Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin nutzt medizinische Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtlich relevanter Tatbestände in Lehre, Forschung und Praxis.

Aufgaben 

Zu den Aufgaben von Rechtsmedizinern gehören zum Beispiel: 

  • Obduktionen von Verstorbenen zur Feststellung von Todesursache und Todesumständen 
  • Leichenschauen zur Ausstellung von Todesbescheinigungen oder zur Identifizierung Verstorbener 
  • Einbalsamierungen Verstorbener, zum Beispiel zur Überführung ins Ausland
  • Fundort- und Tatortuntersuchungen (etwa Todeszeitabschätzungen oder Blutspurenverteilungsmuster-Analysen) 
  • Untersuchungen von Knochen- und Skelettfunden (etwa Bestimmung von Geschlecht und erreichtem Lebensalter, Aussagen zum Todeszeitpunkt) 
  • Untersuchung von lebenden Personen auf Verletzungen und rechtsrelevante Befunde (etwa Sicherung von Spuren, Erstellen von Gutachten, fotografische Dokumentation) zum Beispiel bei Kindesmisshandlung, Körperverletzung, Vergewaltigung oder der Frage nach einer Vernehmungs-, Verhandlungs- oder Reisefähigkeit einer Person
  •  DNA-Analysen (etwa von Tatortspuren oder zu Vaterschafts- und Verwandschaftsuntersuchungen) 
  • Toxikologische Analysen bei Lebenden und Verstorbenen (Untersuchung von Blut, Urin oder Haaren etwa auf Alkohol, Drogen oder Medikamente) 
  • Foto-Identifizierung von lebenden Personen (etwa anhand von Aufnahmen von Überwachungskameras) 
  • Altersabschätzungen von Personen (zum Beispiel im Rahmen des Asylrechts)
  • Gutachten zu eventuellen Behandlungsfehlern 

Auftraggeber 

In Deutschland gibt es insgesamt 31 universitäre sowie in einigen Städten auch städtische Institute für Rechtsmedizin. Die Rechtsmedizin arbeitet im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei und anderen Behörden, aber auch von Versicherungen und Privatpersonen. 

Rechtsmedizinische Ambulanzen für Gewaltopfer 

Einige Uni-Kliniken haben spezielle Ambulanzen für Opfer von Gewalttaten. Für eine so genannte „gerichtsfeste“ Dokumentation der Verletzungen ist es wichtig, dass sich Opfer schnellstmöglich einer rechtsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Dabei werden vorhandene Spuren gesichert, Verletzungen fotografiert und ggf. Blut- oder Urinproben entnommen. Die vom Arzt festgehaltenen Untersuchungsergebnisse können maßgeblich dazu beitragen, dass der Täter überführt und verurteilt werden kann. 

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