„Aktenzeichen XY … ungelöst“ wurde 50

Von LKD Ralph Berthel, Frankenberg1

Mit den Worten „Den Bildschirm zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen – das, meine Damen und Herren, ist der Sinn unserer neuen Sendereihe Aktenzeichen XY ... ungelöst.“ begrüßte am 20.10.1967 der Vater der Sendung, Eduard Zimmermann2, die Fernsehzuschauer zur ersten „Aktenzeichen XY … ungelöst“-Sendung im Zweiten Deutschen Fernsehen. Seit nunmehr 50 Jahren bittet die Kriminalpolizei mit Hilfe dieses Sendeformats im Medium Fernsehen um Unterstützung bei der Ermittlungsarbeit. Am 17.10.2017 wurde dieses Jubiläum in Berlin feierlich begangen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch der „XY-Preis 2017 – Gemeinsam gegen das Verbrechen“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern verliehen.

1 Das Konzept

Die Sendung ist eine Form der Öffentlichkeitsfahndung der Strafverfolgungsbehörden. Sie ist auf das Ansprechen großer Teile der Öffentlichkeit mit Hilfe des Mediums Fernsehens und mittlerweile auch sozialer Medien ausgerichtet. Dabei wird gezielt um die Unterstützung polizeilicher Ermittlungsarbeit durch Hinweise aus der Bevölkerung gebeten. Regelmäßig werden bis zu sechs sog. Filmfälle gezeigt. Das bedeutet, dass auf der Grundlage der (kriminal-)polizeilichen Aktenlage zu tatsächlichen Kriminalfällen mehrminütige Filme, die wesentliche Elemente der Tatabläufe und meist auch Ermittlungsansätze nachstellen, gezeigt werden. In der Regel werden Kapitalverbrechen mit unbekannten Tätern vorgestellt. Ermittlungsergebnisse und wesentliche Inhalte von Fahndungsaufrufen werden in einer Art Kurzinterview durch Angehörige der Strafverfolgungsorgane (meist Kriminalbeamte) zusammengefasst und erläutert. Die Interviews führt ein Moderator, der auch durch die gesamte Sendung führt. Außerdem werden mehrere Personenfahndungen vorgestellt. Die Zuschauer haben dann die Möglichkeit, Hinweise zu den vorgestellten Fällen, Personen bzw. Sachen direkt ins Sendestudio zu geben bzw. sich an jede andere Polizeidienststelle zu wenden. Manchmal werden auch Diebesgut oder Tatwerkzeuge, die bei Straftaten genutzt wurden, gezeigt und um Hinweise auf deren Verbleib bzw. Nutzer der Gegenstände gebeten. Ergänzt wird das Format durch Präventionsfilme und -tipps sowie die Vorstellen von Menschen, die durch couragiertes Handeln Straftaten verhindert bzw. zu deren Aufklärung beigetragen haben.

2 Aus der Geschichte der Sendung

Am 20.10.1967 geht „Aktenzeichen XY … ungelöst“ mit seinem Ideengeber und Moderator Eduard Zimmermann erstmals auf Sendung.

Von März 1968 bis Januar 2002 beteiligen sich der ORF aus Österreich und von 1969 bis 2003 das Fernsehen der Schweiz an der Sendung.

Am 7.6.1968 wird zum ersten Mal ein Tötungsdelikt mit Zuschauerhilfe aufgeklärt. Bereits zwölf Stunden nach Ausstrahlung der Sendung erfolgt die Festnahme des bis dahin unbekannten Täters.

Die Justizminister des Bundes und der Länder beschließen am 12.3.1973 eine „Allgemeine Verfügung über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung nach Personen bei der Strafverfolgung“ (vgl. FN 7).

Seit dem 1.1.1977 werden in Anlage 2 der RiStBV Richtlinien über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung nach Personen bei der Strafverfolgung3 die Bestimmungen der StPO zur Öffentlichkeitsfahndung (insbesondere §§ 131 Abs. 3, 131a Abs. 3, 131b, 131c Abs. 1 Satz 1, 131c Abs. 2 StPO) ausgestaltet.

Am 3.5.2002 wird erstmals der „XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen“ verliehen.

Am 14.10.2015 wird die 500. Sendung ausgestrahlt.

