„Psychic detectives“ auch in Deutschland?

Hellseher und polizeiliche Ermittlungsarbeit

Dr. Michael Schetsche, 
Privatdozent

Fiktion der Massenmedien – Hellseher als Ermittler
Es wird seit langem kritisiert, welches in die Irre führende Bild der polizeilichen Ermittlungsarbeit die Massenmedien oftmals zeichnen – insbesondere in fiktionalen Formaten wie Kinofilmen oder Fernsehserien (vgl. aktuell Holzhauer 2006). Ethisch bedenklich ist dabei insbesondere, dass mediale Darstellungen vielfach geeignet sind, bei Opfern schwerer Straftaten oder deren Angehörigen irrige Vorstellungen und falsche Hoffnungen zu wecken. Dies gilt etwa für die Mitwirkung von so genannten medial begabten Personen („Hellseher„, „Kriminaltelepathen„, „Medien„, „Sensitive„; im englischsprachigen Raum: „psychic detectives„) an der polizeilichen Ermittlungsarbeit – ein Problem, das im Mittelpunkt der folgenden Darstellungen steht.
Seit einigen Jahren ist eine Welle fiktionaler und (pseudo-)dokumentarischer Darstellungen zu diesem Thema zu beobachten. In Deutschland ausgestrahlte US-amerikanische Serien wie „Profiler„, „Missing„, „Millenium„, „Dead Zone„ oder „Medium„ (mit zum Teil hohen Einschaltquoten) rücken Menschen mit „übersinnlichen Fähigkeiten„ in den Mittelpunkt der Ermittlungsarbeit und erwecken den Anschein, als wäre – zumindest in den USA – die Mitwirkung entsprechender Personen in der Polizeiarbeit gang und gäbe. Im Herbst des Jahres 2006 hat dieser Trend auch die klassischen deutschen Polizeiserien erreicht: Am 6.9.2006 sendete SAT1 „Der sechste Sinn„ aus der Reihe „Blond: Eva Blond!„, und in der ARD liefen am 22.10.2006 „Mit anderen Augen„ aus der Reihe „Polizeiruf 110„ sowie am 12.11.2006 „Das zweite Gesicht„ aus der Reihe „Tatort„. Allesamt Beiträge, in denen die übersinnlichen Fähigkeiten von Ermittlern oder externen „Hellsehern„ eine zentrale Rolle für die Aufklärung des jeweiligen Falles spielten. 

Uwe Schellinger, M. A.


Wissenschaftlich ist lange bekannt, dass derartige Medienprodukte erheblichen Einfluss auf das Weltbild der Rezipienten haben können: Ebenso wie Nachrichten und Reportagen unterhalten, übermitteln auch fiktionale Sendungen Informationen und Deutungsmuster, die für das Alltagshandeln bedeutsam werden. „Vermutlich spielen sie durch ihre verdeckt ‚informierende‘ Tendenz eine ebenso große Rolle wie Informationsangebote, die sich in diesem Sinne ausdrücklich an den Bürger wenden„ (Mast 1989: 106). Dies liegt nicht zuletzt daran, dass hier die kognitiv-rationalen Mechanismen ausgeschaltet sind, mittels deren etwa Nachrichten oder Dokumentationen auf die Glaubwürdigkeit oder die Passung zur eigenen Weltanschauung hin überprüft werden (vgl. Luhmann 1996: 152). In der Folge wird vielfach gerade das für „realitätsgerecht„ gehalten, was im fiktionalen Format eigentlich ohne Realitätsanspruch vermittelt wird. Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, dass Serien und Filme dieser Art auch in Deutschland, nicht nur in der Bevölkerung im Allgemeinen, sondern auch bei den Angehörigen von Opfern schwerer Straftaten im Besonderen, die Hoffnung zu wecken vermögen, von medial begabten Personen sei Hilfe bei der Aufklärung ungelöster Kriminalfälle zu erwarten. Dies gilt umso mehr, wenn die üblichen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft scheinen und ein Ermittlungserfolg über einen längeren Zeitraum ausgeblieben ist. Es kommt hinzu, dass es auch in Deutschland eine lange Tradition der Einschaltung solcher „Medien„ – durch wen auch immer – bei der Strafverfolgung gibt. Überlegungen oder Hoffnungen von verschiedenen Seiten, dass „hellseherisch„ begabte Personen bei der Aufklärung von Verbrechen eine Hilfe sein könnten, sind seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eine kriminalgeschichtliche Konstante.

