Securius

Securius ist eine Online-Datenbank für einzigartige Kunst- und Wertgegenstände, die von Polizei- und Zolldienststellen sichergestellt wurden. Bürgerinnen und Bürger können die Datenbank nutzen, um nach gestohlenem Eigentum zu recherchieren.

So funktioniert die Suche

Aktuell sind bei Securius etwa 5.000 Kunst- und Wertgegenstände registriert, darunter Edelsteine oder Uhren, Möbelstücke, Gemälde oder Geschirr. Bürgerinnen und Bürger können die Datenbank mit einer Volltextsuche nach bestimmten Begriffen durchstöbern. Die Suche kann auch auf bestimmte Kategorien wie Schmuck, Uhren oder Musikinstrumente eingegrenzt werden. Weitere Suchkriterien sind das Sicherstellungsdatum und der Fundort.

Eigentumsnachweis erbringen

Entdeckt jemand bei der Online-Recherche tatsächlich einen Gegenstand, der ihm in der Vergangenheit gestohlen wurde, ist im nächsten Schritt Kontakt zur sachbearbeitenden Polizei- oder Zolldienststelle aufzunehmen. Dort wird ein Nachweis gefordert, mit dem sich der Finder als rechtmäßiger Besitzer ausweisen muss. Gültige Eigentumsnachweise sind:

  • Garantie- oder Kaufbelege
  • Eine Strafanzeige mit detaillierter Beschreibung oder Seriennummer, über die sich der betreffende Gegenstand eindeutig identifizieren lässt

Fotoaufnahmen reichen in der Regel als Nachweis nicht aus. Ob ein sichergestellter Gegenstand herausgegeben wird oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Mit einer Zuordnungsquote von rund 50 Prozent konnte bereits etwa die Hälfte der Gegenstände, die bei Securius eingestellt wurden, den rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden.

Merkmal: Einzigartigkeit

Die Freigabe eines sichergestellten Gegenstands für die Registrierung bei Securius bzw. die Veröffentlichung erfolgt nach einer inhaltlichen Prüfung durch die Landeskriminalämter und des Expertenbereichs innerhalb des BKA. Bei Securius sind ausschließlich Kunst- und Wertgegenstände registriert, die keine Massenware sind. Deswegen eignet sich nicht jedes Diebesgut, das von Polizei- und Zolldienststellen sichergestellt wird, für eine Aufnahme in die Datenbank. Luxus- oder Konsumartikel, die sich nicht eindeutig einem Besitzer zuordnen lassen, sind nicht geeignet.

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