StVO

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die grundlegende Rechtsvorschrift für den Verkehr auf deutschen Straßen. Sie enthält allgemeine Verkehrsregeln, die Gestaltung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, aber auch die Umsetzung der Vorschriften.

Vorsicht und Rücksicht

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die im Jahr 1970 erlassen und seitdem ständig novelliert wurde, umfasst insgesamt 53 Paragraphen. Die Verordnung basiert auf § 6 des Straßenverkehrsgesetzes und enthält Bestimmungen, die den Verkehr auf deutschen Straßen sicher machen sollen. In § 1 der StVO werden die Grundregeln festgelegt. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, heißt es dort. Und weiter: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Der Inhalt der StVO ist in drei große Gruppen gegliedert. Im ersten Abschnitt, der 35 Paragrafen umfasst, finden sich allgemeine Verkehrsregeln etwa zur Geschwindigkeit, zum Überholen, zur Beleuchtung oder zum Verhalten bei Unfällen. Im zweiten Abschnitt werden in acht Paragrafen Zeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt, von den Weisungen der Polizeibeamten bis zu den Verkehrszeichen oder Parkuhren. In den verbleibenden zehn Paragrafen finden sich Bestimmungen zur Durchführung oder zu Ordnungswidrigkeiten. 

Bußgelder und Punkte

Die konkreten Sanktionen für Verletzungen der Verkehrsvorschriften finden sich in mehreren Normen, unter anderem einer eigenen Bußgeldkatalog-Verordnung. Dort werden juristische Folgen wie Verwarnungen, Geldstrafen, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder Fahrverbote geregelt. 
Bei der Bemessung der Obergrenzen für Strafen steht der Kampf gegen die Hauptursachen von Unfällen im Zentrum. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) sind diese

  • unangepasste Geschwindigkeit
  • gefährliche Überholvorgänge
  • Verletzungen der Vorfahrtsregeln
  • Missachtung roter Ampeln und
  • zu geringer Abstand.

Im Jahr 2011 starben nach vom BMVBS veröffentlichten Daten über 4.000 Menschen auf deutschen Straßen, in 95 Prozent der Fälle war menschliches Fehlverhalten für Unfälle verantwortlich.

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