Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Korrektheit der signierten elektronischen Informationen prüfen kann.

Authentisch und fälschungssicher

Die elektronische Signatur macht es möglich, einen Unterzeichner, also den Ersteller einer Signatur, eindeutig zu identifizieren. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur erfüllt somit die gleiche Funktion wie eine Unterschrift auf Papierdokumenten. Daten bzw. Dokumente, die mit einer elektronischen Signatur versehen sind, sind nachweisbar authentisch und können nicht unbemerkt gefälscht werden. So genannte „qualifizierte elektronische Signaturen“ sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die zusätzlich auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurden. Mit der qualifizierten Signatur unterzeichnet man Dokumente in jedem Fall rechtsgültig. Sie wird vor allem von Notaren, zur Übermittlung von Steuerdaten und für öffentliche Vergabeverfahren verwendet.

Unterschied zwischen elektronischer und digitaler Signatur

Manchmal werden die Begriffe „elektronische Signatur“ und „digitale Signatur“ irrtümlich synonym verwendet. Während man unter einer elektronischen Signatur jede Art von elektronischen Anhängen an ein Dokument in Form von Symbolen oder Prozessen versteht, beschreibt der Begriff „digitale Signatur“ eine klar definierte Technologie bzw. Vorgehensweise, die auf dem Prinzip der Kryptographie basiert. Dem Dokument werden dabei ganz bestimmte, aber verschlüsselte (zahlenbasierende) Prüfwerte zugewiesen, anhand derer das Dokument unverwechselbar gekennzeichnet ist und dessen Echtheit bestätigt wird. Demnach sind alle digitalen Signaturen zwar elektronische Signaturen; alle elektronischen Signaturen aber nicht gleichzeitig digitale Signaturen.

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