Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (exakt „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“) regelt in Deutschland seit 1972 alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln auftreten.

Gegen Missbrauch und Abhängigkeit

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Regelungen bezüglich des Handels, der Herstellung und dem Verbrauch von Betäubungsmitteln beinhaltet. Der Zweck des Gesetzes ist zum einen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, hauptsächlich jedoch die Vermeidung von Missbrauch und Abhängigkeit von Betäubungsmitteln. Dazu verordnet das BtMG strenge behördliche Kontrollen für u. a. den Anbau, die Herstellung, Einfuhr, Abgabe, den Handel und den Erwerb. Ein Verstoß gegen die aufgeführten Bestimmungen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zu den gängigen Betäubungsmitteln zählen vor allem Drogen wie Kokain, Heroin oder Cannabis, aber auch verschreibungspflichtige, schmerzbetäubende Arzneimittel („Analgetika“) wie Morphin, Methadon, Paracetamol und Ibuprofen.

Inhalt des BtMG

Das Betäubungsmittelgesetz ist in acht Abschnitte mit insgesamt vierzig Paragraphen gegliedert. Es bezieht sich auf

  • (1) Begriffsbestimmungen (Definition und Klassifikation der Betäubungsmittel),
  • (2) Erlaubnis und Erlaubnisverfahren für den Umgang mit Betäubungsmitteln,
  • (3) Pflichten im Betäubungsmittelverkehr (u. a. bezogen auf die Kaufberechtigung, den internationalen Handel und die Werbung),
  • (4) Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs und der Betäubungsmittelherstellung,
  • (5) Vorschriften für die überwachenden Behörden und die strafrechtliche Verfolgung,
  • (6) Konsequenzen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Betäubungsmitteln,
  • (7) Konsequenzen für betäubungsmittelabhängige Straftäter sowie
  • (8) Übergangs- und Schlussvorschriften. 
  • Die drei Anlagen geben Auskunft über
  • (1) nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (illegale und synthetischen Drogen, die ein hohes Suchtpotential aufweisen),
  • (2) verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Stoffe, die zur Herstellung von therapeutisch wirksamen Betäubungsmitteln benutzt werden) und
  • (3) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Arzneimittel mit psychischem oder physischem Abhängigkeitspotential).

Das vollständige Betäubungsmittelgesetz findet man unter anderem auf dieser Webseite.

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