Supervision im Polizeiberuf als Instrument zur professionellen Selbstreflexion
Interdisziplinäre Betrachtung in der Polizei Rheinland-Pfalz. Masterarbeit an der Deutschen Hochschule der Polizei, Studienjahr 2010/2012
7. Fazit und Ausblick
Abschließend kann die zentrale Frage nach der Notwendigkeit von Supervision im Polizeiberuf als Instrument zur professionellen Selbstreflexion eindeutig mit Ja beantwortet werden. Die Untersuchung der Belastungen im Polizeidienst lässt einen deutlichen Schwerpunkt beim Umgang mit toten und schwerverletzten Menschen, bei der Beteiligung von Kindern sowie bei Gewalterfahrungen erkennen. Die steigende Komplexität des Polizeidienstes und die Organisationskultur beeinflussen diese Belastungen zusätzlich. Die Aussagen in den Experteninterviews und in der einschlägigen Fachliteratur zeigen das Erfordernis, den Polizisten beim Umgang mit schwierigen Einsatzsituationen und bei der Bewältigung entsprechender Belastungen professionelle Unterstützung anzubieten. Zur Schließung aufgezeigter Lücken im aktuellen Betreuungsangebot der rheinland-pfälzischen Polizei wird Supervision grundsätzlich als geeignetes Instrument bewertet, wobei gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine zielführende Reflexion durch Supervision gewährleisten zu können.
Vertrauen, Akzeptanz durch Feldkompetenz, Neutralität durch Distanz und eine professionelle Supervisionsausbildung sind entscheidende Voraussetzungen für einen Supervisor.
Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Supervision sind Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie weitere soziale und persönliche Kompetenzen der teilnehmenden Polizisten, deren Rolle als Supervisanden zudem eine Bereitschaft zur Selbstreflexion erfordert. Die genannten Kompetenzen, die Selbstreflexion und die Supervision bedingen einander gegenseitig und verstärken sich dabei gleichzeitig.
Zudem muss die Organisation neben der Bereitstellung nötiger Ressourcen und der Schaffung von Freiräumen für ihre Mitarbeiter den bereits einsetzenden Wandel der Polizeikultur weiter forcieren. Dabei müssen die Enttabuisierung des Sprechens über Gefühle und Emotionen sowie die damit verknüpfte Reflexion des eigenen Handelns als Selbstverständlichkeit Eingang in die Organisationskultur finden. Nur mit dem authentischen Vorleben einer positiven und konstruktiven Fehlerkultur kann die Polizei ihrem Beamten als Individuum eine zielführende Selbstreflexion ermöglichen und dadurch das Instrument der Supervision im Bereich der Polizei erfolgreich implementieren. Von der Supervision profitiert sowohl der einzelne Beamte als auch die gesamte Organisation durch vielfältige positive Auswirkungen, höhere Belastbarkeit, bessere Arbeitsergebnisse, gesteigerte Arbeitszufriedenheit und Motivation der Polizisten sowie eine verbesserte Psychohygiene und die Reduktion von Fehlern.55
Bei abschließender Bewertung der Aussagen in den Experteninterviews und in der Fachliteratur kann im Ergebnis festgestellt werden, dass im Polizeidienst die Einführung von Supervision im Team zur Bewältigung belastender Einsatzsituationen, aber auch insbesondere zur präventiven Auseinandersetzung der Polizisten mit zukünftigen Einsatzbelastungen, als notwendiger Bestandteil einer zeitgemäßen und modernen Organisations- und Personalentwicklung erachtet wird.
Mittlerweile hat die Polizei Rheinland-Pfalz die sich aus der Supervision ergebenden Chance erkannt. Im März 2015 konnte im Polizeipräsidium Rheinpfalz ein Pilotprojekt „Supervision“ beginnen, das zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr begrenzt wurde. Im Zuge der Evaluation des Projektes im Frühjahr 2016 werden Empfehlungen hinsichtlich einer landesweiten Implementierung von Supervision im Polizeidienst erfolgen. Eine Entscheidung hierüber darf mit Spannung erwartet werden.
Anmerkungen
- Rommel (1995): Harte Männer braucht die Polizei, S. 331.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die maskuline Form gilt insofern für beiderlei Geschlecht.
- Vitek (2009): Supervision, S. 505.
- Behr (2000): Cop Culture, S. 215.
- ISM Rheinland-Pfalz (2009): Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Behördlichen Gesundheitsmanagements, S. 1.