Mittlerweile wurde das Sendeformat weltweit mehrfach kopiert, u.a. in Kanada und den USA („Americas most wanted“), in den Niederlanden („Opsporing Verzocht“), Großbritannien („Crimewatch UK“) oder Ungarn („Az XY Akta Megoldatlan“).

3 Die Fakten4

1.853 der mit Stand Oktober 2017 insgesamt 4.586 vorgestellten Fälle wurden aufgeklärt. Das entspricht einer Erfolgs- oder Aufklärungsquote von 40,4%. Bei den 2.127 Personenfahndungen betrug die Aufklärungsquote 63,1%. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die bemerkenswerte Bilanz der Sendung:

3.1 Gesendete Fälle nach Ländern der Bundesrepublik und deren Erfolgsquoten

3.2 Gesendete Fälle nach Staaten und deren Erfolgsquoten

3.3 Erfolgsquoten nach Delikten5

4  Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Sachverhalts in die Sendung6

Bereits zur ersten Sendung hatten sich das ZDF und die Strafverfolgungsbehörden über die Voraussetzungen für die Fernsehfahndung verständigt. Es wurden Grundsätze entwickelt, die sechs Jahre später von den Justizministern des Bundes und der Länder im Rahmen einer Richtlinie bestätigt wurden.7 Diese bildet bis heute die wesentliche rechtliche Grundlage für eine Fahndung in „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Zu unterscheiden sind dabei zwei Aufträge an die Öffentlichkeitsfahndung:

4.1 Ermittlung eines unbekannten Täters

In diesem Fall liegen lediglich die Fakten eines Verbrechens vor, der Täter ist unbekannt. Soll eine solche Straftat den Zuschauern über den Bildschirm dargestellt werden, müssen folgende Vorbedingungen erfüllt sein:

Es handelt sich um eine Straftat von erheblicher krimineller Bedeutung (Kapitalverbrechen wie Mord, Raub, fortgesetzter Betrug, räuberische Erpressung, Geiselnahme, Vergewaltigung und anderes).

Die Polizei hat alle anderen Möglichkeiten, den Täter zu ermitteln, bereits ausgeschöpft.

Es liegen konkrete Fragen vor, die ein noch unbekannter Zeuge, in diesem Fall ein XY- Zuschauer, beantworten könnte.

4.2 Die Fahndung nach einem bekannten Tatverdächtigen

In diesem Fall ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Die Polizei besitzt ein Foto von ihm oder einen anderen Beweis für seine Identität und kennt in der Regel auch seinen Namen. Für eine TV-Fahndung müssen dann folgende Voraussetzungen vorliegen:

Dem Gesuchten wird eine Straftat von erheblicher krimineller Bedeutung vorgeworfen.

Es liegt ein internationaler Haftbefehl gegen den Gesuchten vor.

Für den Fall der Festnahme des Gesuchten im Ausland wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft dessen Auslieferung beantragt.

Die Polizei hat andere, konventionelle Möglichkeiten der Fahndung inzwischen ausgeschöpft.

4.3 Die Fallaufnahme

„Aktenzeichen XY... ungelöst“ basiert auf einem engen Zusammenwirken der XY-Redaktion mit den Strafverfolgungsbehörden. Dabei werden in der Regel ausschließlich sog. Kapitaldelikte in die Sendung aufgenommen, das heißt, besonders schwere Verbrechen, deren Aufklärung bei der Polizei höchste Priorität besitzt. Dazu zählen beispielsweise Mord, Sexualdelikte, Raub oder schwere Betrugsfälle. Kommen die Ermittlungsbehörden mit den klassischen Fahndungsmethoden nicht weiter, suchen sie die Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion. Umgekehrt geht die Redaktion auf die zuständigen Behörden zu bei Fällen von großer öffentlicher Bedeutung oder Aufmerksamkeit. Gemeinsam wird dann über die Veröffentlichung und Darstellung des Falles beraten.

