Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen beziehungsweise rechtlich gleichgestellten Teilnehmern, auch Unternehmen. Das Bürgerliche Recht ist Teil des Privatrechts.

Inhalte und Aufbau des BGB 

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen zueinander. Die Themenbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs samt seiner Nebengesetze reichen von Eigentum und Versicherungen bis hin zu Lebenspartnerschaft und Ehe. Das BGB ist in folgende fünf Bücher unterteilt: 

  • Allgemeiner Teil: mit Inhalten zu Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Selbstverteidigung/Notwehr und Vereinsrecht 
  • Recht der Schuldverhältnisse: mit Informationen zum Vertragsrecht, Kauf- und Wohnrecht sowie Widerrufs- und Rückgaberecht 
  • Sachenrechte: beinhaltet Regelungen zu Eigentum, Erwerb und Besitz sowie dem Fund von Dingen 
  • Familienrecht: mit Gesetzen zu Verlobung, Ehe und Familie sowie Güter- und Zugewinngemeinschaften 
  • Erbrecht: regelt Erbfolge, Erbfähigkeit und Haftung in diesem Zusammenhang 

Historie des Bürgerlichen Gesetzbuches 

Im Jahr 1874 wurde eine Kommission einberufen, die ein Bürgerliches Gesetzbuch erarbeiten sollte, um das Recht zu vereinheitlichen. Zuvor hatte es im Deutschen Reich kaum einheitliche Gesetze für alle Einzelstaaten gegeben. 1888 gab es einen ersten Entwurf; eine zweite Kommission legte 1895 einen zweiten Entwurf vor. Das Bürgerliche Gesetzbuch trat schließlich 1900 in Kraft. Bis heute gab es diverse Änderungen, mit denen die Gesetze an das moderne Leben angepasst wurden. So gab es etwa im Jahr 2002 Änderungen aufgrund der Reform des Schuldenrechts und eine Anpassung an die Neue Deutsche Rechtschreibung.

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