Spezialeinsatzkommandos

Spezialeinsatzkommandos (SEK) sind seit mehr als 30 Jahren fester Bestandteil der Polizei. Sie kommen bei besonderen Gefährdungslagen wie Entführungen, Geiselnahmen oder Terroranschlägen zum Einsatz.

Alles außer Routine

Spezialeinsatzkommandos (SEK) – früher „Sondereinsatzkommandos“ – sind Spezialeinheiten der Polizei, die in der Regel in Situationen eingesetzt werden, in denen herkömmlich ausgebildete und ausgerüstete Polizisten überfordert oder gefährdet wären. Solche Situationen reichen von der Festnahme extrem gefährlicher Gewalttäter über Entführungen und Geiselnahmen bis hin zur Bekämpfung von Terroranschlägen. Die Mitglieder eines SEK sind speziell ausgebildete und intensiv trainierte Polizeibeamte, die sich für die Aufnahme in die Spezialeinheit einem anspruchsvollen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Ausrüstung von SEK-Kräften besteht aus kugelsicheren Westen, Sturmmasken, Helmen und – je nach Einsatzlage – Pistolen, Maschinengewehren, Präzisionsgewehren oder Flinten. Gelegentlich treten SEK auch in zivil auf, um in heiklen Situation nicht gleich erkannt zu werden. In Deutschland verfügt jedes Bundesland über mindestens ein Spezialeinsatzkommando, das in den meisten Fällen dem jeweiligen Landeskriminalamt (LKA) angegliedert ist. Ein SEK setzt sich aus mehreren Spezialeinsatzgruppen (SEG) zusammen – nur in Ausnahmesituationen (z. B. bei Großrazzien) rückt das gesamte SEK aus. Bei der so genannten „GSG 9“ handelt es sich um die 1972 gegründeten Spezialeinheiten der Bundespolizei, die im Gegensatz zu den SEK der Länder auch außerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden können.

Geschichte der SEK

Die Gründung von Spezialeinsatzkommandos geht auf das Attentat während der Olympischen Spiele am 5. September 1972 in München zurück. Bei einem Anschlag der palästinensischen Terrororganisation „Schwarzer September“ auf das israelische Olympiateam kamen 17 Menschen ums Leben. Daraufhin beschloss die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes im Jahr 1974 das Konzept für die Aufstellung und den Einsatz von Spezialeinheiten der Länder und des Bundes. Während SEK zunächst nur für die Bekämpfung von Terroristen eingesetzt wurden, erweiterte sich das Aufgabenspektrum in den darauf folgenden Jahren deutlich.

Arbeitsalltag

  • Observation und Festnahme von bewaffneten und besonders gewaltbereiten Personen
  • Terrorismusbekämpfung
  • Bewältigung von Geiselnahmen, Entführungen und Erpressungen
  • Bewältigung von gewalttätigen Demonstrationen
  • Zugriffe und Razzien im Bereich des Rauschgift- und Waffenhandels
  • Präventiver Schutz bei Staatsbesuchen
  • Begleitung von Gefangenentransporten
  • Rettung gefährdeter Menschenleben (z. B. potenzieller Selbstmörder)
  • Personen- und Zeugenschutzmaßnahmen (gelegentlich)
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