Online-Durchsuchung

Eine Online-Durchsuchung ist der geheime staatliche Zugriff auf Computer und Kommunikationsnetze zur Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung sowie zur Informationsbeschaffung der Nachrichtendienste.

Umfang einer Online-Durchsuchung 

Bei der Online-Durchsuchung haben Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) und des Verfassungsschutzes durch spezielle Programme online einen Zugriff auf die Computer verdächtiger Personen. Hierfür ist ein richterlicher Beschluss nötig. Die PCs werden nach E-Mails und Dokumenten durchsucht, die Informationen über Straftaten enthalten. Auch mitgeschnittene Internettelefonate können verwendet werden. Ziel des Bundeskriminalamts ist die Gefahrenabwehr im Bereich Terrorismus, ein im Zuge gesetzlicher Änderungen neues Aufgabenfeld des BKA. 

Gesetzliche Grundlage 

Die Online-Durchsuchung ist im Unterabschnitt 3a des „BKA-Gesetzes“ geregelt. Demnach soll eine Online-Durchsuchung nur dann erfolgen, wenn andere Mittel des BKA nicht ausreichen, um Attentatspläne offenzulegen und Terroristen zu bekämpfen. Sie dient der Abwehr schwerwiegender Gefahren und nicht der Strafverfolgung. 

Rechtliche Grundlage 

Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, … 

  • wenn eine Gefahr vorliegt für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. 
  • wenn der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht sind. 
  • wenn die Online-Durchsuchung zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus eingesetzt wird. 
  • wenn es von einem Richter angeordnet wurde. 
  • wenn die Durchsuchung online stattfindet, nicht aber durch das Betreten der Wohnung/des Hauses.
  • wenn das Grundrecht auf die Vertraulichkeit der digitalen Privatsphäre gewahrt bleibt. 

Datenschutz 

Eine Online-Durchsuchung erfolgt erst, nachdem ein unabhängiger Richter geprüft hat, ob sie durchgeführt werden darf. Die Datenübertragung verläuft streng verschlüsselt, sodass der Zugriff Dritter ausgeschlossen ist. Die Daten werden nach den Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA behandelt, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind. Nicht erhoben bzw. direkt gelöscht werden müssen Informationen, die den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ betreffen. Empfindungen und Gefühle sowie persönliche Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse sowie Ausdrucksformen der Sexualität sollen ohne Angst vor staatlicher Überwachung gelebt und kommunziert werden können. Bei einer Online-Durchsuchung werden die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber informiert, dass Ermittlungssoftware auf ihren Rechner gespielt wurde (§ 20w Absatz 1 Nummer 6 BKAG). 

Zurück