Menschenhandel

Menschenhandel beschreibt die Ausbeutung von Menschen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere Formen der Nötigung. In den meisten Fällen ist Menschenhandel ein Phänomen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.

Ausbeutung unter Zwang

Menschenhandel ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Verhältnissen, in denen Menschen mit verschiedenen Mitteln – oft durch Gewaltanwendung – gegen ihren Willen ausgebeutet werden. Der „Handel mit Menschen“ umfasst sowohl die Anwerbung, als auch die Beförderung und Verbringung von Personen durch Entführung, Betrug, Täuschung oder Missbrauch von Macht. Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und nach Paragraph 232 (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) und Paragraph 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) des StGB strafbar.

Formen

  • Zu den Formen der Ausbeutung, die unter Menschenhandel fallen, gehören insbesondere Zwangsarbeit,
  • Schuldknechtschaft (sklavenähnliche Abhängigkeit),
  • Sklaverei und Ausbeutung im Haushalt,
  • Kinderarbeit, „Kindersoldaten“ und sexuelle Ausbeutung von Kindern,
  • sexuelle Ausbeutung in der erzwungenen Prostitution sowie
  • Organhandel.

Bekämpfung des Menschenhandels

Da Menschenhandel typischerweise ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, müssen betroffene Länder international eng in den Bereichen Strafverfolgung und Opferschutz zusammenarbeiten. Im Jahr 2000 hat der Begriff Menschenhandel in einem Zusatzprotokoll zur „Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ zur UN-Konvention „Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“ (sog. Palermo-Übereinkommen) erstmals eine international verbindliche Definition erfahren. Auf EU-Ebene wurde im Dezember 2005 ein Aktionsplan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels verabschiedet. Weitere rechtliche Instrumente sind etwa das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 oder die Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 5. April 2001.

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