Kinderpornografie

Unter Kinderpornografie versteht man die Darstellung von sexuellen Handlungen an, mit oder vor Kindern. Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften werden mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Inhalte von Kinderpornografie

  • Kinderpornografie gibt es in Schriftform, als Fotografien, Filmmaterial oder Animationen.
  • Die Verbreitung von Kinderpornografie findet hauptsächlich über Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke) oder geschlossene Internetforen statt, in denen Bilder zur Verfügung gestellt und getauscht werden.
  • Viele Jugendliche schicken freizügige oder intime Fotos von sich an ihre Partnerin oder ihren Partner. Dies wird strafrechtlich relevant, wenn diese Bilder oder Videos unter Zwang, Erpressung oder ohne Wissen der oder des Betroffenen entstehen oder aber ohne Einverständnis der abgebildeten Person einfach weitergeleitet werden. Nicht selten geschieht dies nach dem Ende einer Beziehung, um sich beispielsweise zu rächen oder um jemanden bloßzustellen.
  • Die Darstellungen reichen von so genanntem „Posing-Material“, das heißt, Bilder von (erotisch) posierenden Kindern über Material, dass sexuelle Handlungen von Kindern untereinander, sexuelle Übergriffe von Erwachsenen an Kindern (etwa Geschlechtsverkehr) bis hin zu sadistischen Gewalthandlungen an Kindern zeigt. Aufgrund einer 2015 geänderten Gesetzeslage in Deutschland sind auch sogenannte „Posing“-Fotos als „kinder-/jugendpornografisch“ zu bewerten und strafrechtlich zu verfolgen.

Kinderpornografie dokumentiert möglicherweise einen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern. Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein.

Statistik und Ermittlungen

Im Jahr 2021 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 16.283 Fälle von Kinderpornografie erfasst. Das entspricht einem Zuwachs von fast 113 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem ist die Dunkelziffer in diesem Bereich hoch. Die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhält das Bundeskriminalamt von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) sowie Ermittlungen nach weitergehenden Erkenntnissen aus den großen Kindesmissbrauchsverfahren in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster. Ein Problem für die Polizei im Bereich Kinderpornografie ist die fehlende Möglichkeit zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das bedeutet, dass IP-Adressen bei den Providern nicht lange genug gespeichert werden, um sie einem möglichen Täter zuordnen zu können. Dies erschwert es Ermittlern enorm, in die abgeschotteten Kreise der Kinderporno-Ringe vorzudringen.

Zurück