Hellseher: Person mit der sich selbst oder durch andere zugeschriebene(n) Fähigkeit, auf „übernatürlichem“ Wege Informationen über Orte, Menschen oder Sachverhalte zu erlangen, die sie nach unserem Alltagsverständnis eigentlich nicht besitzen kann. Die Informationen können sich dabei auf ferne Orte und Begebenheiten (Hellsehen im engeren Sinne), auf vergangene (so genannte Retrokognition) oder auf zukünftige (Präkognition) Ereignisse beziehen. Die Informationserlangung kann, muss aber nicht den Rahmen des heute wissenschaftlich Erklärbaren überschreiten (auch Talente wie Einfühlungsvermögen oder Intuition können hier eine Rolle spielen). Hellseher finden seit jeher in unterschiedlichen Bezügen große Beachtung in der medialen Berichterstattung und sind deshalb Thema kultur- und sozialwissenschaftlicher Forschung. Ob ihre Fähigkeiten tatsächlich über die allgemein anerkannten menschlichen Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Schlussfolgerung hinausgehen, ist Untersuchungsgegenstand der Parapsychologie. 


„Kriminaltelepathie„ in Deutschland – Historische Fälle
Die ersten ernsthaften Versuche seitens deutscher Polizeibeamter in der Richtung lassen sich auf das Jahr 1919 datieren, als der Leipziger Polizeirat Ernst Engelbrecht „um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen„ein viel diskutiertes Experiment mit einem weithin bekannten „Telepathen„ inszenierte, um daraus Erkenntnisse für den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis ziehen zu können (Engelbrecht 1919).
In der Weimarer Republik wurde die Hinzuziehung von „Hellsehern„ und „Medien„ für die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu einem ebenso permanenten wie umstrittenen Debattierfeld. Den Hintergrund hierfür lieferte die generelle Expansion des „wissenschaftlichen Okkultismus„ und der Parapsychologie in diesen Jahren.


Der Chef der Leipziger Kriminalpolizei, Polizeirat Engelbrecht, und seine Mitarbeiter beim Experiment zur paranormalen Aufklärung eines fingierten Verbrechens (1919, Quelle: Berliner Illustrierte Zeitung von 3. 8. 1919)

Diese Entwicklung stieß auf Professionalisierungsbemühungen innerhalb des Polizeiapparates, die mit der Erprobung und Einführung neuer forensischer Techniken verbunden waren (vgl. Treitel 2004: 143-150; Wolffram 2005: 233-250). Von Österreich aus, wo 1921 in Wien unter Förderung des Wiener Landgerichts sowie eines kapitalkräftigen Mäzens für einige Monate ein „Institut für kriminaltelepathische Forschung„ operierte, verankerte sich diesbezüglich das Schlagwort „Kriminaltelepathie„ auch in der deutschen Publizistik (vgl. Heindl 1998: 27; Tartaruga 1922a). Oberpolizeirat Ubald Tartaruga, Hauptprotagonist des Wiener Instituts, vertrat die Ansicht, „dass echte und Beobachtungstelepathie seit jeher hochwichtige Faktoren im kriminalistischen und forensischen Dienste gewesen sind, daß wir es aber als Gebot der Zeit bezeichnen müssen, die diesfälligen Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ,Kriminaltelepathie’ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen„ (Tartaruga 1922b: 386). Nicht nur in der Tagespresse sowie im parapsychologischen Kontext, sondern auch in kriminologischen und polizeipraktischen Fachorganen kam es daraufhin zu breit angelegten Diskussionen darüber, ob und in welcher Weise „hellseherische„ bzw. „telepathische„ Fähigkeiten in der polizeilichen Ermittlungsarbeit eine Rolle spielen dürften. Befürworter und Gegner lieferten sich diesbezüglich heftige Gefechte. Es dauerte nicht lange, bis das Thema auch zum Gegenstand akademischer Untersuchungen wurde (vgl. Hornung 1925; Gaudlitz 1932). 
Vermehrt tauchten in Deutschland nun Personen mit vermeintlichen paranormalen Fähigkeiten auf, die den Ermittlungsbehörden ihre Dienste als „Kriminaltelepathen„ anboten oder sogar eigene Detektiv-Büros eröffneten. Der im Insti-
tut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene (IGPP) in Freiburg aufbewahrte Teilnachlass des Potsdamer Juristen Albert Hellwig (1880-1951) enthält unzählige, bislang kaum erforschte Einzelfälle. Landesweite Schlagzeilen machte beispielsweise im Sommer 1921 die Frankfurter „Wahrträumerin„ Minna Schmidt. Sie hatte im Fall eines Doppelmordes an zwei Bürgermeistern in Heidelberg den späteren Fundort der Leichen bestimmt (Gruhle 1923), was zum Thema für „große Feuilletons„ (Ebertin 1921: 3) wurde. Gerade die bekannter gewordenen „Hellseher„ wurden nicht selten von den Ermittlern direkt kontaktiert. „Kriminalmedien„ wie August Drost, Elisabeth Günther-Geffers oder der Hellseher „Savary„ verfügten über einen erheblichen Bekanntheitsgrad, beschäftigten die Tagespresse und waren mit Hunderten von Verbrechensfällen befasst (vgl. Hellwig 1929; Wolf-Braun 2000: 94-107). Dem umstrittenen Hermann Steinschneider alias „Hanussen„ (1889-1933) – wohl die bekannteste Hellseher-Gestalt der zwanziger Jahre – wurden ebenfalls vielfältige Kontakte zu den Polizeibehörden nachgesagt (vgl. Kugel 1998). 

