Links-Rechts-Auseinandersetzungen

Links-Rechts-Auseinandersetzungen oder „antifaschistischer Kampf“ gegen rechtsextremistische Zusammenhänge

Von Bodo Franz, Leiter Abteilung Staatsschutz, Landeskriminalamt Hamburg

Ausgangslage

Seit den Anschlägen vom September 2001 beherrschte der Phänomenbereich des islamistischen Extremismus / Terrorismus die Arbeitsschwerpunkte insbesondere der Staatschutzdienststellen, aber zum Teil auch weiterer anderer Bereiche der Polizei. Der Phänomenbereich des Rechtsextremismus – und vor allem auch die Problematik fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten – war dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch zum Teil in der Entwicklung der Fallzahlen und damit zusammenhängenden polizeilichen Aktivitäten in den Hintergrund getreten.


Bodo Franz,
Leiter Abteilung Staatsschutz,
Landeskriminalamt Hamburg

Nachdem in den letzten Jahren bei den Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Gruppierungen eine kontinuierliche Abwärtsentwicklung festzustellen war, die auch mit deutlich verringerten Aktivitäten einherging, sind seit etwa Beginn des Jahres 2004 wieder verstärkte Aktivitäten und seit etwa Mitte des vergangenen Jahres insgesamt ein Aufschwung bei Teilen der rechtsextremistischen Szene zu verzeichnen.
Ursächlich hierfür waren zum Teil offenbar Wahlabsprachen zwischen rechten Parteien, aber vor allem auch der Ansatz, die politischen Schwerpunktthemen Sozialreformen, EU-Erweiterung, die Bedrohung durch den Islamismus oder die so genannte Wehrmachtsausstellung (Titel: „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1945“) aufzugreifen und zum Tenor von Demonstrationen und anderen Veranstaltungen zu machen. Zusätzlich wurden aber auch Themenstellungen aufgenommen, die örtliche Bezugspunkte haben und grundsätzlich auch die bürgerliche Klientel ansprechen sollen.

Vor dem Hintergrund des vorherigen Rückganges der rechtsextremistischen Aktivitäten war es sehr gut nachvollziehbar, dass auch in dem Teil der linksautonomen Zusammenhänge, der sich hauptsächlich auf den „antifaschistischen Kampf“ ausgerichtet hat, bereits seit einigen Jahren Auflösungserscheinungen festzustellen waren, weil sich nur wenige Ansatzpunkte für eigene Aktivitäten ergaben. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, ob sich diese Entwicklung aufgrund festzustellender verstärkten Aktivitäten Rechter ggf. wieder umkehren wird.

Zunehmend werden somit nunmehr auch wieder polizeiliche Kapazitäten durch Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppen gebunden. Dies hat auch zur Folge, dass zur Umsetzung des Konzeptes zur taktischen Bewältigung eines Einsatzanlasses, das insbesondere die Verhinderung von Auseinandersetzungen zwischen rechtsextremistischen und linksextremistischen Gruppen zum Ziele hat, im Einzelfall Unterstützungskräfte angefordert werden müssen, weil die Kräfte der Bereitschaftspolizei und der Alarmeinheiten des betroffenen Landes nicht ausreichen.


Aktionsformen

Anlässe für Gegenaktionen von autonomen Antifaschisten sind grundsätzlich die Veranstaltungen von Rechtsextremisten in der Öffentlichkeit; im Einzelfall sind es aber auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. von Burschenschaften bzw. schlagenden studentischen Verbindungen). Bestimmendes Leitmotiv bei den Gegenaktivitäten der autonomen Antifaschisten ist der Slogan „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, aus dem die Legitimation zu gewalttätigen Aktionsformen hergeleitet wird.
Grundsätzlich werden von antifaschistischen Gruppierungen insbesondere Medienveröffentlichungen, aber auch die Internetseiten von rechtsextremistischen Gruppierungen daraufhin ausgewertet, Veranstaltungshinweise zu erlangen, um zeitgerecht Maßnahmen des Gegenprotestes zu organisieren. Daher kann auch regelmäßig erwartet werden, dass es zu Gegenaktionen kommt – angemeldete oder nichtangemeldete Kundgebungen oder Aufzüge, die einerseits als Trefforte genutzt werden, andererseits die Basis bieten, von dort aus an die Marschstrecke der Rechtsextremisten zu gelangen, um zumindest verbal, nach Möglichkeit aber auch körperlich auf den Aufzug einzuwirken, um dessen Durchführung zumindest zu beeinträchtigen, möglichst aber gänzlich zu verhindern.
Insbesondere dann, wenn nicht genau bekannt ist, wann und auf welcher Marschstrecke ein rechtsextremistischer Aufzug stattfinden soll, werden stationäre Kundgebungen oder kleinere Aufzüge von verschiedenen Örtlichkeiten ausgehend angemeldet. Dabei versucht man sich für seine Planungen den Umstand zunutze zu machen, dass die Versammlungsbehörde insbesondere dann Kooperationsgespräche führen muss, wenn die gewünschten Marschstrecken von angemeldeten unterschiedlichen Aufzügen sich kreuzen oder überlagern oder es sonst zu gegenseitigen Beeinträchtigungen kommen könnte. Über diese Kooperationsgespräche würde man dann ja Hinweise auf die Streckenführung des „Gegen“-Aufzuges erlangen.

