Deutscher Verkehrsgerichtstag

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) ist eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrssicherheit. Sie befasst sich mit allen Bereichen der Verkehrswissenschaft, wobei der Schwerpunkt bei der Rechtsprechung in Verkehrssachen liegt.

Beliebtes Forum für Verkehrsrecht

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) wird ein Mal im Jahr vom Verein „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e. V.“ veranstaltet. Die dreitägige Konferenz hat sich zu einem über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannten Forum für den Erfahrungsaustausch zu Fragen des Verkehrsrechts – einschließlich der polizeilichen Praxis, der Verkehrspolitik, der Verkehrstechnik und angrenzender Bereiche der Verkehrswissenschaft entwickelt. Teilnehmer sind vor allem Juristen und Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus Forschung, Lehre und Praxis. Im Mittelpunkt des Verkehrsgerichtstages stehen die fachlichen Beratungen in insgesamt acht Arbeitskreisen.

Immer im Januar

Der VGT findet jeweils in der letzten Januarwoche in Goslar statt – zwischen dem 28. und 30. Januar 2015 wurde er bereits zum 53. Mal durchgeführt. Verschiedene Arbeitskreise widmeten sich 2015 unter anderem den Themen „Europäischer Führerscheintourismus“, „Automatisiertes Fahren“, „Unfallrisiko Landstraße“ und „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken.“ Viele Vorschläge des Verkehrsgerichtstags finden später Eingang in die deutsche Gesetzgebung. Die detaillierten Ergebnisse bzw. Empfehlungen der letzten Konferenz finden Sie hier. Der 54. VGT findet vom 27. Bis 29. Januar 2016 statt. Auf den Seiten des VGT können jederzeit neue Themenvorschläge eingereicht werden.

Ursprung

Mitte der 1950er Jahre stieg mit der Zunahme der Motorisierung die Zahl der Verkehrsunfälle und damit auch die Anzahl verkehrsrechtlicher Straf- und Zivilverfahren deutlich an. Die Straßenverkehrsordnung des Jahres 1934 und die zersplitterte Rechtsprechung konnten mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Den Verkehrsteilnehmern war kaum noch zu vermitteln „was in Deutschland Recht ist". So ergriffen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Journalisten die Initiative. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Deutschen Verkehrsgerichtstages gründeten sie 1961 in Hamburg den gemeinnützigen Verein „Verkehrswissenschaftliches Seminar e. V.", der später in „Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e. V. – Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar" umbenannt wurde.

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