Der Einsatz der „Kriminaltelepathie„ entwickelte offenbar zeitweise eine solch massive Verbreitung innerhalb des Polizeiapparates, dass das Preußische Innenministerium sich schließlich Anfang April 1929 gezwungen sah, sich mit einer Verfügung an seine Beamten zu wenden, und diesen untersagte, „Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen„, die Beamten aber gleichzeitig dazu anhielt, „alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise nachzuprüfen und ihnen gegebenenfalls selbstständig nachzugehen, auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments […] sind„ (Seeling 1929: 401f). 

Während in der Zeit des Nationalsozialismus nach derzeitiger Kenntnis erheblich weniger in diese Richtung gearbeitet wurde, lebten Versuche der Verbrechensaufklärung mittels Hilfe von „Hellsehern„ in den ersten Nachkriegsjahrzehnten wieder verstärkt auf. Schon allein die im Archiv des IGPP dokumentierten zahlreichen Fälle belegen eine erneute häufige Verwendung der „Kriminaltelepathie„ in diesem Zeitraum. Die Folge war ein neuerlicher Verbotserlass an die Ermittlungsbeamten, der im Juni 1954 und dieses Mal vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegeben wurde (vgl. Wehner 1978). Noch 1953 hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden den Hauptvertreter der deutschen Parapsychologie, den Freiburger Psychologieprofessor Hans Bender (1907-1991), gebeten, verschiedene ihm seriös erscheinende Personen mit „hellseherischen Fähigkeiten„ für die Suche nach dem Opfer eines in der Nähe der nordbadischen Kleinstadt Gaggenau geschehenen Verbrechens einzuschalten. Im Zuge dieses – sich als erfolglos herausstellenden – Experiments sollten auch grundlegende Fragen geklärt werden (IGPP-Archiv: E/23/1206; E/23/1207). Aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen nahm Hans Bender, dessen wissenschaftliche Expertise bei den Polizeibehörden gefragt war, stets eine zur Vorsicht mahnende Haltung zur Verwertbarkeit der Aussagen von „Kriminalmedien„ ein: Zwar würde es durchaus bemerkenswerte Treffer geben, die Grund für eine intensivere wissenschaftliche Beschäftigung gäben; zumeist seien die Angaben jedoch nur „parapsychologisch interessant„, hingegen „für die Ermittlung nutzlos„. Geradezu „gemeingefährlich„ sei in diesem Zusammenhang das unkontrollierte Wirken selbsternannter „okkulter Detektive„ (Bender 1954; Bender 1956). Das vorliegende Quellenmaterial lässt erkennen, dass sowohl die Praxis als auch die Problematik der „Kriminaltelepathie„ bis in die neuere Zeit ein Thema geblieben ist. Allerdings scheint die durchaus ergebnisoffene Haltung in Teilen des Polizeiapparats der 1950er und 1960er Jahre im Verlauf der 1970er Jahre einer zunehmend kritischeren und reservierteren Einstellung gewichen zu sein. 


Elisabeth Günther-Geffers (Mitte im schwarzen Kleid) beim Versuch, einen Raubmord mit hellseherischen Mitteln aufzuklären (um 1925; Quelle: Hellwig 1929: 129)

Aktuelle Fragen – Forschungsprojekt zu Geschichte und Gegenwart
Die historischen Fälle und Entwicklungslinien ebenso wie die aktuelle mediale Präsenz des Themas werfen zahlreiche Fragen auf: etwa ob die Einschaltung solcher Personen durch Familienangehörige bzw. die Kooperationsofferten selbstdeklarierter Hellseher zu Störungen der Ermittlungsarbeit führen können, wie im konkreten Falle mit entsprechenden Anmutungen umgegangen wird und wie ggf. die erlangten Hinweise im rechtsstaatlichen Kontext überhaupt zu verwerten sind. Letzteres bezieht sich insbesondere auf Fragen nach dem Realitätsstatus entsprechender Aussagen, auf deren Abgleich mit auf üblichem Wege gewonnenen polizeilichen Erkenntnissen (einschließlich der zum „Täterwissen„!) und auf den Status der betreffenden „Hellseher„ als Zeugen oder gar Tatverdächtige.

