Prävention von Jugendkriminalität durch die Polizei

Von EKHK a.D. Klaus Kemper, Duisburg

 

4 Aktuelle Maßnahmen/Projekte


Bei der Arbeit mit jungen Menschen unterstützen die polizeilichen Vorbeugungsdienststellen vorwiegend Kooperationsprojekte anderer Institutionen mit Vortragstätigkeiten. Dabei handelt es sich sehr oft um von weiterführenden Schulen initiierte Veranstaltungen zu den jugendtypischen Themen „illegale Drogen sowie Gewalt- und Eigentums-, aber auch Computerkriminalität“, die im Unterricht behandelt werden sollen und bei denen sich die Polizei mit ihrer Kernkompetenz, der Aufklärung über delinquente Verhaltensweisen und damit verbundene strafrechtliche Aspekte einbringt. Diese Vorträge vor Schülern sind immer eingebettet in schulische Konzepte, sodass die Lehrkräfte sie vorher und danach pädagogisch aufbereiten können. Oft werden die Fachberater der Kriminalprävention auch zu Lehrerkonferenzen oder Elternabenden eingeladen, um den Zuhörern zumindest grobe Kenntnisse über die Problematik strafbewehrten Verhaltens ihrer Schutzbefohlenen und die zu erwartenden Folgen zu vermitteln.

Neben der Arbeit der Präventionsdienststellen wurden in der Vergangenheit bei vielen Behörden weitere Projekte installiert, um kriminelle Karrieren delinquent gewordener Jugendlicher zu unterbinden, von denen hier zwei exemplarisch genannt werden:

4.1 Das Duisburger JIT-Programm

Seit 2007 existiert in Duisburg das Programm „Jugendliche Intensivtäter“ (JIT), ein Kooperationsprojekt von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft, Bewährungshilfe und Jugendamt, in das junge Menschen aufgenommen werden, die bereits mehrfach straffällig geworden sind und Gefahr laufen, ohne Intervention endgültig in die Kriminalität abzurutschen.

Wer innerhalb eines Jahres mindestens fünf schwere Straftaten begangen hat, kommt auf eine Liste, die nach einem deliktsbezogenen Punktesystem (z.B. fünf Punkte für eine Raubstraftat oder drei für ein schweres Eigentums- oder Körperverletzungsdelikt) jährlich erstellt wird. Die Spitzenreiter, im Jahr 2020 sind es derzeit 36 Personen, werden in das Programm aufgenommen. Jeder dieser Intensivtäter wird einem der fünf Kriminalbeamten des Projektes zugeordnet, der ab dann engen Kontakt zu ihm hält und bei erneuter Straffälligkeit die beschleunigte Sachbearbeitung übernimmt. Aufgrund der Intervention der Projektverantwortlichen der anderen Institutionen vergeht bis zum Termin vor dem Jugendgericht höchstens ein halbes Jahr, sodass die Täter recht schnell eine Konsequenz für ihr Handeln spüren. Aber auch ohne erneute Delinquenz werden die Probanden wiederholt von Polizei und Jugendamt zuhause aufgesucht. Die Entwicklung der Jugendlichen wird regelmäßig überprüft, und bei positiver Entwicklung bzw. Prognose werden sie wieder aus dem Programm entlassen.

4.2 Haus des Jugendrechts

Sinn eines „Hauses des Jugendrechts“ ist die enge Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe bei Verfahren gegen jugendliche Tatverdächtige in einem Gebäude. Die räumliche Nähe der Institutionen erleichtert dabei den schnellen Austausch von Informationen und die zeitnahe Absprache notwendiger Maßnahmen untereinander, um möglichen kriminellen Karrieren der jungen Menschen entgegenwirken zu können, wobei stets der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts im Vordergrund steht. Nach einem Pilotprojekt der Stadt Stuttgart im Jahr 1999 wurden mittlerweile derartige Einrichtungen in vielen Kommunen diverser Bundesländer wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Hessen eingerichtet. In NRW sind das unter anderem die Städte Dortmund, Köln, Paderborn sowie Essen, und auch in Duisburg wird über eine solche Eirichtung nachgedacht.

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor war Leiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz (KK KPO) beim Polizeipräsidium Duisburg.
  2. Bundeskriminalamt PKS 2019 - IMK Bericht, S. 10.
  3. Bundeskriminalamt PKS 2019 - IMK Bericht, S. 11.
  4. Bundeskriminalamt PKS 2019 - IMK Bericht, S. 33.
  5. Fengler, Handbuch der Suchtbehandlung, Beratung, Therapie, Prävention, S. 400 ff., Landsberg/Lech, ecomed, 2002 ISBN 3-609-51980-0.
  6. Projektdokumentation erstellt von res novae e.V./Verlag Duisburg 1997.
  7. Bekämpfung der Jugendkriminalität, Gem. RdErl. d. Innenministeriums - IV D 2 – 6591, d. Justizministeriums - 4201 - III A.10, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 2 - 6150 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - II B 3 - 36-87/0 - v. 4.12.1996.
  8. soztheo.de/kriminologie/kriminalpraevention/.
  9. RdErl. d. Innenministeriums - 42- 62.02.01 - v. 28.9.2006.
  10. Polizeiliche Kriminalprävention RdErl. des Ministeriums des Innern - 42 - 62.02.01 – v. 9. 5. 2019.
  11. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 22.8.2014 (MBl. NRW. S. 493).

 

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