Clankriminalität in Deutschland

Eine Bestandsaufnahme (Teil 1)

3 Clankriminalität in Deutschland


Die Polizei hat schon seit Jahren in Ballungsgebieten wie Berlin, Bremen und dem Ruhrgebiet mit dem Phänomen der Clankriminalität zu kämpfen.15 Unter Clankriminalität fällt nach Definition des LKA NRW „die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei

  • in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird,
  • die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung geprägt ist und
  • die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind.“16

Die Ausübung der Kriminalität durch Clanangehörige zeichnet sich durch den inneren Zusammenhalt der Familie aus. Von einer familiär organisierten Zusammenarbeit bei der Tatausführung kann ausgegangen werden, da sie zum Wohle des Clans begangen wird. Das Deliktsspektrum der Clankriminalität ist vielfältig. „Angehörigen der Familien werden Straftaten wie Rauschgift- und Rohheitsdelikte, eine vermeintliche Besetzung des öffentlichen Raumes, häufig fehlender Respekt gegenüber Polizei und Rettungsdienst sowie ein aggressives Auftreten im Rahmen von sog. ‚Tumultlagen‘ zugerechnet“, heißt es dazu im Lagebild Organisierte Kriminalität des LKA NRW.17 Zwischen 2016 und 2018 wurden in NRW 14.225 Delikte registriert, die auf das Konto der Clanmitglieder gingen. Die meisten Fälle fielen in den Bereich der Gewalt-Kriminalität (5.606 Fälle), dahinter folgten Eigentums- und Betrugsdelikte (jeweils ca. 2.600 Fälle) und Drogendelikte (ca. 1.000 Fälle). Von den 6.449 in diesem Zeitraum erfassten Tatverdächtigen waren ca. 20% Frauen.18 Auch in Berlin fallen Mitglieder bestimmter Familienclans überproportional bei den ermittelten Tatverdächtigen auf. So ging nach Einschätzungen des LKA Berlin etwa 25% der Organisierten Kriminalität auf das Konto arabischer Familienclans. Andere OK-Strukturen seien derweil nahezu vollständig von ihnen verdrängt worden.19 Für Berlin wurde noch im Jahr 2014 von der Existenz ca. 20 arabischer Großfamilien ausgegangen, von denen etwa acht Familien kriminell auffällig sind.20
Das BKA stellte schon im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2017 eine überwiegende Aktivität der Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen im Bereich des Rauschgifthandel/-schmuggel, der Wirtschafts- und Eigentums-kriminalität fest.21 Dabei erregen einzelne Delikte durch ihre spektakuläre Begehungsweise besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Der Überfall auf das Kaufhaus KaDeWe in Berlin 2014 etwa wurde Mitgliedern einer arabischen Großfamilie nachgewiesen.22 Im Bereich der Eigentumsdelikte ist die Herbeiführung einer Explosion zur Erbeutung mehrerer Millionen Euro in der Sparkassenfiliale Berlin Mariendorf, ebenfalls im Jahr 2014, einem Clanmitglied nachgewiesen worden.23 So reicht die durch arabische Clans begangene Kriminalität von OK-typischen Delikten bis hin zu spektakulären aufsehenerregenden Taten. Inkriminiertes Vermögen wird von Clanangehörigen anschließend mittels legaler Geschäfte gewaschen. Insbesondere auf dem Immobilienmarkt sind diese aktiv.24 Bei den mittlerweile kontinuierlich durchgeführten Razzien in Shisha Bars, die oftmals von Clanmitgliedern betrieben werden und als Rückzugsorte dienen,25 werden regelmäßig steuer- und gewerberechtliche Verstöße festgestellt. Diese dokumentieren einen weiteren Zweig der Kriminalität durch Clanmitglieder.
Im Gegensatz zu Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland neigen kriminelle Clanmitglieder stets dazu, ihren Reichtum zu zeigen und mit Besitztümern zu provozieren. Vor allem im öffentlichen Raum, beispielsweise auch bei Hochzeiten oder einfach am Wochenende in gut besuchten Vierteln, werden hochpreisige, auffällige Fahrzeuge vorgeführt und dies regelmäßig mit verkehrswidrigem Verhalten.26 Vor allem männliche, aber auch weibliche Clanmitglieder präsentieren sich darüber hinaus in sozialen Netzwerken, wie Facebook und Instagram. Mit dieser Prahlerei demonstrieren sie Macht, aber vor allem auch ihre Verachtung für den Staat und jeden, der einer „normalen“ Beschäftigung nachgeht.

