Ladungssicherung

Wer in einem Fahrzeug Ladung befördert, muss sie so verstauen, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen oder aus dem Fahrzeug fallen kann. Durch mangelnde Ladungssicherung entstehen jedes Jahr viele schwere Verkehrsunfälle mit hohem Sachschaden.

Definition

Unter Ladungssicherung versteht man das gesetzlich vorgeschriebene Sichern von Frachtgut im Straßen-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden Bewegungskräfte. Lose Transportgüter sind so zu verstauen, dass sie bei Kurvenfahrten, plötzlichen Ausweichbewegungen oder einer Vollbremsung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herunterfallen können. Die „formschlüssige“ Ladungssicherung stützt das Transportgut gegen die Wände des Frachtraums ab, während bei der „kraftschlüssigen“ Ladungssicherung Hilfsmittel gegen das Verrutschen zum Einsatz kommen. Ladungssicherung wird in der Regel mithilfe von Zurrgurten, Zurr- und Spannketten, Netzen und Antirutschmatten gewährleistet. Sind diese nicht vorhanden oder falsch angebracht, kann es zu lebensgefährlichen Unfällen kommen. Insbesondere im Straßenverkehr ist ungenügende oder fehlende Ladungssicherung von LKW und PKW ein häufiges Problem und Risiko für alle Verkehrsteilnehmer.

Sicher transportieren

Ladung sollte grundsätzlich nur mit Fahrzeugen transportiert werden, die für den Transport geeignet sind.
Der Ladungsschwerpunkt sollte auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs und so niedrig wie möglich liegen. Generell gilt: schweres Gut unten, leichtes Gut oben!
Es dürfen keine provisorischen Hilfsmittel zum Sichern der Ladung verwendet werden, sondern ausschließlich geeignete Zurrgurte, Zurr- und Spannketten, Netze, Keile, Antirutschmatten sowie feste Kästen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf auf keinen Fall überschritten werden.
Vor Fahrtantritt sollte der Fahrer gründlich kontrollieren, ob die Ladung sicher und stabil verstaut ist. Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich, die Sicherheit der Ladung unterwegs noch einmal zu überprüfen. 

Verantwortung bei Schäden

Laut Handelsrecht haftet zwar der Frachtführer für Schäden an dem von ihm transportieren Gut, dennoch ist der Fahrer für die Ladungssicherung mitverantwortlich. Seine Verpflichtung zur Ladungssicherung wird in den §§ 22 und 23 der StVO geregelt. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt, drohen folgende Rechtsfolgen:

  • Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsmäßigen Sicherung der Ladung
  • Bei Sachschäden: Strafanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei
  • Bei Verletzungen von Personen: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
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