Geldwäsche

Als Geldwäsche wird die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bezeichnet. Geldwäsche zählt zum Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität.

Wortbedeutung und Betätigungsfelder 

Ziel von Geldwäschern ist, größere Mengen illegal – zum Beispiel durch Drogen- oder Waffenhandel – erwirtschaftetes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, indem sie beispielsweise Luxusgüter, Immobilien oder Wertpapiere kaufen. Mit dem Kauf soll die Herkunft des Geldes verschleiert, das Geld sozusagen „gewaschen“ werden. Zu den Hauptbetätigungsfeldern von Geldwäsche zählen vor allem 

  • Drogenhandel, 
  • Prostitution, 
  • illegales Glücksspiel, 
  • Waffenhandel, 
  • Korruption und 
  • Steuerhinterziehung. 

Phasen 

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterscheidet im Geldwäscheprozess grundsätzlich drei Phasen: 

  • Einspeisung (placement): Die illegal erwirtschafteten Gelder werden durch Einzahlung bei Banken in Buchgeld umgewandelt oder zum Erwerb von kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenständen (Schmuck, Autos etc.) verwendet. 
  • Verschleierung (layering): Zur Verwischung der Spuren werden die platzierten Gelder durch komplexe länderübergreifende Finanztransaktionen (Offshore-Banken, Scheingesellschaften) oder durch eine Vielzahl von verwirrenden und scheinbar nicht zusammenhängenden Überweisungen „gestreut“. 
  • Integration (integration): Die Vermögenswerte werden etwa durch den Erwerb von Vermögensgegenständen (Immobilien, Edelmetalle etc.) oder den Kauf von Unternehmensbeteiligungen in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeführt. 

Bekämpfung und Prävention 

Die Bekämpfung von Geldwäsche will die Täter daran hindern, illegal erwirtschaftete Finanzmittel zu legalisieren. Durch das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz (GwG) sollen durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Warenhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden. 

Tipps für Privatpersonen 

Nicht nur Wirtschaftsunternehmen werden von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht, sondern immer häufiger auch Privatpersonen. Präventionsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter zielen deshalb auf eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger. 

  • Stellen Sie nie Ihr privates Bankkonto (gegen Provision) für Geldtransfers zur Verfügung. 
  • Seien Sie vorsichtig bei Stellenanzeigen und Nebenverdienstangeboten unbekannter Geschäftsleute, die Bürgerinnen und Bürger als sogenannte „Finanzagenten“ suchen. 
  • Fallen Sie nicht auf Phishing-Attacken herein. Sobald Geldwäscher im Besitz Ihrer Daten sind, können sie auf Ihr Konto zugreifen, Gelder überweisen, ab- oder umbuchen und somit ihr illegal erwirtschaftetes Geld waschen. 
  • Zahlen Sie als Vermieter von Immobilien niemals eine Mietkaution auf ausländische Konten zurück. 
  • Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie hochwertige Güter wie z. B. Luxusuhren, Schmuckstücke, Kunstgegenstände oder Oldtimer veräußern wollen – da hier in der Regel hohe Bargeldsummen bewegt werden, locken diese Geschäfte Geldwäscher in besonderem Maße an. (Vorsicht auch beim Verkauf über das Internet!) 
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