob schuldig oder unschuldig, ob Täter oder Opfer, sie haben dem potenziellen, zukünftigen Vergewaltigungsopfer einen denkbar schlechten Dienst erwiesen. Den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden auch.