Verletzung der Menschenrechte
Diskriminierung ist oft ein Ausdruck von Intoleranz und dem Vorherrschen von Vorurteilen. Ihr liegt meist die falsche Vorstellung zugrunde, es handle sich um minderwertigere Menschen. Diskriminierungen beziehen sich auf ein oder mehrere „unrechtmäßige“ Merkmale, wie etwa
- Ethnizität,
- Religion,
- Sprache,
- Abstammung,
- Aussehen (z. B. Hautfarbe),
- Geschlecht,
- sexuelle Orientierung,
- Alter oder
- Behinderung.
Da diskriminierte Personen systematisch benachteiligt und/oder ausgeschlossen werden, handelt es sich bei Diskriminierung um eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert unter anderem die Gleichwertigkeit aller Menschen ohne Unterschied nach ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Alter und Gesundheitszustand.
Formen
Nachteilige Behandlungen gegenüber diskriminierten Personen oder Gruppen können im Alltag verschiedene Formen annehmen, z. B.
- Unterscheidung: Dunkelhäutige Männer werden häufiger von der Polizei kontrolliert als Männer mit heller Hautfarbe.
- Ausschluss: Behinderte werden aus Sportvereinen ausgeschlossen. Homosexuelle Menschen dürfen kein Blut spenden.
- Einschränkung: Ausländische Bürger werden bei der Jobsuche, Ausbildung oder Berufsausübung benachteiligt.
- Bevorzugung: Bei der Wohnungsvergabe werden Menschen mit einheimischer Staatsangehörigkeit bevorzugt.
- Trennung: Kinder von Sinti und Roma werden systematisch in getrennten Schulen oder Klassen unterrichtet, ohne Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse.
Prävention
Die Webseite des Online-Handbuchs „Aktiv gegen Diskriminierung“ vom Deutschen Institut für Menschenrechte oder das Online-Portal „Aktiv werden!“ der ver.di-Jugend stellen umfangreiche Informationen zum Diskriminierungsschutz zur Verfügung. Außerdem findet man hier Publikationen, Initiativen (nach Bundesländern sortiert), Beratungsstellen sowie zahlreiche Downloads und Videomaterial.