Nachrichtendienst

Nachrichtendienste sind staatliche Organisationen zur Gewinnung und Auswertung geheim gehaltener, für die Staatssicherheit bedeutsamer Informationen aus dem In- und Ausland.

BND, BfV und MAD

Nachrichtendienste sind Behörden, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (geheimdienstlichen Methoden) sammeln und auswerten. Per Gesetz gibt es in Deutschland drei Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst (BND) als zentralen Auslandsnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsnachrichtendienst und das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD), das für militärische Liegenschaften zuständig ist. Darüber hinaus gibt es weitere Ämter und Behörden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeiten, wie zum Beispiel die Verfassungsschutzbehörden der einzelnen Bundesländer oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Nachrichtendienstliche Mittel

Mit nachrichtendienstlichen Mitteln werden technische Mittel und Arbeitsmethoden der geheimen Informationsbeschaffung bezeichnet. Dazu zählen u. a.:

  • verdeckte Ermittlungen, Observationen und Befragungen,
  • der Einsatz von Verbindungs- und Vertrauenspersonen (sogenannten V-Leuten) zum Zweck der Spionageabwehr,
  • Eingriffe in das Postgeheimnis,
  • die Auswertung elektronischer Datenströme,
  • die Arbeit mit Tarnidentitäten,
  • geheime Bildaufzeichnungen (Fotografien und Filme) sowie
  • Einbruch und Diebstahl von wichtigen Dokumenten

Nachrichtendienste = Geheimdienste?

Häufig werden die Begriffe Nachrichtendienst und Geheimdienst in Deutschland synonym verwendet. Streng genommen handelt es sich bei Nachrichtendienste jedoch nicht um Geheimdienste, wie man sie etwa aus Amerika in Form von CIA oder NSA kennt. Während Nachrichtendienste auf Informationsbeschaffung und -auswertung beschränkt sind, haben Geheimdienste erweiterte (polizeiliche) Befugnisse: So werden Geheimdienste häufig dazu eingesetzt, politische GegnerInnen ausfindig zu machen und auszuschalten (von Einschüchterung bis hin zu Mord). Ein Beispiel für einen Geheimdienst aus Deutschland ist das Ministerium für Staatssicherheit (MfS oder Stasi) in der DDR, das sich als „Schwert und Schild der Partei“ in einer „Diktatur des Proletariats“ definierte.

Zurück