„Aktenzeichen XY… ungelöst“ unterstützt auch ausländische Polizeidienststellen bei der Aufklärung von Straftaten. Neben Ermittlern aus Österreich und der Schweiz haben in der Vergangenheit schon mehrfach Kripo-Beamte beispielsweise aus den USA, Frankreich, Dänemark, England, Belgien, Holland, Tschechien und Polen in der Sendung Fälle aus Ihren Staaten vorgestellt und um Mithilfe durch die Bevölkerung gebeten. Wichtig bei diesen Fällen ist, dass sie einen Bezug in den deutschsprachigen Raum Europas haben. Von der Recherche bis zur Realisation des Beitrags sind die Ermittlungsbehörden eng in die Arbeit der Redaktion eingebunden. Dies stellt sicher, dass Filme, Moderationen und Gespräche den genauen Tatablauf und aktuellen Kenntnisstand der Ermittler wiedergeben.

5 Die Bewertung

Eine einfache wie brillante Idee, die 1967 die Verfolgung von Straftaten revolutionierte, nannte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere die Sendung. Er hob hervor, dass „Aktenzeichen XY … ungelöst“ zu einer Institution im deutschen Fernsehen geworden sei, und die Bürgerinnen und Bürger die Polizei tatkräftig bei der Aufklärung von Straftaten unterstützten.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes betonte in seiner Grußbotschaft zur Festveranstaltung im Oktober 2017, dass viele Straftaten ohne die Hinweise aus der Bevölkerung nicht aufgeklärt werden könnten. Bereits in Vorbereitung auf die erste Sendung im Jahr 1967 habe es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Redaktion, seinerzeit unter der Leitung von Eduard Zimmermann und dem Bundeskriminalamt gegeben. Seitdem sei dieses Sendeformat durch das BKA in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei und seiner Zuständigkeit für die internationale Zusammenarbeit im Fahndungsbereich eng und durchgängig begleitet worden. Insbesondere mit Blick auf weitgehend offener Grenzen in Europa, die zunehmender Internationalisierung und Digitalisierung von Kriminalität erlange das zunehmende Bedeutung. Der Ansatz, das Fernsehpublikum und damit die breite Öffentlichkeit mit dem Aufruf „Die Kriminalpolizei bittet um Mithilfe“ in die Aufklärung von Kriminalfällen bei ausgewählten Fahndungen einzubeziehen, könne für die damalige Zeit zweifellos als bahnbrechende Pionierarbeit bezeichnet werden. Die Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ sei, so Münch, zu einem festen Bestandteil der Öffentlichkeitsfahndung8 der deutschen Polizeien geworden. Informationen zu in der Sendung ausgestrahlten Fahndungsfällen würden polizeiintern bundesweit verbreitet, um eine ausreichende Informationslage für die Entgegennahme von Hinweisen zu gewährleisten.

6 Die Moderatoren

Von 1967 bis 1997 moderiert Eduard Zimmermann „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Nach 300 Sendungen übergab er die Moderation an Dr. Butz Peters. Seine Tochter, Sabine Zimmermann blieb bis 2001 Co-Moderatorin. Bis 2003 wird die Sendung auch durch das Österreichische Fernsehen ORF übertragen. Moderatoren waren Teddy Podgorski und Peter Nidetzky. Von 1976 bis 1998 moderierte zudem Konrad Toenz aus dem Studio in Zürich Kriminalfälle aus der Schweiz. Seit dem 18.1.2002 moderiert Rudi Cerne „Aktenzeichen“.

7 Kriminalisten als sachliche Berichterstatter

Neben der filmischen Aufbereitung von Fallkonstellationen, die sich durch Kommentierungen von klassischen Dramaturgien von Kriminalfilmen unterscheiden und die dadurch bereits auf die sich anschließenden Kurzinterviews mit ermittelnden Kriminalbeamten hinführen, ist die Sendung vom Auftreten eben dieser Kriminalisten geprägt. Ihnen obliegt die Aufgabe, die Mithilfeersuchen aus fachlicher Perspektive zu vermitteln, etwa bisherige Ermittlungsergebnisse darzustellen, Beweismittel, Erkenntnisse zu Modi Operandi, Tatwerkzeugen, Diebesgut und deren Bedeutung für den potenziellen Mitfahnder zu erläutern; eine anspruchsvolle Aufgabe, deren Umsetzung meist gut gelingt.