Parapsychologie: wissenschaftliche Disziplin, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, menschliche Erfahrungen, Erlebnisse und Verhaltensweisen zu erforschen, die aus dem bisher bekannten Erklärungsrahmen etablierter Disziplinen wie etwa Psychologie, Biologie und Physik herauszutreten scheinen. Zu den traditionellen Forschungsbereichen zählen Phänomene der so genannten “außersinnlichen Wahrnehmung“ (z.B. Hellsehen, Prä- und Retrokognition) sowie Phänomene der „Psychokinese“, worunter eine Beeinflussung physikalischer Systeme durch menschliche Gedanken zu verstehen ist. Parapsychologische Forschung wird heute meist als interdisziplinäres Programm der Untersuchung von ,Anomalien’ der unterschiedlichsten Art verstanden, in dem natur- wie sozialwissenschaftliche Methoden und Modelle gleichberechtigt integriert sind. Experimentelle, dokumentarische und analytische Arbeitsweisen tragen ihren jeweiligen Teil zur Disziplinbildung bei. 


Solchen und weiteren Fragen geht – im geschichtlichen Kontext wie bezüglich der aktuellen Polizeiarbeit – ein historisch-kriminologisches Forschungsprojekt nach, das vom Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene (Freiburg) in Zusammenarbeit mit dem Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg und der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Polizei (ab 01.10.2007 Polizeiakademie Niedersachsen) durchgeführt wird. Primäre Aufgabe des Projekts, an dem Soziologen und His-toriker, Psychologen und Kriminologen mitwirken, ist es, den Umgang von Ermittlungsbehörden mit „Hellsehern„ usw. in Deutschland in Geschichte und Gegenwart empirisch zu untersuchen. In einer von mehreren Vorstudien zum Projekt wurde kürzlich – im Rahmen einer kriminologischen Diplomarbeit an der Universität Hamburg (Dobranic 2007) – ein konkreter Einzelfall exemplarisch analysiert, bei dem ein privater Fernsehsender zwei „Hellseher„ beauftragte, sich eines Jahre zurückliegenden und bis heute unaufgeklärten Falles der Entführung und Ermordung eines zehnjährigen Mädchens (aus Mecklenburg-Vorpommern) anzunehmen. Die entsprechende „Ermittlungstätigkeit„ der beiden Hellseher wurde vom Fernsehsender pseudodokumentarisch in Szene gesetzt („Ein Gespür für Mord – Hellseher ermitteln„, RTL, Erstausstrahlung 20.11.2003). Im Rahmen dieser Diplomarbeit wurden, neben der exemplarischen Fallstudie, auch alle Landeskriminalämter schriftlich zu ihren Erfahrungen mit entsprechenden Angeboten von „Personen mit paranormalen Fähigkeiten„ befragt (Dobranic 2007: 98-123).

Nur eine Minderheit der befragten Stellen berichtete über entsprechende Angebote zur Unterstützung der Polizeiarbeit – die meisten Landeskriminalämter meldeten Fehlanzeige: Weder lägen entsprechende Erfahrungen vor, noch könne man sich eine solche Zusammenarbeit überhaupt vorstellen; das am häufigsten angeführte Argument gegen eine entsprechende Kooperation war die fehlende Gerichtsverwertbarkeit der Aussagen aus diesem Personenkreis. Bei aller Zurückhaltung im Ton und in der Sache machten die Aussagen jener vier Landeskriminalämter, die über entsprechende Angebote von „Hellsehern„ berichteten, jedoch klar, dass es zumindest gelegentlich entsprechende Angebote an die Polizei auch in Deutschland gibt. Bis auf eine Ausnahme wurde hier allerdings betont, dass es sich erstens nur um wenige Fälle handeln würde, die Hinweise der betreffenden „Medien„ zweitens in der Regel nicht zur Aufklärung beigetragen hätten und drittens in dieser Sache grundsätzliche Skepsis bestünde. Da kein Grund dafür ersichtlich ist, warum es zu solchen Offerten ausschließlich in bestimmten Bundesländern kommen sollte, liegt die Vermutung nahe, dass die Unterschiede in den Antworten der Landeskriminalämter auch mit der Art und Weise zu tun haben, wie bei einzelnen Behörden mit dieser Frage umgegangen wird. Das gilt umso mehr, als zu den vier Landeskriminalämtern mit „positiver„ Rückmeldung auch die beiden einzigen Dienststellen gehörten, die vor Beantwortung der Anfrage Stellungnahmen der Polizeidirektionen ihrer Länder eingeholt hatten. Dies deutet darauf hin, dass vor Ort durchaus praktische Erfahrungen vorhanden sein könnten, von denen die Landeskriminalämter keine Kenntnis erlangt haben. Interessant war außerdem die Rückmeldung eines LKA, dass „aus ermittlungstaktischen Erwägungen keine Auskunft über Ihre Anfrage„ gegeben werden könne – ein Satz, aus dem man nicht ableiten muss, aber durchaus ableiten kann, dass es hier regelmäßig zu entsprechenden Angeboten (vielleicht sogar einer gewissen, informellen „Zusammenarbeit„) kommt, dies aber nicht öffentlich diskutiert werden soll.

