Innenministerkonferenz (IMK)

Zur Innenministerkonferenz (kurz IMK) treffen sich die Innenminister und Senatoren der Bundesländer sowie der Bundesinnenminister seit 1954 regelmäßig zur länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit.

Zusammensetzung der IMK 

Die Innenministerkonferenz besteht aus den 16 Innenministern beziehungsweise den zuständigen Senatoren oder Staatsministern der Länder. Der Bundesinnenminister ist ebenfalls anwesend, verfügt aber über kein Stimmrecht. In der Regel tagt die Innenministerkonferenz zweimal jährlich. Zudem kann ein Treffen aufgrund einer besonderen politischen oder Gefahrenlage anberaumt werden. Beschlüsse können ferner im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Vor den Sitzungen der Innenministerkonferenz treffen sich die Staatssekretäre und -räte zu einer Vorabkonferenz. Länder und Bund können Tagesordnungspunkte für die Konferenz anmelden. In der Regel werden die Themen der Konferenz jedoch von Mitarbeitern der ständigen sechs Arbeitskreise der IMK erarbeitet. 

Sechs ständige Arbeitskreise 

Den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK gehören die Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Die Arbeitskreise sind thematisch unterteilt in: 

  • AK I für die Bereiche Staatsrecht und Verwaltung (dazu zählen Verfassungs-, Verwaltungs- und Ausländerrecht sowie Datenschutz) 
  • AK II für die innere Sicherheit (dazu zählen Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung und Polizeiangelegenheiten; die Präsidenten des BKA sowie der Deutschen Hochschule der Polizei sitzen im AK II) 
  • AK III für kommunale Angelegenheiten 
  • AK IV für den Bereich Verfassungsschutz (mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz) 
  • AK V für Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung 
  • AK VI befasst sich mit Organisation, öffentlichem Dienstrecht und Personal 

Vorsitz und Beschlüsse 

Rotierend hat jedes Bundesland für ein Kalenderjahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne. Die Treffen finden dann im jeweiligen Landesinnenministerium statt. Im Jahr 2013 ist Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius der Vorsitzende, 2014 Nordrhein-Westfalen mit seinem Innenminister Ralf Jäger. Beschlüsse müssen einstimmig von der Innenministerkonferenz gefasst werden. Sie sind in der Regel öffentlich, es sei denn, ein Bundesland hat Einwände dagegen. 

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