Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt Teile des Straßenverkehrsrechts.

Geltungsbereich

Die StVZO umfasst die Zulassung von Fahrzeugen (Teil 1), deren Betriebserlaubnis (Teil 2) sowie Bau- und Betriebsvorschriften (Teil 3), die auch Anhänger und Fahrräder betreffen. In Deutschland sind nur solche Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen, die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Für manche Fahrzeuge gibt es zusätzlich spezielle Erlaubnisverfahren. In der StVZO sind auch Bedingungen zur Beschaffenheit und Bauart festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Gewicht und Abmessung, Lichtanlagen und maximale Nutzleistungen des Motors, aber auch Rückhaltesysteme wie Sicherheitsgurte. Nach Paragraph 29 sind Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Kraftfahrzeuge und Anhänger regelmäßig einer technischen Hauptuntersuchung (HU) zu unterziehen. Diese wird im Fahrzeugschein sowie auf der Plakette am hinteren Nummernschild eingetragen.

Abbau der StVZO

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geht zurück auf die „Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ aus dem Jahr 1937. Die StVZO wird kontinuierlich abgebaut und soll schlussendlich ganz abgeschafft werden. Stattdessen sollen eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) gelten. 1999 wurden bereits 15 Paragraphen zur „Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ aufgehoben. Im Jahr 2007 wurden weitere Teile der StVZO in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung umgestellt.

Zurück