Der „Fall Schleyer„
Dass die Hilfeangebote von „Hellsehern„ von den Ermittlungsbehörden nicht immer von vornherein zurückgewiesen werden und entsprechende „Expertise„ zumindest in Extremsituationen von Ermittlungsbehörden durchaus aktiv nachgefragt wird, zeigen im Archiv des IGPP aufbewahrte Unterlagen zum Fall der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977 durch Mitglieder der RAF (IGPP-Archiv: E/23/1216). In der zweiten Fahndungswoche suchten zwei Ermittler des Sonderkommandos – ein Polizeipsychologe sowie ein leitender Beamter der Bundeswehrschule für psychologische Verteidigung in Euskirchen – den Hellseher Gérard Croiset im holländischen Utrecht auf. Croiset (eigentlich: Gérard Boekbinder, 1910-1980) galt zum damaligen Zeitpunkt europaweit als einer der bekanntesten und gefragtesten „Hellseher„. Zu seinem Spezialgebiet hatte er die Verbrechensaufklärung bzw. die Suche nach vermissten Personen gemacht (vgl. Pollack 1965; Lyons/Truzzi 1991: 93-106). Der Kontakt zu Croiset kam über den Freiburger Parapsychologen Hans Bender zustande. Bender kannte Croiset schon seit mehr als zwanzig Jahren, hatte mehrfach mit ihm experimentiert und hielt den Holländer für eine der beeindruckendsten lebenden Personen mit paranormalen Fähigkeiten. Seitens der Ermittler bekam Bender mitgeteilt, man sei in der Einsatzleitung mit BKA-Chef Herold an der Spitze „sehr wohl willens […], unorthodoxe Wege zu gehen.„

Für die beiden Sonderermittler war das Umfeld der parapsychologischen Forschung keine unbekannte Größe. Beide kannten Hans Bender aus unterschiedlichen Kontexten schon seit längerem und waren persönlich an diesen Fragestellungen interessiert. Nach ihrem Besuch zeigten sie sich beeindruckt von Gérard Croiset. Man ließ Bender wissen: „Es ergaben sich für den ganzen Fall so zentrale Erkenntnisse, auch so detailliert, dass - wenn Koinzidenz eintritt – wir sagen können: es hat geholfen.[…] Es sind einige Hinweise, die völlig richtig liegen.„Allerdings geht aus dem IGPP-Aktenmaterial nur undeutlich hervor, welcher Art diese Hinweise waren, außer dass der „Hellseher„ offensichtlich verschiedene Stichworte nannte und Vermutungen über den Aufenthaltsort Schleyers äußerte. In der Nacht vom 14. auf den 15. September 1977 observierte die Polizei – anscheinend auf Grund der Angaben Croisets – ein bestimmtes Kölner Wohngebiet (Aust 1989: 491). „Die Beschreibung des Ortes„habe, so die Ermittler, „sehr auffällig„ gestimmt


Prof. Hans Bender befragt den niederländischen Hellseher Croiset (links) zu seiner Technik der paranormalen Vermisstensuche (um 1972; Quelle: IGPP-Archiv)

Obwohl man peinlichst darauf bedacht war, dass die Einschaltung Gérard Croisets unauffällig ablief, und besonders Hans Bender aus Angst um die Sicherheit seines Instituts auf strikte Geheimhaltung pochte, erschien schon Anfang November 1977 – Schleyers Leiche war am 19.10.1977 aufgefunden worden – in der BUNTE ein erster Presseartikel mit dem Titel „Ein Hellseher sah Schleyers Versteck„.Die Sonderermittler erklärten dem verärgerten Bender, „dass die […] indiskret gegebenen Informationen über das Fündigwerden der Angaben von Croiset auf Tatsachen beruhen.„ Zwei Wochen später erschien im STERN ein Artikel „Ein Hellseher fahndet mit„ sowie im SPIEGEL ein kurzes Interview mit Gérard Croiset. Dass die Einschaltung Croisets nicht geheim gehalten werden konnte, veranlasste Hans Bender zu empörten Beschwerden. 
Die vorliegenden Quellen vermitteln den Eindruck, dass das BKA sich aufgrund der erschienenen Medienberichte offensiv von der Einschaltung des „Hellsehers„ Croiset distanzieren wollte und deshalb die Meinung verbreitete, die beiden Ermittler seien eigenmächtig vorgegangen. Der Polizeipsychologe hingegen beteuerte, dass bestimmte Kreise im BKA seine Kontakte zu dem Hellseher zwar nicht gerne gesehen hätten, jedoch sei die „Inanspruchnahme von Croiset […] offiziell erfolgt, mit der Billigung von Herold„ (IGPP-Archiv: E/23-1101; E/23-1216). 