Ergänzend wird versucht, in den autonomen linksextremistischen Widerstand verstärkt auch linksalternative und bürgerliche Gruppen einzubinden, ggf. zu eigenständigen Gegenveranstaltungen zu veranlassen, um aus dem Schutze dieser bürgerlichen Proteste gegen rechtsextremistische Veranstaltungen neben anderen Widerstandsformen auch gewalttätig agieren zu können.

Neben dem Reagieren auf von Rechtsextremisten angemeldete und durchgeführte Aufzüge oder Kundgebungen (z. B. Info-Tische, Mahnwachen) sind vereinzelt auch „vor- bzw. nachbereitende“ Straftaten festgestellt worden. Dabei hat es sich insbesondere um Brandstiftungsdelikte gehandelt, die im Vorfeld von Demonstrationen oder in deren kurzzeitigem Nachlauf an den Fahrzeugen von bekannten Vertretern der rechtsextremistischen Szene, die als Organisatoren oder Redner in diese Demonstrationen eingebunden waren, durchgeführt wurden. Im Einzelfall wurde ein Fahrzeug in Brand gesetzt, das bereits als Lautsprecherwagen bei einer anderen Demonstration Verwendung gefunden hatte und vermutlich bei einer für den nächsten Tag angemeldeten Demonstration ebenfalls zu diesem Zweck hätte eingesetzt werden sollen.

Seitens rechtsextremistischer Gruppen sind bislang – zumindest in Hamburg – keine vergleichbaren Aktionsformen festgestellt worden. Da man grundsätzlich einer auch körperlichen Auseinandersetzung mit Antifaschisten wohl nicht aus dem Wege geht, sind auch vereinzelt Körperverletzungsdelikte festzustellen, die nach Sachlage zum Nachteil von Antifaschisten begangen wurden, aber offenbar keinen Planungsvorlauf aufweisen, sondern situativ aus einer zufälligen Begegnung heraus entstanden sind.
Proaktives Vorgehen in der Form, dass Straftaten gegen antifaschistische Organisatoren oder Redner einer bevorstehenden linksextremistischen Demonstration im Vorfeld dieser Veranstaltung geplant begangen werden, hat es hier jedoch bisher nicht gegeben.

Auch die Existenz linker Kommunikationszentren wurde von Rechtsextremisten bislang nicht zum Anlass für die Durchführung von Aufzügen oder von stationären Veranstaltungen vor diesen Objekten genommen.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Auseinandersetzung eine eher einseitige ist und der Konflikt nicht durch wechselseitige Angriffs- und Verteidigungssituationen bestimmt wird.


Rolle und Situation der Polizei

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass vor allem die überregional bekannten Protagonisten der rechtsextremistischen Szene sehr gewissenhaft darauf achten, den Anmeldebehörden für Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz keinerlei Grundlage für ein Verbot von Aufzügen oder Kundgebungen zu liefern.
Auch die mit Auflagen versehenen Veranstaltungen wurden bisher streng an den Vorgaben orientiert durchgeführt, so dass es in aller Regel für den Polizeiführer weder eine Veranlassung noch eine Möglichkeit gibt, über die Auflagen hinausgehend zu Restriktionen oder gar einer Auflösung vor Ort zu gelangen.
Zum Teil wird zwar versucht, Rechtsmittel bis zur höchsten Instanz auszuschöpfen, ist dies dann aber geschehen oder hat man erklärt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen, kann polizeilich auf ein legalistisches Verhalten der Organisatoren und darauf vertraut werden, dass sie entsprechend auf die Veranstaltungsteilnehmer Einfluss nehmen.

Daraus ergibt sich die wiederkehrende Situation, dass sich Polizei – auch wenn der engagierte Bürger hierfür kaum Verständnis aufbringt – auf den Schutz einer Veranstaltung von Rechtsextremisten einstellen muss, weil auch für diese das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt. Dass die Verständnislosigkeit der Bürger zum Teil nachvollziehbar ist, muss aber rechtlich und für die Nachhaltigkeit der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen ohne Bedeutung bleiben.

Von den Antifaschisten wird die Rolle der Polizei als sehr problematisch gesehen und die Begleitung solcher Aufzüge als Parteinahme interpretiert. Mit dem Slogan „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“ wird der Polizei die gleiche ideologische Prägung wie den Rechtsextremisten unterstellt. Aufgrund dieser Behauptung einer Übereinstimmung der Polizei im Geiste mit und ihrer ideologischen Nähe zu Rechtsextremisten wird dann auch die Legitimation dafür geschaffen, Polizeibeamte und ihre Einsatzmittel (vor allem Einsatzfahrzeuge, aber auch Dienstgebäude) als Ersatzangriffsziele anzunehmen, wenn man an den eigentlichen politischen Gegner aufgrund der polizeilichen Maßnahmen nicht herankommen kann.
Das bedeutet, dass die Polizei umso mehr attackiert wird, je wirkungsvoller ihre Maßnahmen zum Schutze einer rechten Veranstaltung vor Übergriffen durch Linksextremisten sind.