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2008): Psychische Belastung durch traumatisierende Ereignisse im Beruf, S. 16.
- Vgl. Hallenberger / Mueller (2000): Was bedeutet für Polizistinnen und Polizisten Stress, S. 60.
- Vgl. Behr (2009): Coaching und Supervision als Professionalisierungsinstrument, S. 196.
- Vgl. Szymenderski (2011): Gefühlsarbeit als Element professioneller Polizeiarbeit, S. 94.
- Vgl. Hertel et al. (2007): Emotionale Intelligenz als Ressource im Polizeialltag, S. 694.
- Vgl. Behr (2000): Cop Culture, S. 214.
- Okunlola (2009): Dem Volk dienen, S. 325 f.
- Vgl. Szymenderski (2011): Gefühle als Qualifikationsanforderung im Polizeidienst, S. 325.
- Vgl. Hallenberger / Mueller (2000): Was bedeutet für Polizistinnen und Polizisten Stress, S. 60.
- Behr (2006): Polizeikultur. Routinen – Rituale – Reflexionen, S. 12.
- Chwallek et al. (2011): Coaching, Gesundheitszirkel und Supervision bei Polizeibeamten, S. 345.
- Grützner (2006): Vorwort zum Handbuch Polizeiseelsorge, S. 11.
- Ahlf (2000): Ethik im Polizeimanagement, S. 98.
- Ahlf (2000): Ethik im Polizeimanagement, S. 152.
- Vgl. Daser (2011): Kollegialität, S. 38.
- Vgl. Völschow (2007): Kollegiale Beratung und Supervision (KoBeSu), S. 163.
- Vgl. Handrich (2011): Professionalität und Qualität der Arbeit, S. 11 f.
- Vgl. Vitek (2009): Supervision, ein Instrument zur positiven Gestaltung des beruflichen Handelns der Polizei, S. 26.
- Vgl. Belardi (2005): Supervision, S. 18 f.
- Vgl. DGSv (2012): Supervision ein Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit, S. 7.
- Vgl. Belardi (2005): Supervision, S. 19.
- Vgl. Belardi (2005): Supervision, S. 19.
- Vgl. DGSv (2012): Supervision ein Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit, S. 7.
- de.pons.eu/latein-deutsch
- DGSv (2012): Supervision ein Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit, S. 8.
- Belardi (2005): Supervision, S. 15.
- Hausinger (2011): Supervision, S. 9.
- Vgl. Rappe-Giesecke (2003): Supervision für Gruppen und Teams, S. 8.
- Vgl. Rappe-Giesecke (2003): Supervision für Gruppen und Teams, S. 3.
- Vgl. DGSv (2012): Supervision ein Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit, S. 19.
- Schreyögg (2004): Supervision, S. 22.
- Schreyögg (2004): Supervision, S. 206.
- Vgl. Hausinger (2011): Supervision, S. 9 f.
- Vgl. Senuysal (2011): Individuelle und strukturelle Belastungen im Polizeidienst und ihre Auswirkungen auf die Erfüllung polizeilicher Aufgaben, S. 250 f.
- Vgl. Smetanin (2005): Polizisten in der Krise, S. 69.
- Vgl. Smetanin (2005): Polizisten in der Krise, S. 68.
- Vgl. Hallenberger (1998): Polizeiliche Beanspruchung, S. 154.
- Daser / Kerschgens (2011): Selbstfürsorge, S. 57.
- Vgl. Mensching (2011): Polizeiliches Handeln, S. 60.
- Behr (2004): Wir haben nie gelernt über Gefühle zu reden, S. 44.
- Vgl. Haselow / Schümchen (2004): Über die Fehlerkultur, S. 269.
- Behr (2004): Supervision in der Polizei, S. 160.
- Vgl. Hertel et al. (2007): Emotionale Intelligenz als Ressource im Polizeialltag, S. 694.
- Polizei Rheinland-Pfalz (2004): Unser Leitbild.
- Vgl. Schweer (2007): Die Polizei im Fokus der Öffentlichkeit, S. 751.
- Vgl. Szymenderski (2011): Gefühlsarbeit als Element professioneller Polizeiarbeit, S. 94.
- Szymenderski (2011): Gefühle als Qualifikationsanforderung im Polizeidienst, S. 329.
- Vgl. Ricken (2001): Supervision und Coaching in der Polizei, S. 20.
- Vgl. Hörner (2001): Sozialarbeit in der Polizei, S. 12.
- Vgl. Vitek (2009): Supervision, S. 506.
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