Dienstwaffe

Dienstwaffen sind Schusswaffen, die von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, der Landespolizeieinheiten, des Bundeskriminalamts, des Zolls sowie von Feldjägern der Bundeswehr im Dienst mitgeführt werden.

Gebrauch (Polizei) 

Dienstwaffen dienen der Gefahrenabwehr, der Reduzierung der Gewaltbereitschaft gegenüber Polizist/innen und der Abschreckung. Sie werden meistens in einer speziellen Tragevorrichtung am Gürtel mitgeführt. Für den „polizeilichen Schusswaffengebrauch“, so der Fachbegriff, gelten eindeutige gesetzliche Regeln. Demnach gilt der Einsatz der Dienstwaffe als mögliches letztes Mittel in gefährlichen Situationen, wenn beispielsweise Notwehr vorliegt, ein Angriff mit Waffen bevorsteht oder schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders zu verhindern sind. Tatsächlich Gebrauch machen Beamte von ihren Dienstwaffen daher nur selten – selbst Signal- und Warnschüsse werden selten abgegeben. Schüsse auf Menschen sind die absolute Ausnahme. 

Modelle 

Im Polizeidienst werden in der Regel ausschließlich Kurzwaffen mitgeführt. In Deutschland gibt es einheitliche Modelle für jedes Bundesland – so verwenden Polizist/innen in Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein derzeit das Modell P99 Q bzw. DAQ (Walther); Polizist/innen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt das Modell P6 (SIG Sauer). Nur in Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen von Objektschutzmaßnahmen bei Verdacht auf einen Terroranschlag, sind Polizeibeamte mit Langwaffen bzw. Maschinenpistolen ausgerüstet. 

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