Für den möglichen Inhalt der Aussagen Croisets und deren praktische Folgen stehen als Auskunftsquellen bislang lediglich die nachträglichen Presseberichte zur Verfügung. Diese schenken den unorthodoxen Ermittlungsmethoden besondere Aufmerksamkeit, sind aber in ihren Angaben nur mit Vorsicht heranzuziehen. Laut dieser Artikel hatte die Polizei aufgrund von Hinweisen Croisets in der Tiefgarage eines Hochhauses in Köln-Meschenich einen zurückgelassenen Mercedes entdeckt, in dem Schleyer am Tag seiner Entführung transportiert worden war. Nach mehreren Beobachtungstagen wurde das Auto dann geöffnet, es fanden sich eindeutig Spuren der Entführung darin (u.a. ein Manschettenknopf Schleyers). Von weiteren Fahndungserfolgen aufgrund der Angaben Croisets wird berichtet. Der Charakter der von den Ermittlern und Bender gegenseitig konstatierten „Erfolge„ Croisets bleibt unklar. Die vorliegenden zeitnahen Quellen, v.a. Abschriften von Telefongesprächen, Vermerke und Korrespondenzen, sind in dieser Hinsicht allzu bruchstückhaft und eher kryptisch (IGPP-Archiv: E/23-1216). 
Eine etwas konkretere Darstellung lieferte der beteiligte Polizeipsychologe zwei Jahre nach den Ereignissen. Bei einem Treffen mit Hans Bender soll er laut eines nachträglichen Protokolls behauptet haben, Croisets „Angaben seien nicht intensiv
genug verfolgt worden, sonst hätten sie wahrscheinlich zu einer Befreiung Schleyers geführt.„
 Croisets Angaben über das Kölner Hochhaus mit dem Mercedes seien „haargenau„ gewesen. Der Hellseher habe sogar konkrete Hinweise auf das Hochhaus in Erftstadt-Liblar gegeben, in dem sich das Versteck Schleyers befand. Er sei deshalb dafür eingetreten, 
„das betreffende Gebäude zu stürmen„. Das sei jedoch von einem hohen BKA-Beamten verhindert worden. Der Polizeipsychologe betonte: „Dort befand sich tatsächlich Schleyer, damals noch lebend, in einem eingebauten Schrank im Flur. Er hätte gerettet werden können. Das weiß kaum jemand und soll auch vertraulich behandelt werden„ (IGPP-Archiv: E/23-1101). Der spektakuläre Fall der Schleyer-Entführung beinhaltet somit verschiedene für das genannte Forschungsprojekt relevante Aspekte: das persönliche Interesse der beteiligten Ermittler an parapsychologischen Fragestellungen, der Einsatz der „Kriminaltelepathie„ als eine Art „ultima ratio„ in aussichtslosen Situationen, die Versuche der Geheimhaltung solcher Methoden seitens der Ermittlungsbehörden sowie die Fragen nach dem tatsächlichen Wert „hellseherischer„ Auskünfte oder auch der negativen Folgen eines solchen Vorgehens. Die Kritiker der „Okkultfahndung„ haben im Zuge des Schleyer-Falls weiter an Gewicht gewonnen, wenngleich sich ihre Empörung mehr aus der Überraschung über die bekannt gewordene Konsultation Croisets speiste, als dass sie ihre Kritik auf empirische Studien aufbauen konnten (vgl. Wehner 1978; Wimmer 1978). 

Ambivalente Befunde – Aussicht auf mehr Klarheit 
Systematisch ist die Rolle von „Hellsehern„ bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit von dem Psychologen Sybo A. Schouten für die Niederlande untersucht worden. Im Rahmen seiner Studie über „The Use of Psychics in Police Investigations of Missing Persons„ (Schouten 2003) wurden, ausgehend von Medienberichten über vermisste Personen, niederländische Polizeidienststellen nach ihren Erfahrungen zum Einsatz von Hellsehern befragt. In den Fällen, in denen „Hellseher„ mit einbezogen waren, wurde die zuständige Polizeibehörde gebeten, einen Fragebogen (mit standardisierten und offenen Fragen) zu ihren Erfahrungen auszufüllen. In die systematische Analyse flossen 418 Fälle ein, in denen die gesuchte Person im Jahre 1995 oder später verschwunden war; acht Prozent dieser Fälle blieb bis zum Untersuchungsende (2003) ungeklärt. Das auffälligste Ergebnis dieser Studie ist sicherlich, dass in 62 der untersuchten Fälle (also rund 15 Prozent) „Hellseher„ beteiligt waren – aufgrund von Aufforderungen durch Angehörige oder durch die Eigeninitiative der „Medien„.

