Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Das Ordnungwidrigkeitengesetz (OWiG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für Verwaltungsbehörden, um Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen zu können.

Anwendung 

Das Ordnungswidrigkeitengesetz kann von Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden sowie Anstalten des öffentlichen Rechts angewandt werden, wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dabei können bei kleineren ordnungswidrigen Handlungen Verwarnungsgelder, bei schwereren Ordnungswidrigkeiten Bußgelder verhängt werden. In manchen Fällen kann es auch bei einer Verwarnung belassen oder von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgesehen werden. Typische Fälle von Ordnungswidrigkeiten sind etwa falsches Parken oder das Wegwerfen einer Zigarettenkippe. 

Inhalte 

Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist in vier Teile gegliedert und umfasst insgesamt 135 Paragrafen: 

  • 1. Teil: Allgemeine Regelungen zum Geltungsbereich, zu den Grundlagen der Ahndung, zu den Themen Geldbuße, Einziehung oder Verjährung. 
  • 2. Teil: Regelungen zum Bußgeldverfahren wie der Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Allgemeine Verfahrensvorschriften sowie die Themen Bußgeldbescheid, Bußgeld- und Strafverfahren, Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen, Kosten. 
  • 3. Teil: Regelungen zu einzelnen Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen staatliche Anordnungen, Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen, Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben oder Unternehmen. 
  • 4. Teil: Regelungen zu Schlussvorschriften wie etwa die Einschränkung von Grundrechten. 
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