Versorgungsamt

Die Versorgungsämter sind in Deutschland für die soziale Sicherung und die Entschädigung von Opfern sowie für die Versorgung von Menschen mit Schwerbehinderung zuständig.

Zuständigkeiten

Die Versorgungsämter haben in den Ländern unterschiedliche Aufgaben und sie sind auch unterschiedlich organisiert. So zahlen in manchen Bundesländern wie etwa in NRW, Bayern oder Hessen die Versorgungsämter auch das Erziehungs- und Elterngeld aus. Die Hauptaufgaben der Versorgungsämter sind:

  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • die Kriegsopferversorgung
  • die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • die Soldatenversorgung
  • die Versorgung bei Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz

Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Opfer von Gewalttaten oder deren Hinterbliebene können Leistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes erhalten. Dies können Leistungen für die Heil- und Krankenbehandlung (etwa ärztliche Behandlungen, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Arbeitstherapie), aber auch Rentenleistungen oder Hinterbliebenenrenten sein. Dazu muss ein Antrag beim jeweiligen Versorgungsamt gestellt werden. Der Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens braucht dafür nicht abgewartet zu werden. Es gibt keine Antragsfrist, allerdings werden Leistungen grundsätzlich erst ab Stellung des Antrages erbracht, daher sollte dies so schnell wie möglich geschehen. Auch wer im Ausland Opfer einer Gewalttat wird, kann bei seinem zuständigen deutschen Versorgungsamt Leistungen beantragen. Dabei werden Einmalzahlungen erbracht, deren Höhe sich nach dem „Grad der Schädigungsfolgen“ bemisst.

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