In 13 Fällen, an denen (meist: ein bis fünf) Hellseher beteiligt waren, konnten von den zuständigen Polizeibeamten nähere Informationen über den Fall erhoben werden. Hier zeigte sich, dass die Beamten den Fähigkeiten der „Hellseher„ neutral bis ablehnend gegenüber standen. Trotz dieser eher skeptischen Grundhaltung waren die betreffenden Polizisten bereit, die Aussagen der „Medien„ aufzunehmen und zu prüfen. Der primäre Grund hierfür war, dass die traditionellen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft schienen und die ermittelnden Beamten nichts unversucht lassen wollten, um den Fall noch aufzuklären. Der sekundäre Grund lag darin, dass eine wenigstens rudimentäre Zusammenarbeit mit den Betreffenden ausdrücklicher Wunsch der Familienangehörigen der Verschwundenen war. Von den hier näher untersuchten Fällen lieferten die „Hellseher„ nach Aussage der ermittelnden Beamten jedoch nur in drei Fällen Informationen, die sich später als nützlich herausstellten.
Intensiv untersucht wurden zwei Vermisstenfälle, die sehr große mediale Aufmerksamkeit erzeugt hatten – das Verschwinden eines siebenjährigen Mädchens einige Jahre vor dem eigentlichen Untersuchungszeitraum der Studie (1991) und das einer Dreizehnjährigen im Jahre 1999. Wohl wegen der umfassenden und andauernden massenmedialen Berichterstattung erhielt die Polizei in beiden Fällen eine sehr große Anzahl von Hinweisen von selbstdeklarierten „Sensitiven„’. Im ersten Fall waren die Eltern des verschwundenen Mädchens stark an „esoterischen Themen„interessiert und organisierten selbst eine Gruppe von „Hellsehern„, die bei der Suche nach ihrer Tochter helfen sollte; darüber hinaus erhielt die Polizei eine Vielzahl von Hinweisen von weiteren selbstdeklarierten „Medien„. Die insgesamt 114 (schriftlichen und mündlichen) Hinweise solcher Personen wurden im computergestützten Fallmanagementsystem der Polizei bzw. in einer Sonderakte detailliert erfasst. Immer dann, wenn die Hinweise der „Hellseher„ ausreichend konkret schienen, ging die Polizei deren Angaben nach – nichts davon brachte die Ermittlungen jedoch weiter. 

Im zweiten von Schouten näher untersuchten Fall lehnten die Eltern des verschwundenen Mädchens von sich aus jeden Kontakt zu „Hellsehern„ ab, die ihre Informationen ausschließlich über die massenmediale Berichterstattung erlangen konnten. In diesem sehr gut dokumentierten Beispiel erreichten die Polizei insgesamt 279 Hinweise von Personen, die sich selbst paranormale Fähigkeiten zuschrieben (30 der Einsender blieben dabei anonym). 163 der hier aktiven Personen konnten vom Autor der Studie telefonisch interviewt werden, bevor der Fall (einige Zeit später) von der Polizei aufgeklärt wurde. 23 Prozent der befragten Personen gaben an, ihre Fähigkeiten auch professionell zu nutzen, 25 Prozent führten aus, bereits früher einmal mit Hinweisen an die Polizei herangetreten zu sein. Vom Autor der Studie besonders hervorgehoben wird in diesem Falle die Beteiligung eines Polizeibeamten, der zwar eigentlich nicht für die Ermittlungen zuständig war, von den ermittelnden Beamten jedoch um seinen Rat gebeten wurde, weil ihm von einigen Kollegen besondere, paranormale Fähigkeiten zugesprochen wurden. Nach Aussage des Autors der Studie kamen die von diesem Beamten gelieferten detaillierten Hinweise, etwa was den späteren Fundort der Leiche des verschwundenen Mädchens anging, der Realität deutlich näher als die Angaben jener „Hellseher„, die von sich aus ihre Hilfe angeboten hatten (dieser Frage soll an dieser Stelle aber nicht näher nachgegangen werden). 

