Nebenklage

Als Nebenklage wird im Strafverfahren der Anschluss des Geschädigten an die Anklage der Staatsanwaltschaft bezeichnet. Nebenkläger haben die Möglichkeit, durch Erklärungen, Fragen, Anträge und Rechtsmittel auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Verbesserte Rechte für Geschädigte

In einem Strafverfahren ist der Staatsanwalt immer der „Hauptankläger“ und vertritt die Anklage gegen den Angeklagten. Über die Nebenklage wird dem Opfer die Möglichkeit gegeben, sich aktiv am Prozess zu beteiligen. Das Nebenklageverfahren dient der Verbesserung der Rechte des Geschädigten und gibt ihm die Gelegenheit, dem Straftäter nicht als Opfer gegenüberzutreten, was häufig der psychologischen Bewältigung der Folgen der Straftat dient. Geht das Opfer in die Nebenklage, so verfügt es über weitgehende Rechte im Hauptverfahren, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft. Dazu zählen z. B. das Beweisantragsrecht, das Fragerecht, das Recht der Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden und das Recht zur Abgabe von Erklärungen.

Wann ist eine Nebenklage möglich?

Delikte, bei denen eine Nebenklage zulässig ist, sind im Paragraph 395 StPO aufgelistet. Es handelt sich primär um

  • Straftaten gegen das Leben,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit,
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
  • Straftaten gegen die persönliche Selbstbestimmung,
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen und
  • Straftaten gegen das Eigentum bei schweren Tatfolgen.

Ratgeber für Nebenkläger

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und als Nebenkläger auftreten wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Lassen Sie ein ärztliches Attest über Verletzungen (auch psychischer Art) aufnehmen.
  • Sichern Sie Beweise und machen Fotos (vom Tatort, von Verletzungen und Beschädigungen).
  • Bewahren Sie beschädigte und verschmutzte Kleidung auf.
  • Notieren Sie Namen und Anschrift von Zeugen.
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll in Form von kurzen Stichpunkten über die Erlebnisse.
  • Suchen Sie frühzeitig Beratung bei spezialisierten Rechtsanwälten.
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