Tatort

Ein Tatort umfasst alle Orte, an denen sich ein Straftäter vor, während und/oder nach der Tat aufgehalten hat. Werden am Tatort Spuren hinterlassen, dienen diese der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

Tatort nicht gleich Fundort 

In der Kriminalistik werden als Tatort alle Orte bezeichnet, an denen sich kriminalistisch und strafrechtlich relevante Handlungen ereignet haben und wo möglicherweise Beweise zu finden sind. Im engeren Sinn ist ein Tatort der Ort, an dem sich die Tat unmittelbar zugetragen hat (Unglücksort, Ereignisort). Im weiteren Sinn fallen unter den Begriff Tatort alle Orte, die mit dem Ereignis in Zusammenhang stehen, wie etwa 

  • Vorbereitungsort, 
  • Annäherungsweg, 
  • Fundort der Opfers (nicht in jedem Fall identisch mit dem Tatort), 
  • nähere und weitere Umgebung des Handlungsortes, 
  • Fluchtweg, 
  • Fluchtfahrzeug, 
  • Aufbewahrungsort der Beute, 
  • Aufbewahrungsort der Tatwerkzeuge, 
  • Wohnung des Tatverdächtigen sowie 
  • Arbeitsplatz des Tatverdächtigen. 

Tatortarbeit 

Ziel der Tatortarbeit ist, die Handlungsweise aller Beteiligten (vor allem des Täters) bestmöglich zu rekonstruieren, Tatverdächtige zu ermitteln und Unschuldige zu entlasten. Unmittelbar nach Eintreffen der Polizei wird der Tatort durch Absperrungen und Beschlagnahme von Gegenständen gesichert (sogenannter „Erster Angriff“). Sperrige Objekte werden entsprechend gekennzeichnet. Personen, die von nun an den Tatort betreten oder verlassen wollen, werden streng kontrolliert. Anschließend erfolgt die detaillierte Spuren- und Beweissicherung durch entsprechende Ermittlungsbeamte der Kriminaltechnik und Forensik. Spuren, die an einem Tatort erwatet werden, sind vor allem 

  • Kampfspuren, 
  • Kontaktspuren, 
  • Anhaftungen bei Tätern und Opfern, 
  • Blut- oder Sekretspuren, 
  • Fingerabdrücke, 
  • Fußabdrücke sowie 
  • weitere Veränderungen wie zerstörte oder beschädigte Einrichtungen, verschobene Teppiche etc. 
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