Schleuser

Als Schleuser werden umgangssprachlich kriminelle Fluchthelfer bezeichnet, die andere Menschen zur unerlaubten Einreise bzw. illegalen Einwanderung in ein anderes Land einschleusen.

Definition

Der klassische Fall des Einschleusens ist der Transport von nicht einreiseberechtigten Personen über eine Grenze. Schleuser arbeiten vereinzelt als Gelegenheitstäter, meistens jedoch in international agierenden Schleuserbanden, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Zum Geschäftsfeld internationaler Schleuserorganisationen gehört neben Zwangs-Prostitution der so genannten „Geschleusten“ oft auch Drogen- und Waffenschmuggel. Häufig unterstützen Schleuser außerdem Terroristen bei ihrer Flucht. Darüber hinaus nutzen Schleuser zunehmend die immer beliebter werdenden Online-Mitfahrzentralen, um Menschen illegal in EU-Länder zu schmuggeln.

Schleusungskriminalität – Delikte

Während unter dem Begriff „Schleuserkriminalität“ lediglich die direkte Beteiligung an der unerlaubten Einreise und dem unerlaubten Aufenthalt von Personen (in der Regel Ausländern) zu verstehen ist, umfasst der Bereich der „Schleusungskriminalität“ alle mit unerlaubter Einreise und dem Einschleusen in Zusammenhang stehenden Delikte. Hierzu zählen insbesondere

  • Urkundendelikte zur Ermöglichung unerlaubter Einreise,
  • Identitätsbetrug durch das Überlassen von Identitätspapieren,
  • Unerlaubter Aufenthalt,
  • Erschleichung von Aufenthaltstiteln,
  • Missbräuchliche Stellung von Asylanträgen,
  • Menschenhandel sowie
  • Formen der illegalen Beschäftigung durch illegale Migranten

Strafbar ist das Schleusen nach Paragraph 96 Abs. 1 AufenthG nur dann, wenn der Täter die Schleusung entweder gegen ein Entgelt vornimmt oder wiederholt bzw. zugunsten mehrerer Ausländer handelt. Handelt der Schleuser gewerbsmäßig, als Mitglied einer Bande, führt er bei der Tat eine Schusswaffe mit sich oder führt er den Transport unter menschenunwürdigen Bedingungen durch, liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei sechs Monaten.

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