Handschellen

Handschellen dienen Polizei- und Vollzugsdienst dazu, die Handgelenke von Tätern oder Tatverdächtigen zu fesseln um ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Anwendungsbereich 

Handschellen werden von Polizei, Justiz, Zollbehörden oder privaten Wachdiensten 

  • im Rahmen des Personengewahrsams, 
  • bei der Durchführung von Festnahmen, 
  • bei Überführungen und Verbringungen sowie 
  • im Strafvollzug (Prozess) eingesetzt. 

Aussehen und Funktion 

Moderne Handschellen bestehen in der Regel aus zwei durch eine Kette oder ein Scharniergelenk miteinander verbundenen Metallringen („Schellen“), die um die Handgelenke der Zielperson gelegt werden. Hierzu werden beide Hände entweder vor dem Körper (auf dem Bauch) oder hinter dem Körper (auf dem Rücken) aneinander geschlossen. Handschellen, deren Ringe mit einer Kette verbunden sind, erlauben mehr Bewegungsfreiheit als Handschellen, die eine Scharnierverbindung haben. Hier ist das Verdrehen der Hände gegeneinander nicht möglich und die Handschellen können ohne fremde Hilfe nicht geöffnet werden. Die so genannte „Double Lock“-Funktion verhindert, dass die gefesselte Person die Handschellen fester anziehen und sich möglicherweise verletzen kann. 

Rechtliche Situation 

Der private Besitz von Handschellen ist im Gegensatz zu den meisten Waffen in Deutschland nicht verboten, da keine unmittelbare Gefahr der Schädigung von Leib und Leben gegeben ist. Außerdem berechtigt das Jedermann-Festnahmerecht nach Paragraph 127 Abs. 1 Privatpersonen dazu, unter bestimmten Voraussetzungen Festnahmen durchzuführen (und ggf. auch Handschellen anzulegen), wenn die betroffene Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Geschichtlicher Hintergrund 

Im Mittelalter bestanden Handschellen meist aus zwei halbkreisförmig gebogenen Eisenbändern, die durch eine Kette verbunden waren und mit gehämmerten Nieten oder Schlössern fixiert wurden. Während Mitte des 19. Jahrhunderts in den USA bereits „moderne“ Schlossmodelle eingeführt wurden, verwendete man in Europa zu dieser Zeit hauptsächlich so genannte „Darby Type Fesseln" mit außen liegendem Klapp-Schloss und federgelagertem Schraubgewinde. Schließlich wurde 1912 erstmals das heutige Prinzip des fest angebrachten Doppelbogens mit schwingendem Bügelarm – zunächst in den USA, später auch in Europa – eingeführt. 

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