Schleierfahndung

Schleierfahndungen sind gesetzlich erlaubte Fahndungen, die der Polizei gestatten, jede beliebige Person ohne erkennbaren Anlass anzuhalten, zu durchsuchen oder deren Personalien zu kontrollieren.

Definition

Der Begriff Schleierfahndung steht umgangssprachlich für verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen durch Polizeibeamte, die seit 1995 offiziell zulässig und rechtmäßig sind. Zur Überprüfung einer Person reicht ein so genannter „Verdachtschleier“ aus – d. h. der kleinste potenzielle Hinweis, dass sie verdächtig sein könnte. Die Polizei hat die Befugnis, jeden Bürger auf der Straße anzuhalten, dessen Ausweis zu verlangen und beispielsweise nach Waffen zu durchsuchen. 

Wo man mit Schleierfahndungen rechnen muss 

Schleierfahndungen werden insbesondere an Grenzposten durchgeführt, seitdem systematische Kontrollen durch die Öffnung der Grenzen (Schengener Abkommen) innerhalb der EU weggefallen sind. Die meisten Landeskriminalämter sind der Ansicht, dass dadurch Schleierfahndungen zur Bekämpfung von international operierenden Verbrecherbanden (z. B. Drogenschmugglern) unverzichtbar geworden sind. Außerdem werden Schleierfahndungen häufig an Flughäfen, Bahnhöfen und auf Verkehrswegen des internationalen Verkehrs abgehalten.

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