Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist der Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen durch Verletzungen, gesundheitliche Schäden, seelische Belastungen oder entgangene Lebensfreude.

Definition

Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die zugefügten Lebensbeeinträchtigungen bieten und zugleich dem Geschädigten Genugtuung für das geben, was der Schädiger ihm angetan hat. Schmerzensgeld wird unter den Voraussetzungen von Paragraph 253 BGB gezahlt. Für die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt das Gesetz, dass „eine billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden kann. Bei der Berechnung unterscheidet man zwischen der •

  • Ausgleichsfunktion, die etwa die Länge eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Behandlung und die Stärke der Schmerzen berücksichtigt und der
  • Wiedergutmachungs- oder Genugtuungsfunktion, die sich insbesondere auf das Verschulden des Schädigers bezieht.

Bemessungskriterien

Für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes werden beispielsweise folgenden Punkte herangezogen:

  • Verletzungsart
  • Schwere der Verletzung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Dauer eines Krankenhausaufenthalts
  • körperliche Langzeitschäden
  • seelisch bedingte Folgeschäden sowie
  • eigenes Mitverschulden

Beck’sche Schmerzensgeld-Tabelle

Trotz der festgelegten Bemessungskriterien ist die genaue Höhe des gezahlten Schmerzensgelds oft abhängig von Willkür, dem Geschick des eigenen Rechtsanwalts, der gegnerischen Versicherung oder der Rechtsprechung. Die „Beck’sche Schmerzensgeldtabelle“ ist ein jährliches Standardwerk zum Schmerzensgeld von Rechtsanwalt Andreas Slizyk, das seit 1993 im Verlag C. H. Beck erscheint. Die Beck’sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014 enthält Basisdaten von rund 3.500 Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Damit sollen Opfern Richtwerte und Orientierung gegeben werden, mit wie viel Schmerzensgeld sie rechnen können. Dennoch soll die genaue Summe nie nach starren Regelsätzen, sondern immer für jeden Einzelfall vor Gericht berechnet werden.

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