Komasaufen

Der umgangssprachlich als Komasaufen bezeichnete übermäßige Konsum von Alkohol wird in der Fachwelt auch Rauschtrinken oder Binge-Dinking genannt. Dabei werden viele alkoholische Getränke konsumiert, oft mit der Folge einer Alkoholvergiftung.

Gefahren und Auswirkungen

Vor allem die Altersgruppe der Jugendlichen ist betroffen. Komasaufen hat diverse soziale, psychische und physische Konsequenzen. Einerseits kann eine Überdosis Alkohol schwere körperliche Schäden hervorrufen, schlimmstenfalls den Tod, zur Folge haben. Im Delirium können Unfälle verursacht und Selbsttötungsversuche unternommen werden, es kommt zu ungewollten sexuellen Kontakten, Gewalt und Kriminalität. Auch Alkoholismus kann eine Folge sein. Wissenschaftler haben auch entdeckt, dass regelmäßiges Komasaufen das Lernvermögen verschlechtert: Bei Studenten gab es einen deutlichen Zusammenhang zwischen exzessivem Alkoholkonsum und einer verminderten Lernfähigkeit. Zwar geht der regelmäßige Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt seit Jahren zurück, das Problem des punktuellen Komasaufens aber bleibt.

Zahlen und Fakten

Die Anzahl der 10- bis 20-Jährigen, die aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten, lag im Jahr 2013 bei insgesamt 23.267 (2012: 26.673). Das entspricht einem Rückgang von 12,8 Prozent. Allerdings: 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen waren noch keine 18 Jahre alt. Es bleibt zu hoffen, dass die Alkoholprävention auch in den kommenden Jahren dazu beiträgt, dass die Fallzahlen der Alkoholvergiftungen nach den regelmäßigen Anstiegen von 2000 bis 2012 weiter sinken werden. Gemessen an der Gesamtzahl der Fälle von Alkoholintoxikationen im Jahr 2000 (insgesamt 9.514 Fälle) ist der Wert von 2013 immer noch etwa anderthalbfach erhöht (144,6 Prozent). Hilfe erhalten Jugendliche unter 16 Jahren beim Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Null Alkohol – Voll Power“. Ein Beratungsangebot für 16- bis 20-Jährige bietet die BZgA unter „Alkohol – kenn dein Limit“.

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