Folterprävention

Die Bestimmungen zur Folterprävention sollen verhindern, dass Menschen dort, wo der Staat ihnen die Freiheit entzieht, misshandelt werden, etwa in Justizvollzugsanstalten, Psychiatrien, aber auch in Alten- oder Pflegeheimen.

Was ist Folter?

In Artikel 1 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention (CAT) wird Folter definiert als „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund.“ Die Folter geht dabei von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder auf dessen Veranlassung aus. Nicht gemeint sind damit gesetzlich zulässige Sanktionen.

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Zuständig für die Folterprävention ist in Deutschland die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Sie geht auf das Zusatzprotokoll „OPCAT“ des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aus dem Jahr 2002 zurück. Deutschland hat das Zusatzprotokoll im Jahr 2006 unterzeichnet. Weltweit haben sich bislang insgesamt 75 Nationen zur Unterzeichnung entschlossen. Die Aufgabe der Nationalen Stelle ist, regelmäßig „Orte der Freiheitsentziehung“ zu besuchen, mit Beschäftigten und Inhaftierten zu sprechen und ggf. auf Missstände aufmerksam zu machen. Ihre Mitglieder sind ehrenamtlich und unabhängig tätig, sie können die Einrichtungen sowohl angekündigt als auch unangekündigt aufsuchen. Die Stelle nimmt ebenfalls Hinweise entgegen, auch anonym.

Zuständigkeiten

Die Bundesstelle der Nationalen Stelle ist für die Kontrolle der Einrichtungen des Bundes zuständig, wie

  • Hafteinrichtungen der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls
  • Transitzonen internationaler Flughäfen
  • Begleitung von Rückführungsflügen Die Länderkommissionen der Nationalen Stelle sind dagegen zuständig für die Einrichtungen der einzelnen Bundesländer, wie
  • Justizvollzugsanstalten
  • Jugendstraf- und Arrestanstalten
  • Polizeidienststellen
  • Psychiatrien
  • geschlossene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Alten- und Pflegeheime
Zurück