Für Deutschland liegt eine von der Stoßrichtung her ähnliche Befragung bislang nur für Bayern vor: Anfang der neunziger Jahre hatte der Leiter der Vermisstenstelle des Bayerischen Landeskriminalamtes, Günter Milke, bei allen zuständigen Polizeidienststellen des Landes schriftlich u. a. danach gefragt „in wie vielen und welchen Fällen der Polizei oder Angehörigen von Vermißten Hilfe von ASW-Vertretern angeboten wurde oder Anzeigeerstatter von Vermiß-tenfällen oder die Polizei solche Vertreter eingeschaltet haben„ (Milke 1994: 242). Da die Antworten auf die Anfrage teilweise eher pauschal bzw. sehr ungenau waren, konnte Milke lediglich zusammenfassend feststellen, dass „in den letzten Jahren„bei den Bayerischen Polizeibehörden etwa 100 Fälle aufgetreten seien, bei denen sich entsprechende Personen mit Hilfeangeboten gemeldet hätten. Milke (1993: 244) hält dies allerdings nur für die Spitze des Eisbergs: „Weil aber dem Verfasser eine ganze Reihe von Fällen bekannt ist, über die nicht berichtet worden ist, also bei weitem nicht alle Fälle gemeldet worden sind, und wahrscheinlich immer wieder auch ASW-Vertreter von Angehörigen vermißter Personen eingeschaltet wurden, ohne dass das der Polizei bekannt wird, kann angenommen werden, dass in den vergangenen Jahren weit mehr ,Sensitive’ in die Vermisstenfahndung eingebunden waren, als oben genannt, die Dunkelziffer also hoch sein dürfte.„ Der Autor fährt fort, dass die betreffenden Personen – ähnlich wie dies in den Niederlanden der Fall war – in aller Regel nicht von der Polizei eingeschaltet worden seien, sondern sich von selber oder auf Bitten der Angehörigen hin gemeldet hätten. Dabei würde die Zahl entsprechender Angebote an die Polizei mit zunehmendem massenmedialem Interesse am betreffenden Vermisstenfall stark ansteigen. Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden „Hellseher„ in keinem einzigen Falle „einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im entferntesten weitergeholfen„ hätten (Milke 1993: 245). 
Die historischen Beispielfälle wie die Ergebnisse aus den Niederlanden und die älteren Ergebnisse aus Bayern deuten darauf hin, dass es bei den Polizeibehörden vor Ort einen reichen Erfahrungsschatz im Hinblick auf Hilfsangebote von „Hellsehern„ und ähnlichen selbstdeklarierten „Sensitiven„ geben dürfte. Das von den Autoren gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern initiierte Forschungsprojekt wird sich in den nächsten Jahren bemühen, diesen Erfahrungsschatz zu heben – nicht zuletzt um den Beamten vor Ort wissenschaftlich fundierte Hinweise für den Umgang mit „Hellsehern„ im Polizeialltag geben zu können. 


Literatur
Aust, Stefan
 (1989): Der Baader-Meinhof-Komplex, Tb-Ausgabe, München: Knaur.
Bender, Hans (1954): Hellseher als Helfer der Polizei. In: Die Weltwoche 22 (1954) Nr.1101 vom 17.12.1954, S. 7.
Bender, Hans (1956): Hellseher als Kriminalmedien?. In: Homburg-Informationen für den Werksarzt, Nr. 5, S. 16-23. 
Dobranic, Doris (2007): Hellseher im Dienste der Verbrechensaufklärung. Ermittlungsbehörden und Kriminaltelepathen zwischen Kooperation und Konfrontation. Unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung.
Ebertin, Elsbeth (1921): Wahrträumerei und Verbrechertum: die Frankfurter Wahrträumerin, die Ermordung Erzbergers, Schicksalsfragen u. a.: Studien aus dem Dunkel eines unerforschlichen Mysteriums, Freiburg: Lorenz.
Engelbrecht, [Ernst] (1919): Telepathie und Kriminalpolizei. In: Deutsche Strafrechtszeitung 6, Nr.9/10,
S. 302-306.
Gaudlitz, Walther (1932): Okkultismus und Strafgesetz, Inaugural-Dissertation Universität Leipzig, Leipzig: Moltzen.
Gruhle, Hans W. (1923): Die Verwendung der Hypnose und die Mitwirkung von Medien in der Rechtspflege. In: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie 82, S. 82-92.
Heindl, Gerhard (1998): Die Österreichische Gesellschaft für Parapsychologie und Grenzbereiche der Wissenschaften 1927-1963 mit einem statistischen Anhang bis 1997, Frankfurt a.M. u.a.
Hellwig, Albert (1929): Okkultismus und Verbrechen: eine Einführung in die kriminalistischen Probleme des Okkultismus für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Psychiater und Sachverständige, Berlin: Langenscheidt.
Holzhauer, Hedda (2006): Profiler – Zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung.
Hornung, Heinrich: Die forensische Bedeutung des Hellsehens und der Gedankenübertragung. Inaugural-Dissertation Universität Leipzig, Leipzig: Vogel.
IGPP-Archiv: Akte E/23-1101.
IGPP-Archiv: Akte E/23-1206.
IGPP-Archiv: Akte E/23-1207.
IGPP-Archiv:Akte E/23-1216.
Kugel, Winfried (1998): Hanussen. Die wahre Geschichte des Hermann Steinschneider, Düsseldorf: Grupello.
Luhmann, Niklas (1996): Die Realität der Massenmedien. Opladen: Westdeutscher Verlag (2., erweiterte Auflage).
Lyons, Arthur/Truzzi, Marcello(1991): The Blue Sense. Psychic Detectives and Crime, New York u.a.: Mysterious Press.
Mast, Claudia (1989): Tagesschau oder Tagesshow. In: Medienmacht und Politik, Hrsg. Frank E. Böckelmann, Berlin: Spiess, S. 105-115.
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Kontakt: PD Dr. Michael Schetsche, IGPP, Wilhelmstr. 3a, 79098 Freiburg;E-Mail: [email protected]