Verbrechen

Ein Verbrechen ist eine schwerwiegende rechtswidrige Tat, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird.

Verbrechen vs. Vergehen 

Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Delikten: Verbrechen und Vergehen. Demnach sind Verbrechen schuldhafte, verantwortungslose Handlungen, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellen und deren Strafrahmen mindestens ein Jahr beträgt. Vergehen sind mittelschwere Straftaten, die in der Regel mit Geldstrafe oder einer geringen Freiheitsstrafe von unter einem Jahr geahndet werden. 

Beispiele 

In Deutschland gelten u. a. folgende Verbrechenstatbestände: 

  • Mord (Lebenslange Freiheitsstrafe) 
  • Geiselnahme (Mindeststrafe: 5 Jahre, Höchststrafe: 15 Jahre) 
  • Totschlag (Mindeststrafe: 5 Jahre, Höchststrafe: Lebenslange Freiheitsstrafe) 
  • Brandstiftung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre) 
  • Menschenraub (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre) 
  • Schwere Körperverletzung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre) 
  • Meineid (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 15 Jahre) 
  • Geldfälschung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 15 Jahre) 
  • Raub, Räuberischer Diebstahl und Räuberische Erpressung (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 15 Jahre) 
  • Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung (Mindeststrafe: 1-5 Jahre, Höchststrafe: 15 Jahre)
  • Hochverrat gegen den Bund (Mindeststrafe: 10 Jahre, Höchststrafe: Lebenslange Freiheitsstrafe) 
  • Hochverrat gegen ein Land (Mindeststrafe: 1 Jahr, Höchststrafe: 10 Jahre) 

Kapitalverbrechen 

Besonders schwere Verbrechen werden (mittlerweile nur noch umgangssprachlich) auch als Kapitalverbrechen (von lat. caput = „Haupt“) bezeichnet. Dazu zählen vor allem

  • Mord, 
  • Totschlag, 
  • Körperverletzung mit Todesfolge sowie 
  • Raub mit Todesfolge 
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