Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsches Patent- und Markenamt ist für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland zuständig. Es erteilt Patente und entscheidet über die Schutzwürdigkeit von Marken, Gebrauchsmustern und Designs.

„Wir schützen Innovationen“

Das Deutsche Marken- und Patentamt ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Der Hauptsitz des Amtes ist in München. Es existieren Zweigstellen in Jena und Berlin. Unter dem Motto „Wir schützen Innovationen“ verleiht das Amt Privilegien in Form von Patenten für die Nutzung von Innovationen in Form schützenswerter Erfindungen, Erzeugnisse oder Verfahren. Ein Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents juristisch vorgehen. Auch Gebrauchsmuster, Marken und Designs werden vom Deutschen Patent- und Markenamt geschützt.

Schneller Schutz für Gebrauchsmuster

Während sich Patentverfahren oft über einige Jahre hinziehen, können technische Erfindungen bereits wenige Wochen nach der Anmeldung als Gebrauchsmuster eingetragen werden. Dabei muss der Antragssteller jedoch selbst beurteilen, ob die Kriterien

  • Neuheit
  • erfinderische Leistung
  • Anwendbarkeit auf sein Gebrauchsmuster zutreffen.

Ist dies nicht der Fall, kann er aus der Eintragung keine juristischen Rechte ableiten. Der Schutz von Marken und Designs kann auf der Webseite des Patent- und Markenamts auch online beantragt werden. Umfangreiche und komplexe Markenschutzverfahren werden oft von spezialisierten Markenanwaltskanzleien abgewickelt. Der Schutz einer Marke muss nach jeweils zehn Jahren verlängert werden. Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen.

Geschichte des Marken- und Patentamts

  • Das 1877 gegründete Berliner Reichspatentamt ist der älteste Vorläufer des heutigen Marken- und Patentamts.
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden getrennte Ämter in beiden deutschen Staaten: das „Deutsche Patentamt“ für die Bundesrepublik in München und das „Amt für Erfindungs- und Patentwesen“ für die DDR in Ostberlin.
  • Im Zuge der Wiedervereinigung übernahm das Deutsche Patentamt die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“. 1998 zogen große Teile des ehemaligen DDR-Patentamts nach Jena um.
  • 1998 benannte man das „Deutsche Patentamt“ in „Deutsches Patent- und Markenamt“ um. Damit wird die steigende Bedeutung des Markenschutzrechts ausgedrückt.
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