WEISSER RING

Der WEISSE RING: Seit 40 Jahren Stimme der Opfer


Viele Menschen unterstützen den WEISSEN RING auch durch einen testamentarischen Nachlass. Eigene Kinderlosigkeit, unklare Familienverhältnisse oder einfach der Wunsch, über den eigenen Tod hinaus etwas Gutes zu tun – es gibt viele Gründe, eine gemeinnützige Organisation wie den WEISSEN RING im Testament mit zu bedenken. Denn oft löst der Tod als unabänderlicher Teil des Lebens den Gedanken aus, wie auch danach Verantwortung und Solidarität mit der Gesellschaft gezeigt werden können. Ein testamentarischer Nachlass wird damit nicht nur zum sichtbaren, sondern auch zum bleibenden Zeichen von Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft. Geld nimmt der WEISSE RING aber auch ein, wenn rechtswidriges Verhalten sanktioniert wird. Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere zuweisende Institutionen sind berechtigt, Geldbußen zu verhängen. Als gemeinnützige Organisation ist der WESSE RING berechtigt, diese Beiträge für seine Arbeit und zur Erfüllung seiner Satzungsziele zu verwenden. Der Verein vertritt dabei die Überzeugung, dass Opferhilfe in einem modernen Rechtsstaat unverzichtbar ist. Da die staatlichen Möglichkeiten, Opfern und ihren meist ebenfalls belasteten Angehörigen unmittelbare und mitmenschliche Hilfe zuteil werden zu lassen, begrenzt sind, ist es daher umso wichtiger, durch finanzielle Zuweisungen das ehrenamtliche Engagement zu stärken, das der WEISSE RING praktiziert. Die einzelnen Zuweisungen und Zahlungen werden zentral in der Bundesgeschäftsstelle des Vereins in Mainz verwaltet, die diese Aufgabe zuverlässig, stetig und zeitnah erfüllt.

Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.


Der WEISSE RING wurde am 24. September 1976 von 17 Gründungsmitgliedern in Mainz ins Leben gerufen. Initiator und Mitbegründer ist der Journalist und Fernsehmoderator von „Aktenzeichen XY … ungelöst“, Eduard Zimmermann (1929-2009). Heute zählt der Verein knapp 50.000 Mitglieder und ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität.
Der WEISSE RING ist in 18 Landesverbände gegliedert und unterhält bundesweit rund 420 Außenstellen für Kriminalitätsopfer mit rund 3.200 ehrenamtlichen, professionell ausgebildeten Helfern. Der Verein leistet seine Hilfe unabhängig von einer Mitgliedschaft oder sonstigen Verpflichtungen. Seine Hilfsmaßnahmen umfassen unter anderem:

  • Menschlichen Beistand und persönliche Betreuung von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen nach einer Straftat
  • Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
  • Hilfeschecks für eine vom Opfer jeweils kostenlose und frei wählbare anwaltliche und psychotraumatologische Erstberatung sowie für eine rechtsmedizinische Untersuchung
  • Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen
  • Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen
  • Das Betreiben des bundesweiten Opfer-Telefons im Auftrag der Bundesnetzagentur, Rufnummer 116 006
  • Der WEISSE RING hat bereits vielen hunderttausend Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geben können.
  • Der Verein setzt dabei auf das ehrenamtliche Engagement: In jährlich vielen zigtausenden Stunden stehen die Helfer des Vereins Opfern mit Rat und Tat zur Seite und geben ihnen persönliche Zuwendung:
  • Der WEISSE RING hat seit seinem Bestehen für die Geschädigten 348.285 materielle Hilfeleistungen erbracht.
  • Der Verein hat für Opferbetreuungsmaßnahmen mehr als 201 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Der WEISSE RING erhält die Mittel für seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen (Mindestbeitrag: 2,50 Euro im Monat), Spenden, Nachlässen sowie durch Geldbußen, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängt werden.
  • Der Verein fordert von Politik, Justiz und Verwaltung die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihrer Angehörigen.
  • Der WEISSE RING kämpft für ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Situation der durch Kriminalität Geschädigten und hat seit seiner Gründung weit mehr als 65 Millionen Euro für das öffentliche Eintreten für Opferbelange eingesetzt.
  • Der Verein unterstützt die Kriminalitätsvorbeugung und fordert mehr öffentliche Mittel für die Vorbeugung von Kriminalität. Der Verein hat seit seiner Gründung über 43 Millionen Euro zur Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung gestellt.
  • Der WEISSE RING begleitet Projekte der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs.
  •  Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und bei Victim Support Europe, dem Dachverband der Hilfsorganisationen für Kriminalitätsopfer in Europa.
  • Der WEISSE RING ist als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und beachtet die vom Deutschen Spendenrat entwickelten Grundsätze zur Gestaltung der Spendenwerbung.

Spendenkonto: Deutsche Bank Mainz
BIC: DEUTDE5MXXX
IBAN: DE26 5507 0040 034 3434 00

Bundesvorsitzende:Roswitha Müller-Piepenkötter
Staatsministerin a. D.
Bundesgeschäftsführung:Bianca Biwer
Stellvertretende Bundesgeschäftsführung:Horst Hinger
Bundesgeschäftsstelle:Weberstraße 16, 55130 Mainz
Telefon: 06131 8303-0
Telefax: 06131 8303-45
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weisser-ring.de