Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe bezeichnet geleistete Arbeit von Verwandten, Freunden oder Nachbarn, die auf gegenseitiger Unterstützung beruht und unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt stattfindet.

Dem Nachbarn einen Gefallen tun 

Helfen sich Familienmitglieder oder Nachbarn gegenseitig und übernehmen gelegentlich Tätigkeiten wie z. B. Tapezieren, Rasenmähen oder Babysitten, spricht man von „Nachbarschaftshilfe“. Bei der geleisteten Arbeit handelt es sich um Gefälligkeiten, mit denen keine dauerhafte Gewinnerzielung bezweckt werden darf. Ein Dankeschön (z. B. Gutschein, Flasche Wein) oder ein geringes Entgelt als Entschädigung sind erlaubt. Die Aufwandsentschädigung sollte aber in jedem Fall geringer ausfallen als die erbrachte Leistung eigentlich Wert ist. 

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit? 

Die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit sind oft nicht einfach zu bestimmen. 

 Checkliste: Wann handelt es sich um Nachbarschaftshilfe? 

  • Die geleistete Arbeit wird von Personen aus dem näheren Umfeld erbracht (Freunde, Verwandte oder Nachbarn). 
  • Die Arbeit beruht auf gegenseitiger Unterstützung. 
  • Die Arbeit wird unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt oder ein kleines Geschenk erbracht. 

Wird für die erbrachte Leistung ein Entgelt gezahlt oder ein Dankeschön erbracht, das über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus reicht, kann auch bei Nachbarschafts- oder Gefälligkeitsverhältnissen ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz vorliegen. Ab welchem Betrag dies zutrifft, ist vom Einzelfall abhängig. Wenn jemand aber einen Stundenlohn für seine Arbeitsleistung bekommt oder jedes Wochenende bezahlte „Hilfe” anbietet, zählt dies in jedem Fall zur Schwarzarbeit. 

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