Delinquenz

Delinquenz bezeichnet ein von den Normen und Werten einer Gesellschaft abweichendes Verhalten. Der Begriff umfasst ein breites Spektrum, das von Verhaltensstörungen bis hin zu kriminellen Handlungen reicht.

Definition

Ein abweichendes Verhalten steht den in einer Gesellschaft allgemein anerkannten, sozial akzeptierten Verhaltenserwartungen entgegen. Die Gesellschaft reagiert auf delinquentes Verhalten meist mit Ablehnung, etwa indem ein Diebstahl zur Anzeige gebracht wird. Das Strafrecht soll von staatlicher Seite kriminelles Verhalten unterbinden. Allerdings fördert abweichendes Verhalten als Prozess auch die gesellschaftliche Weiterentwicklung, denn wissenschaftliche Entdeckungen oder die künstlerische und soziale Entfaltung wären in einem Zustand absoluter Regelkonformität nicht denkbar.

Delinquenz vs. Kriminalität

Während der Begriff „Kriminalität“ sich auf den im Strafgesetzbuch festgelegten Normenkatalog bezieht und dem Staat ein breites Repertoire an Instrumenten der sozialen Kontrolle zur Verfügung steht (z. B. Polizei, Jugendamt), beschreibt Delinquenz ein eher grobes Spektrum von Verhaltensweisen, das von Verhaltensstörungen bis hin zu asozialem und kriminellem Verhalten reichen kann. Als spezifische Form des abweichenden Verhaltens umfasst Delinquenz im deutschsprachigen Wissenschaftsdiskurs vor allem strafrechtlich einschlägige Delikte, etwa die gemäß § 19 im Strafgesetzbuch beschriebene Schuldunfähigkeit, weil die Täter jünger als 14 Jahre sind und daher Verstöße gegen strafrechtliche Normen noch nicht kennen können.

Internetdelinquenz

Internetdelinquenz beschreibt im oder durch das Internet getätigte Handlungen, die als gesetzeswidrig angesehen werden. Alternative Ausdrücke sind Cybercrime oder Internetkriminalität.

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