Polizeiliche Einsatzmaßnahmen

Polizeiliche Maßnahmen müssen spätestens zum Zeitpunkt des Vorliegens einer Anmeldung einer Veranstaltung nach dem Versammlungsgesetz ansetzen.

l Dabei geht es zunächst um vorbereitende Aufklärungsmaßnahmen – insbesondere die Auswertung von Flugschriften, Tageszeitungen, aber auch der einschlägigen Internet-Seiten sowohl rechtsextremistischer Gruppen (Veranstalter) als auch antifaschistischer Gruppierungen (potentielle Gegendemonstranten) –, um möglichst frühzeitig eine Lageeinschätzung als Grundlage aller weiteren Maßnahmenplanungen vornehmen zu können.

l In diesem Zusammenhang wird die Lageeinschätzung auch wesentliche Eckpunkte für die Erteilung möglicher Auflagen bis hin zur Frage eines Verbotes der Veranstaltung setzen (in Hamburg ist die Anmeldestelle für Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Versammlungsbehörde) Teil des Führungs- und Lagedienstes – FLD – der Polizei).

l Bei der Planung der Einsatzorganisation liegt in aller Regel der Schwerpunkt der Kräfteplanung nicht bei der Begleitung des Aufzuges der rechtsextremistischen Teilnehmer, weil aufgrund ihres zu erwartenden legalistischen Verhaltens keine durch die Teilnehmer begründeten besonderen Einsatzprobleme zu erwarten sind.

l Das Schwergewicht der Einsatz- und Kräfteplanung ist auf eine konsequente und kräfteintensive Ausprägung des Streckenschutzes und/oder – je nach Örtlichkeit und taktischem Konzept – der Umfeldmaßnahmen zu legen. Dabei kommt es insbesondere auf das Verhindern von Blockaden auf der Marschstrecke und des seitlichen Einwirkens auf den Aufzug an.
Diesbezüglich kommt auch der Vereinbarung einer taktisch geeigneten Streckenführung für den Aufzug eine große Bedeutung zu, weil dadurch im Einzelfall in erheblichem Umfang Kräfte eingespart werden können.
Bei besonderen örtlichen Bedingungen können diese Umfeldmaßnahmen bis zur Einrichtung von Sperrpunkten um ein Stadtquartier an taktisch relevanten Verkehrsknoten verdichtet werden.

l Bei der Anfahrt der Teilnehmer einer „ rechten“ Veranstaltung zum Ort der Anfangskundgebung muss bereits mit Gegenaktionen, die bis zu Körperverletzungen reichen können, gerechnet werden. Daher sind die Anfahrtswege vor allem bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwachen.

In besonderem Maße gilt dies für die Abfahrt nach Ende der Veranstaltung, weil hier die Möglichkeit gegeben ist, auf dem Heimweg der Versammlungsteilnehmer eine günstige Gelegenheit für einen Angriff zu nutzen.
Unter taktischen Gesichtspunkten wird regelmäßig ein zügiges Entfernen der Teilnehmer anzustreben sein, um vor Ort die Gegendemonstranten nicht unnötig lange zu binden. Daher wird sehr häufig der Einsatz von Sonderbussen oder Sonderzügen des U-Bahn-Betreibers oder Eisenbahnunternehmens zu prüfen sein. Dabei sollte veranlasst werden, dass die Züge ohne Halt an Bahnhöfen auf der Strecke bis zu einem End- bzw. Umsteigebahnhof zu weiterführenden Linien durchfahren.

Auch vom Veranstalter angemietete Busse können genutzt werden, wobei hierdurch der Unternehmensname bekannt wird, was Ansatzpunkte für Anschlusstaten bieten könnte.

Diese Auflistung von polizeilichen Einsatzmaßnahmen ist nicht vollständig, sondern stellt lediglich besonders relevante Maßnahmen dar, die regelmäßig in derartigen Fällen zu treffen sind und für eine erfolgreiche Einsatzdurchführung erforderlich sind. Weitere Maßnahmen (z. B. Verkehrsmaßnahmen) ergänzen das Konzept.


Fazit

Die Verhinderung von Links-Rechts-Auseinandersetzungen wird wohl auch in Zukunft zu großen und öffentlichkeitswirksamen Einsätzen führen.
Da in der Regel die Rechtsextremisten –mit wenigen Ausnahmen – nur relativ überschaubare Teilnehmerzahlen erreichen, wird in der medialen Aufbereitung wiederholt die Frage gestellt, ob der Einsatz nicht kräftemäßig überdimensioniert worden sei, zumal ja nichts passiert sei.
Dies wird vermutlich nur den besonders einsatzerfahrenen Polizeiführer unbeeindruckt lassen, denn er weiß schließlich, dass gerade wegen eines schlüssigen Einsatzkonzeptes mit einem hohen Kräfteansatz auf der Grundlage einer qualifizierten Lagebeurteilung erreicht wurde, dass nichts geschehen ist.