Kindesmisshandlung

Der Begriff Kindesmisshandlung umfasst alle Formen physischer und psychischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Kindesmisshandlung ist nach Paragraph 225 StGB strafbar.

Formen 

Kindesmisshandlung kennt viele Formen und reicht von Vernachlässigung über gewaltsame Körperverletzung bis hin zu sexuellem Missbrauch. Seelische Gewalt kann ebenso grausam sein wie Schläge – oder sogar schlimmer, da sie in der Regel nicht sichtbar ist bzw. von außen weniger stark wahrgenommen werden kann.
Zur Kindesmisshandlung werden im Einzelnen folgende Taten gerechnet:

  • emotionale Vernachlässigungen und Unterlassungen wie Ablehnung oder Liebesentzug (z. B. die andauernde Bevorzugung eines Geschwisterkindes oder ständige Isolierung als Strafe), 
  • seelische Überforderung und seelische Gewalt bzw. alle Äußerungen und Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen, terrorisieren, isolieren oder überfordern und ihnen das Gefühl von Wertlosigkeit vermitteln, 
  • körperliche Vernachlässigungen wie unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit und Medizin, 
  • körperliche Gewalthandlungen, die zu Verletzungen oder dem Tod des Kindes führen (können) sowie 
  • sexueller Missbrauch. 

Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e. V. (DGfPI) setzt sich mit vielen Informations-, Beratungs- und Präventionsangeboten für eine Verbesserung des Kinderschutzes ein. 

Polizeiliche Kriminalstatistik 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2021 3.599 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.465 Opfer, 55,9 Prozent davon waren männlich, 44,1 Prozent weiblich. Die meisten Taten werden im familiären Umfeld verübt: Von den im Jahr 2021 erfassten Opfern waren 3.850 mit den Tatverdächtigen verwandt.
Angesichts der hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Taten gibt es allerdings keine genauen Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Dies liegt vor allem daran, dass die Taten überwiegend zuhause in der Familie verübt werden und die Opfer noch zu klein und zu hilflos sind, um auf sich aufmerksam zu machen.
Charakteristisch für ältere misshandelte Kinder ist, dass sie oft aus Scham schweigen, weil sie glauben, sie seien zu Recht bestraft worden. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass Personen aus dem Umfeld des Kindes wie Erzieher, Lehrer, Nachbarn oder andere Eltern mögliche Hinweise auf Misshandlungen ernst nehmen und sich an die Polizei oder Beratungsstellen wenden.

Anzeichen erkennen 

Auch wenn es keine eindeutigen Symptome für Kindesmisshandlungen gibt, legen einige Anzeichen den Verdacht auf Misshandlungen nahe. Je mehr Anzeichen sich häufen, desto wahrscheinlicher handelt es sich um Kindesmisshandlung. 

  • Hämatome, Striemen, Brandwunden, Quetschungen oder Würgemale als mögliche Folge von physischer Gewaltanwendung wie Schlägen, Tritten, Schütteln, Würgen oder Verbrennungen 
  • häufiges Fernbleiben von der Schule 
  • Leistungsschwankungen und Konzentrationsstörungen 
  • gewalttätiges oder aggressives Verhalten gegenüber Freunden und Mitschülern 
  • sexualisiertes Verhalten, gestörtes Körpergefühl, Distanzlosigkeit, Zurückgezogenheit, Gefühlsausbrüche oder Depressionen als mögliche Folge sexueller Gewalt 
  • Verwahrlosung, mangelhafter Hygiene- oder Ernährungszustand, Entwicklungsdefizite und Müdigkeit als mögliche Folge von Vernachlässigung 
  • Verunsicherung, Minderwertigkeitsgefühle, Lügen und Ängste als mögliche Folge psychischer Gewalt 
Zurück