8 Kritische Reflexion und ideologisch geleitete Anfeindungen

Früh wurde Kritik am Konzept der Sendung laut. Diese wurde nicht selten mit dem Vorwurf verbunden, Ursachen von Kriminalität oder die Motive der Täter würden nicht hinterfragt; Täter und Täterinnen würden vielmehr dämonisiert und es würde Denunziantentum gefördert. Die Auseinandersetzung um das Sendekonzept wurde meist dann besonders heftig geführt, wenn strafrechtlich relevante Sachverhalte dargestellt wurden, die eine politische Dimension aufwiesen; etwa als 1986 ein Polizeivideo zu Auseinandersetzungen um die zentrale Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) für abgebrannte Brennstäbe aus Kernreaktoren in der Bundesrepublik gezeigt wurde und für Hinweise auf die Identität von fünf WAA-Gegnern eine Belohnung ausgesetzt wurde.9

Bereits Ende der sechziger Jahre entspann sich um die Sendung eine ideologisch aufgeladene Debatte. Medien wie „Der Spiegel“ wollten in der Sendung eine „Treibjagd mit moralischem Alibi“ erkennen. Der Schriftsteller, Heinrich Böll sprach von einem „muffigen Grusical für Spießer“ und das RAF-Mitglied Ulrike Meinhof behauptete 1968, erst seien in Deutschland die Juden zu Sündenböcken erklärt worden, durch „Aktenzeichen“ würden nun die Kriminellen an die Reihe kommen. Eduard Zimmermann stand sogar zeitweilig auf einer Todesliste der Roten Armee Fraktion.

Und bis heute sind die Kritiker nicht verstummt. So behauptet Schröder im Jahre 2017, allerdings ohne Fakten vorzulegen, in Zeit-Online unter der Überschrift „Freitagabend-Grusel“, „Aktenzeichen XY … ungelöst“ stehe für „Panikmache und die latente Neigung, ungeklärte Straftaten in Filmfällen gewohnheitsmäßig von fremdländisch aussehenden Personen ausführen zu lassen“.10

Regelmäßig blieben die Kritiker allerdings Beweise für die vermeintlich negativen gesellschaftlichen Auswirkungen und angeblich die angsteinflößende Sendegestaltung schuldig. Auch erfolgte regelmäßig keine Auseinandersetzung mit den oben dargestellten Anforderungen für die Aufnahme von Sachverhalten in die Sendungen und den ermittlungsbezogenen Falldarstellungen der Kriminalisten.

9 „Aktenzeichen“ ist mit der Zeit gegangen

Mit Stand Oktober 2017 sind es insgesamt 523 Ausgaben von „Aktenzeichen XY… ungelöst“ geworden. Seit 2011 wurde die Sendung um die Sonderausgabe „Wo ist mein Kind?“ und seit 2016 um „Vorsicht, Betrug!“ erweitert. Mittlerweile ist „Aktenzeichen XY … ungelöst“ auch in den sozialen Medien präsent.11 Mit Blick darauf haben drei Sätze, die Eduard Zimmermann in der ersten Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ an jenem denkwürdigen 20.10.1967 an die Zuschauer richtete, beinahe prophetischen Charakter erlangt und für das Nutzbarmachen moderner Kommunikationsformen zur Kriminalitätsbekämpfung an Aktualität nichts eingebüßt: „Die Täter bedienen sich technischer Hilfsmittel und moderner Geräte. Auch die Gegenseite, also die Polizei, die Gerichte und die öffentliche Einrichtungen als die Vertreter der gesetzestreuen Bürger, auch diese Gegenseite muss im Kampf mit dem Verbrechen mit der Zeit gehen und moderne Mittel einsetzen. Eines dieser neuen Instrumente im Kampf gegen das Verbrechen kann der Bildschirm werden.

10 Fazit

„Aktenzeichen XY … ungelöst“ ist vielleicht aus kommerzieller Sicht eine erfolgreiche Marke, ein Erfolgsgarant … zwischenzeitlich war das die Sendung übrigens auch mal nicht. Dem Kriminalisten darf, ja muss diese Sichtweise recht gleichgültig sein. Er sollte sich vielmehr die Frage stellen, ob „Aktenzeichen“ einen Beitrag für ein sicheres Deutschland leistet. Und da sind sich alle, mit denen ich über das Thema gesprochen habe, einig. Ja … das tut die Sendung. Deshalb: Alles Gute zum Geburtstag und noch ein langes, erfolgreiches Fernseh-Leben!

