Vorratsdatenspeicherung

Bei einer Vorratsdatenspeicherung speichern öffentliche Stellen ohne konkreten Anlass personenbezogene Verbindungsdaten zum Kommunikationsverhalten von Nutzern. Vorratsdatenspeicherung soll der Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

Definition

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Verbindungsdaten für Telefon- und Mobilfunkdienste, das Internet und E-Mails – meistens jedoch Telekommunikations-Verbindungsdaten. Die Daten werden von privaten Telekommunikationsanbietern „auf Vorrat“ gesammelt – ohne dass sie aktuell benötigt werden – damit bei eventuellen Straftaten gegen Betroffene vorgegangen werden kann. Es werden keine Inhalte der Kommunikation gespeichert, sondern lediglich die Daten zum Kommunikationsverhalten wie

  • Wer hat wann mit wem wie lange telefoniert, und von welchem Ort aus?
  • Wer hat an wen eine E-Mail geschrieben? oder
  • Mit welcher IP-Adresse war jemand wie lange im Internet unterwegs?
  • Die Telekommunikationsunternehmen halten die Daten auf ihrem Server für einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Monaten bereit, damit staatliche Behörden bei Bedarf darauf zugreifen können.

Das EuGH-Urteil

In Deutschland wurde die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im März 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Fernmeldegeheimnis) verstößt. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Neue Daten durften fortan nur für „überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes“ abgerufen werden, zum Beispiel beim begründeten Verdacht einer schweren Straftat, etwa einer Anschlagsplanung oder Kinderpornografie. Eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt, weil sie gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verstößt. Wenn der EU-Gesetzgeber die im Urteil vorhandenen Vorgaben für eine strengere Fassung umsetzt, könnte er eine neue Richtlinie beschließen. Die Polizei hält die Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von Straftätern für unabdingbar – 2013 sind rund 257.500 Fälle in der Rubrik „Tatmittel Internet“ erfasst worden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat im August 2014 die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein neues verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen.

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