4 Fazit


Clankriminalität konnte aus unterschiedlichen Gründen in Deutschland über Jahrzehnte zu einem großen Problem anwachsen. Dies ist historisch auf Fehler in der Integrationspolitik zurückzuführen, aber auch in einem falschen staatlichen Umgang mit kriminellen Personen arabischer Großfamilien. Daher wird es künftig erforderlich sein, das gewachsene soziale Problem auf verschiedenen institutionellen Ebenen und durch eine konsequente Strafverfolgung zu bekämpfen. Dies ist ein Prozess der Umerziehung, der von den unterschiedlichsten staatlichen Akteuren geführt werden muss. Neben der Polizei sind beispielsweise Zoll, Finanzbehörden, kommunale Ämter, wie die Gewerbeaufsicht und auch die Jobcenter wichtige Behörden. Sämtliche Maßnahmen zur gezielten Kriminalitätsbekämpfung und Prävention bedürfen grundlegender Kenntnisse hinsichtlich Strukturen, Kultur und Wirkmechanismen. Doch auch adäquates polizeiliches Handeln reicht nicht aus. Eine noch zu entwickelnde Präventionsarbeit, die nicht allein von der Polizei getragen werden kann, muss ebenfalls stattfinden, um das Phänomen Clankriminalität nachhaltig zu bekämpfen und einzudämmen. Zur Bekämpfung dieser Form von Organisierter Kriminalität wäre die vollständige Beweislastumkehr, wie sie in Italien zur Bekämpfung mafiöser Strukturen realisiert wurde,27 noch ein notwendiger Schritt. In dieser Hinsicht ist der Gesetzgeber bei der nachhaltigen Bekämpfung von solchen Kriminalitätsphänomenen gefordert.
Gleichzeitig verbietet sich eine Verallgemeinerung zu Lasten von Personen, die oder deren Angehörige aus etwaigen Strukturen kommen oder denselben kulturellen Hintergrund besitzen, die jedoch nicht in entsprechender Weise in Erscheinung treten. Es muss entsprechend betont werden, dass nicht jedes einzelne Mitglied eines Clans per se kriminell ist und nicht jede arabische Großfamilie, für die der Begriff Clan gefunden wird, allgemein als kriminell gilt.
Clankriminalität wird derzeit vor allem stark mediengestützt wahrgenommen. Es ist allerdings nur eine Frage der Zeit, bis die daraus resultierenden Probleme im öffentlichen Raum nicht nur mehr lokal, sondern auch überregional und unabhängig etwaiger Berichterstattungen wahrgenommen werden und sich negativ auf das allgemeine Sicherheitsgefühl auswirken. Kriminalität durch Mitglieder sogenannter Familienclans darf daher nicht nur als politisches Trendthema begriffen werden. Es handelt sich um Organisierte Kriminalität mit einem ausgeprägten Eroberungsanspruch. Somit stellen diese Strukturen eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft, den Staat und DEN grundlegenden Rechtsfrieden dar. Zudem ist die Annahme irrig, dass solche Strukturen nur in Ballungsgebiete vorgedrungen sind. Familien, die ähnlich patriarchalisch und strukturiert sind, sind längst großflächig in Deutschland organisiert und das bereits auch im ländlichen Raum. Es muss ein interbehördlicher Maßnahmenansatz gewählt werden, um nachhaltigen Erfolg im Kampf gegen die Clankriminalität zu erzielen und im Zusammenhang mit geeigneten Präventionsansätzen künftige kriminelle Clanstrukturen zu unterbinden.