Anmerkungen

  1. Leitender Kriminaldirektor Ralph Berthel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2001 bis 2005 war er Dozent für Kriminalistik an der damaligen Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup (heute: Deutsche Hochschule der Polizei). Von 2005 bis 2013 leitete er die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. und unterrichtete Kriminalistik im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Seit 2015 ist Ralph Berthel Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen. Er ist Ehrenprofessor (Pocetnyi Professor) der Belgoroder Juristischen Hochschule des Ministeriums des Innern Russlands. Der Autor ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. Erreichbarkeit: [email protected].
  2. Der Journalist und Moderator Eduard Zimmermann, der am 4.2.1929 in München geboren wurde und am 19.9.2009 verstarb, hatte selbst eine durchaus schillernde Biografie vorzuweisen, die ihn zweimal in Justizvollzugsanstalten, einmal wegen Diebstählen und Schwarzmarktgeschäften und ein weiteres Mal wegen Spionage sah. Seine Verdienste um die mediale Unterstützung polizeilicher Fahndungsarbeit und um den Opferschutz sind gleichwohl unbestritten. Besonders erwähnenswert ist neben den Verdiensten um „Aktenzeichen XY … ungelöst“ sein Engagement für die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien „Weißer Ring“, die er 1976 gemeinsam mit anderen Aktivisten gründete. 1977 wurde Zimmermann mit dem Bundesverdienstkreuz und 1986 mit dem Bundesverdienstkreuz I. Klasse geehrt. Ausführlich zur Biografie vgl. Zimmermann, 2012, Auch ich war ein Gauner: Die außergewöhnliche Autobiographie von Ganoven-Ede sowie https://de.over-blog.com/Eduard_Zimmermann_Biografie-1228321768-art92144.html  (Abruf: 21.10.2017).
  3. https://www.jrion.de/document/show/1:213209 ,331,19770101/, Abruf: 23.10.2017 (Inkraftsetzungserlasse der Länder).
  4. https://presseportal.zdf.de/pm/50-jahre-aktenzeichen-xy-ungeloest/  - Die Statistik; Stand: 1.8.2017, Abruf: 22.8.2017.
  5. Die Übersicht des ZDF erlaubt keine eindeutige Zuordnung der aufgeführten Delikte nach den Kriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik.
  6. Vgl. https://presseportal.zdf.de/pm/50-jahre-aktenzeichen-xy-ungeloest/  - Fahndungsvoraussetzungen, Abruf: 22.10.2017.
  7. Allgemeine Verfügung der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministers der Justiz über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung nach Personen bei der Strafverfolgung, bundeseinheitlich im März 1973 erlassen. Vgl. dazu Löwe-Rosenberg, 1989, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Großkommentar, S. 314. Die aktuellen Ausgestaltungen der Öffentlichkeitsfahndung (Vgl. FN 8) finden sich in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), vom 1.1.1977, geändert mit Wirkung vom 1.9.2016 durch Bekanntmachung vom 15.8.2016 [Fundstelle: BAnz AT 24.08.2016 B1], Anlage B - Richtlinien über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren.
  8. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung vgl. insbesondere §§ 131 Abs. 3, 131a Abs. 3, 131b, 131c Abs. 1 Satz 1, 131c Abs. 2 StPO. Ausführlich dazu Clages/Ackermann, 2017, Der rote Faden, S. 282 ff.
  9. Pinseler, 2010, Der gefährdete Alltag – Oder wie „Aktenzeichen XY … ungelöst“ die Welt sieht, in: Röser/Thomas/Peil, Alltag in den Medien – Medien im Alltag, S. 77.
  10. Schröder, „Aktenzeichen XY ... ungelöst“: Der Freitagabend-Grusel, Zeit-Online, 20.10.2017; www.zeit.de/kultur/film/2017-10/aktenzeichen-xy-ungeloest-50-jubilaeum overscroll, Abruf: 22.10.2017.
  11. https://www.facebook.com/aktenzeichenxyzdf/ ; https://www.instagram.com/aktenzeichenxyzdf/ .